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Kapitalgesellschaft vs. Personengesellschaft - Die wichtigsten steuerlichen Unterschiede



Bei der Behandlung von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften gibt es auch in Sachen Steuern so einige Unterschiede.

Dem gehen wir heute mal etwas genauer auf den Grund.


Welche Steuern gibt es bei der Kapitalgesellschaft und wer zahlt sie?


Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften werden im Grunde völlig unterschiedlich besteuert.

Das Ganze folgt zwei Prinzipen und zwar dem Trennungs- und dem Transparenzprinzip – um das mal etwas akademisch auszudrücken.


Das Trennungsprinzip betrifft die Kapitalgesellschaften.

Kapitalgesellschaften sind eigene Rechtspersönlichkeiten und bezahlen daher auch ihre eigenen Steuern.

Sie sind also steuerlich von ihren Gesellschaftern völlig getrennt zu betrachten.


Aber welche Steuern zahlt die Kapitalgesellschaft denn eigentlich?

Das sind auf der einen Seite die Körperschaftsteuer und der Solidaritätszuschlag.

Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15 % und der Soli 5,5 % auf diese 15 %.

Das sind dann also 15,825 %.

Die Körperschaftsteuer ist quasi die Einkommensteuer der Kapitalgesellschaften.

Dazu kommt noch die Gewerbesteuer.

Die beträgt je nach Gemeinde immer irgendwas um die 14 %.

Am Ende kommt man also auf ungefähr 30 % Steuern für die Kapitalgesellschaft.


Wie werden die Gesellschafter besteuert?


Da diese von der Kapitalgesellschaft selber geschuldet wird, haben die Gesellschafter damit bis hierhin noch gar nichts zu tun.

Die Gesellschafter und deren Einkommensteuer kommen erst ins Spiel, wenn das Geld der Kapitalgesellschaft die Vermögenssphäre der Kapitalgesellschaft verlassen soll.

Das passiert entweder über Gehälter, zum Beispiel das Geschäftsführergehalt, oder über Gewinnausschüttungen, auch Dividenden genannt.


Auf das Geschäftsführergehalt wird Lohnsteuer abgeführt und der Geschäftsführer hat durch diesen Lohn Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

Zur nichtselbständigen Arbeit haben wir euch schon viel in unserem Video zur Anlage N aus unserer Einkommensteuerreihe erklärt.

Die Gewinnausschüttung wird in der Regel mit Kapitalertragssteuer besteuert, die auch Abgeltungsteuer genannt wird.

Das sind dann Einkünfte aus Kapitalvermögen, zu denen wir euch schon ein paar Sachen in unserem Video zur Anlage KAP erzählt haben


Wenn die Kapitalgesellschaft durch ihre Gesellschafter oder Geschäftsführer aber entscheidet, dass das Geld dort bleiben soll, wo es ist - also bei der Gesellschaft selbst - dann haben die Gesellschafter steuerlich mit diesem Geld erstmal auch nichts zu schaffen.


Welche Steuern gibt es bei der Personengesellschaft?


Das ist bei Personengesellschaften ganz anders.

Also ganz anders.

Da greift nämlich das Transparenzprinzip.

Das bedeutet, dass die Gesellschaft, also zum Beispiel die OHG, nur so ein durchsichtiger Schleier ist und die Besteuerung direkt auf die Gesellschafter durchschlägt.

Das gilt aber nicht für die Gewerbesteuer.

Hier ist wie bei den Kapitalgesellschaften die Personengesellschaft selbst das Steuersubjekt.


In Sachen Einkommensteuer wird die Personengesellschaft aber gar nicht selber besteuert, sondern nur die Gesellschafter.

Und bei denen wiederum ist es egal, ob sie die Gewinne durch Entnahmen aus der Gesellschaft holen oder nicht.

Sie werden immer direkt bei den Gesellschaftern mit Einkommensteuer besteuert.

Die steuerliche Aufteilung der Gewinne erfolgt übrigens über eine besondere Form der Steuererklärung – die gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung.


Teurer Trick für Personengesellschaften


Es gibt hier aber auch eine Ausnahme - und zwar die Thesaurierungsbesteuerung –Thesaurierung bedeutet im Grunde „Nicht-Ausschüttung“.

Auf Antrag können die nicht entnommenen Gewinne erstmal pauschal mit 28,25 % Einkommensteuer zuzüglich Soli besteuert werden.

Bei Ausschüttungen wird dann nachversteuert. Und zwar mit 25 %.

Am Ende zahlt man also 53,25 % Steuern.

Günstig ist das also nicht.


Das geht außerdem nur bei bilanzierenden Personengesellschaften und auch nur bei Gesellschaftern, die Gewinnanteile von mindestens 10 % oder mindestens 10.000 € haben.

Der Antrag muss jedes Jahr neu gestellt werden.

Außerdem hat der Paragraph, in dem das Ganze steht, 11 Absätze, die niemand so wirklich richtig versteht.


Sind die Unterschiede nicht irgendwie unfair?


Die Politik hat nun erkannt, dass das irgendwie nicht so ganz gelungen ist und will nun im Rahmen des Körperschaftsteuermodernisierungsgesetzes - kurz KöMoG - ein Wahlrecht für Personengesellschaften schaffen, das es ihnen ermöglicht, sich ertragsteuerlich behandeln zu lassen wie eine Kapitalgesellschaft.




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




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