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Tut sich was bei Aktienverlusten?



Heute haben wir noch mal eine kleine Ergänzung zu der ganzen Verlustverrechnungsthematik aus diesem Video hier.

Wir schauen uns nochmal die Verluste aus Aktienveräußerungen genauer an, denn hier gab es schon 2021 gute News für Anleger.


Wo liegt das Problem?


Wir haben euch letztens ja schon erklärt, dass es verschiedene Verlustverrechnungstöpfe gibt.

Einer davon ist ja für die Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Neben diesem Topf gibt es aber noch einen weiteren Topf extra für Verluste aus Aktienveräußerungen.

Bedeutet also, dass Verluste aus dem Verkauf von Aktien nur mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien verrechnet werden dürfen.

Hier war aber der Bundesfinanzhof in 2021 der Meinung, dass das so nicht verfassungskonform sein kann und hat die Sache dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

Um genau zu sein, fand der BFH, dass dieses Verrechnungsverbot dem Recht auf Gleichbehandlung widerspricht, weil ohne sachlichen Grund von der Besteuerung nach der persönlichen Leistungsfähigkeit abgewichen wird.


Warum sind das gute News?


Aber was würde denn passieren, wenn das Bundesverfassungsgericht der Meinung des BFH zustimmt?

Einfach ausgedrückt würden Topf 1 und Topf 2 (siehe unser Verlustverrechnungsvideo) zu einem Topf verschmelzen, sodass dann Verluste aus Aktienveräußerungen auch mit allen anderen Kapitaleinkünften verrechenbar wären.

Wichtig aber: Es würde sich nichts daran ändern, dass Verluste aus Kapitalvermögen nicht mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden können.

Denn die werden ja mit einem fixen Steuersatz von 25% versteuert, während alle anderen Einkünfte eurem individuellen Einkommensteuersatz unterliegen.

Gäbe es das Verrechnungsverbot nicht, könntet ihr dann eure "teureren" Einkünfte mit den negativen Kapitalerträgen drücken, obwohl eure positiven Kapitalerträge eben "günstiger" versteuert werden.


Wann wissen wir mehr?


Jetzt ist es aber leider so, dass solche Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nicht unbedingt schnell abgewickelt werden, sodass es noch dauern könnte, bis es hierzu erstens eine Entscheidung gibt und zweitens wird auch dem Gesetzgeber meistens noch eine Frist zur Anpassung der Gesetze eingeräumt.

Deshalb kann noch gut Zeit ins Land gehen, bis die Verluste tatsächlich mit allen Kapitalerträgen verrechenbar werden.


Was kann ich jetzt tun?


Was an der Stelle sinnvoll ist, ist Steuerbescheide, in denen es zu solchen Verlusten kam, die nicht verrechnet werden konnten, unter Verweis auf dieses anhängige Verfahren “offen” zu halten, indem man dagegen Einspruch einlegt.


War das schon alles?


Außerdem ist es nicht unwahrscheinlich, dass eine Zustimmung des Bundesverfassungsgerichts zu der Auffassung des BFHs auch Auswirkungen auf andere Verlustverrechnungsbeschränkungen, wie auf die Beschränkungen für Termingeschäfte, haben könnte.

Bei denen ist es so, dass Verluste auch nur mit Gewinnen aus anderen Termingeschäften verrechnet werden können und das auch nur bis maximal 20.000€ pro Jahr.

Aber auch an dieser Regelung gibt es viel Kritik, sodass sich auch da nochmal was ändern könnte.




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




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