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Steuerfalle Geschäftsführergehalt



Wie ihr wisst, bekommt ihr Geld aus einer GmbH oder UG nicht einfach so raus.

Dafür braucht es Gewinnausschüttungen oder Gehälter.

Ersteres haben wir euch ja in diesem Video hier schon erklärt, also wollen wir uns jetzt die Gehälter angucken und zwar ganz konkret die für Geschäftsführer.


Welche Geschäftsführer müssen besonders aufpassen?


Geschäftsführer sind ja Angestellte und bekommen als solche dann auch Gehälter, wie andere Angestellte auch.

Bei sogenannten Fremdgeschäftsführern, also externen Personen, die keine Anteile am Unternehmen halten, ist das Ganze noch relativ easy.

Allerdings sollte es sich auch wirklich um einen fremden Dritten handeln, damit es easy bleibt.

Ist der Geschäftsführer eine nahestehende Person, kann es auch wieder tricky werden.

Anders sieht es aber aus bei Geschäftsführern, die selbst auch Gesellschafter sind.

Hier gibt es wirklich einiges zu beachten.


Warum sind die Gehälter ein Problem?


Ganz einfach: Gesellschafter haben ein Interesse daran, Geld steuerlich günstiger aus ihrer Gesellschaft zu ziehen und das gelingt mit Gehältern ziemlich einfach.

Jetzt denkt ihr euch vielleicht aber wieso denn, weil Gehälter ja auch mit der Lohnsteuer besteuert werden und bei einer Gewinnausschüttung müsste man ja nur 25% Steuern zahlen.

Der Grund liegt nicht bei der Versteuerung in dem Moment, in dem das Geld die Gesellschaft verlässt, sondern in der Gesellschaft selbst.


Gehälter sind Betriebsausgaben und drücken damit den Gewinn der Gesellschaft, ergo fallen weniger Steuern in der Gesellschaft an.

Bei einer Gewinnausschüttung dagegen ist es so, dass die Gewinne erst mit ca. 30% (also Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) in der Gesellschaft versteuert werden und dann die Ausschüttung noch mal mit 25%, sodass hier insgesamt mehr Steuern anfallen.

Dadurch ist dann auch klar, warum das Finanzamt bei der Vergütung von Gesellschafter-Geschäftsführern ganz genau hinschaut und weshalb es da so strenge Regeln gibt.

Trotzdem kann man aber natürlich auch als Gesellschafter ein Geschäftsführergehalt bekommen.


Wie Gehälter funktionieren können


Wichtig ist dabei immer, dass man den sogenannten Fremdvergleich im Hinterkopf hat.

Zu Deutsch müsst ihr also darauf achten, dass alles, was ihr macht so auch mit einem Fremdgeschäftsführer vereinbart werden würde.

Ihr müsst euch als Geschäftsführer quasi behandeln wie einen fremden Dritten.

Und das beantwortet dann auch schon ganz viel.

Würde ein fremder Geschäftsführer ohne vorab formulierten und unterschriebenen, schriftlichen Arbeitsvertrag eingestellt oder würden Änderungen am Arbeitsvertrag wie zum Beispiel Gehaltserhöhungen per Handschlag vereinbart werden?

Wohl eher nicht.

Also gilt beim Gesellschafter-Geschäftsführer: Jede Zuwendung ist vorab schriftlich zu vereinbaren.

Bei der Höhe der Zuwendungen erklärt sich dann auch schon recht viel.

Ihr würdet einem fremden Dritten niemals ein so hohes Gehalt zahlen, dass die Gewinne eurer Gesellschaft dadurch komplett aufgebraucht werden oder die Gesellschaft ins Trudeln gerät.

Auch würde kein fremder Dritter ohne fixes Grundgehalt, also zu 100% leistungsbezogen vergütet werden.


Warum Tantiemen besonders kritisch sind


Den letzten Punkt, die leistungsorientierte Vergütung, auch Tantiemen genannt, wollen wir uns aber jetzt nochmal ein bisschen genauer angucken, weil die sehr häufig zu Problemen führen.

Die Berechnung der Tantieme muss eindeutig rechnerisch zu ermitteln sein.

Das kann zum Beispiel so aussehen, dass im Vertrag klar definiert ist, dass die Tantieme einen Prozentsatz des Jahresüberschusses beträgt.

Falls bei der Berechnung aber irgendetwas nicht vom Jahresüberschuss abgezogen werden soll, muss auch das festgehalten werden.

Ganz häufig wird zum Beispiel vom Jahresüberschuss vor Ertragsteuern (also Körperschaft- und Gewerbesteuer) aus gerechnet.


Wichtig ist auch, dass die Vereinbarung vorsieht, dass der Gewinn der Gesellschaft zuerst mit den Verlusten der Gesellschaft verrechnet werden soll.

Umsatztantiemen sind übrigens meistens nicht zulässig.

Insgesamt muss die Tantieme natürlich auch in der Höhe fremdüblich sein, da geht man von maximal 50% des Jahresüberschusses aus und Obacht – diese Grenze gilt für alle Geschäftsführer zusammen.

Aufpassen müsst ihr auch, dass die Gesamtbezüge, also Gehalt plus Tantieme, durch die Tantieme nicht zu hoch werden, also trotzdem noch fremdüblich sind.

Und im Verhältnis sollte die Tantieme in der Regel maximal 25% der Gesamtbezüge betragen, fixe Gehaltsbestandteile also 75%.

Hier kann es aber grade bei frisch gegründeten Unternehmen auch mal ein bisschen mehr Richtung Tantieme gehen und trotzdem noch durchgehen.

Zu guter Letzt ist es wichtig, dass die Vereinbarungen zur Tantieme auch tatsächlich durchgeführt werden.


Wenn ihr euch jetzt fragt, was denn passiert, wenn das alles nicht fremdüblich ist?

Da sind wir beim Thema vGA – verdeckte Gewinnausschüttung.

Und die erklären wir euch übernächste Woche.




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.






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