Heute fangen wir an mit einem gleichzeitig beliebten und ätzenden Thema: Der Riester-Rente.
Wir haben auf Insta und TikTok schonmal ein Video dazu gemacht, dass die Steuervorteile der Riester-Rente nicht sooo krass sind, wie einem die Vermittler der entsprechenden Produkte immer gerne weis machen wollen.
Das liegt daran, dass die steuerliche Absetzbarkeit einerseits beschränkt ist und es keine doppelte Begünstigung gibt wie viele leider gerne erzählen.
Was nämlich oft behauptet wird, ist, dass man die Beiträge von der Steuer absetzen kann UND gleichzeitig die staatlichen Zulagen bekommt, als würde man da etwas doppelt geschenkt kriegen.
Das ist aber leider nur die halbe Wahrheit.
Ja, die Beiträge zur Riester-Rente sind steuerlich absetzbar und zwar bis zu maximal 2.100€ pro Jahr.
Aber auf die Steuerersparnis, die durch das Absetzen der Beiträge rauskommt, wird die Zulage, die ihr erhalten habt, angerechnet.
Ein kleines Rechenbeispiel, damit das klarer wird:
Nehmen wir an, ihr erzielt durch die Beiträge zur Riester in eurem konkreten Fall mit eurem persönlichen Steuersatz einen Steuervorteil von 500€.
Sagen wir außerdem mal euch steht die Zulage von 175€ zu.
Die 175€ werden jetzt auf euren Steuervorteil angerechnet, sie wirken wie eine Art “Vorauszahlung” auf eure Steuerersparnis.
Das heißt ihr erhaltet jetzt nur noch 500€ - 175€ = 325€ Steuerersparnis.
In Summe habt ihr aber trotzdem nur die 500€ bekommen, die sich aus dem Ansatz der Beiträge sowieso ergeben würden, die Zulage bietet euch keinen zusätzlichen Vorteil.
Umgekehrt müsst ihr aber nichts bei der Steuererklärung nachzahlen, wenn eure Zulage höher ist als eure Steuerersparnis.
Hätte sich bei euch jetzt nur eine Steuerersparnis von 150€ ergeben und ihr habt die Zulage von 175€ erhalten, dann passiert im Rahmen der Steuererklärung gar nichts mehr.
Übrigens bekommt ihr die restliche Steuerersparnis nach Abzug der Zulage nur dann, wenn ihr eure Steuererklärung abgebt.
In der Anlage AV könnt ihr dafür die sogenannte Günstigerprüfung beantragen, bei der das Finanzamt dann schaut, ob die Zulage oder der Ansatz der Beiträge für euch günstiger ist.
Steuern sparen als Angestellter
Als nächstes wollte Jemand allgemein Tipps zum Steuern sparen für Angestellte wissen.
Grundsätzlich muss man sagen, dass Angestellte nicht ganz so viele Möglichkeiten zum Steuern sparen haben wie Jemand, der selbständig ist oder zum Beispiel Immobilien vermietet.
Das liegt einfach daran, dass man als Angestellter häufig nicht so viele Kosten für den Job hat und es außerdem auch noch den Arbeitnehmerpauschbetrag gibt.
Der liegt mittlerweile bei 1.230€ pro Jahr und wird euch sowieso von eurem Bruttogehalt abgezogen.
Liegen die Kosten für euren Job darunter, dann wirken sie sich eh nicht aus. Dann könnt ihr euch das mühsame Eintragen in die Steuererklärung auch sparen.
Am meisten können Arbeitnehmer eigentlich in der Regel dadurch rausholen, dass sie die Kosten für ein Arbeitszimmer richtig ansetzen.
Wenn ihr mal ein eigenes Video zum Arbeitszimmer und zur Homeoffice Pauschale haben wollt, sagt uns da mal in den Kommentaren Bescheid.
Was sich neben den laufenden Kosten für ein Arbeitszimmer beziehungsweise neben der Homeoffice Pauschale aber auch gut bemerkbar machen kann, ist die Einrichtung eines Arbeitszimmers oder Arbeitsplatzes.
Die Kosten für die Möbel und Technik, die ihr dafür braucht, können nämlich unabhängig davon zusätzlich abgesetzt werden.
Manche Sachen müssen zwar auch abgeschrieben werden und wirken sich deshalb nicht komplett im Jahr des Kauf aus, aber trotzdem kann da gut was zusammenkommen.
Wenn ihr nicht wisst, was Abschreibungen sind und wie die funktionieren, dann schaut einmal hier rein.
Fortbildungen für euren Job solltet ihr auch immer schön brav absetzen, wenn ihr sie selbst gezahlt habt.
Und da gehen dann auch zugehörige Übernachtungskosten, Fahrtkosten und sogenannte Verpflegungsmehraufwendungen.
Wenn ihr wissen wollt, welche Beträge ihr da absetzen könnt, dann haben wir dieses Video hier für euch.
Ihr seht aber schon, dass das alles eher Tipps dazu sind, was ihr alles absetzen könnt und was ihr nicht vergessen solltet als wirklich Steuergestaltung.
Am sinnvollsten ist bei Angestellten aber einfach, das Gehalt so zu optimieren, dass einfach gleich weniger versteuert wird.
Dazu, was man da alles machen kann, haben wir sogar eine komplette eigene Playlist “Mehr Netto vom Brutto” für euch.
Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
Und zuletzt haben wir ein heikles Thema, über das wir tatsächlich noch nie auf unseren Plattformen gesprochen haben, nämlich die Frage, ob man eine Selbstanzeige machen sollte, wenn man Steuern hinterzogen hat oder nicht.
Ihr könnt euch denken, wie unsere Antwort ausfallen muss: Ja, das solltet ihr.
Der Grund, warum wir das sagen, ist aber nicht einfach nur der, dass wir niemanden zur Steuerhinterziehung motivieren wollen und dürfen, sondern auch der, dass die Strafen auf Steuerhinterziehung in Deutschland einfach sehr empfindlich sind und man sich mit einer Selbstanzeige hier tatsächlich vor diesen empfindlichen Strafen retten kann.
Je nachdem, um wieviel es geht, kann man durch eine vollumfängliche Selbstanzeige wirklich komplett straffrei aus der Sache gehen.
Grundsätzlich ist das aber nur bei einem hinterzogenen Betrag von bis zu 25.000€ so.
Kommt man über diese Grenze, muss man einen Zuschlag zahlen, um ansonsten straffrei zu bleiben.
Der liegt bis 100.000€ bei 10% des hinterzogenen Betrags, bis 1.000.000€ bei 15% und ab da dann bei 20%.
Es gibt aber ein paar Voraussetzungen, die die Selbstanzeige erfüllen muss, damit sie wirklich strafbefreiend wirkt.
Man muss wirklich alles vollumfänglich offenlegen und berichtigen und zwar von sich aus.
Außerdem darf keine Betriebsprüfung, Umsatzsteuer- oder Lohnsteuer-Nachschau angekündigt worden sein.
Auf Deutsch: Die Selbstanzeige darf nicht aufgrund dessen gemacht worden sein, dass man Sorge hatte, im Rahmen irgendeiner anstehenden Prüfung aufzufliegen.
Und natürlich darf die Finanzverwaltung auch noch keinen Verdacht oder sogar schon irgendwas entdeckt haben.
In besonders schweren Fällen kann es aber trotzdem sein, dass man nicht straffrei wegkommt, selbst wenn man all diese Voraussetzungen erfüllt.
Auf jeden Fall ist das ein Thema, bei dem ihr euch definitiv einen Steuerberater und / oder Fachanwalt für Steuerrecht zur Seite holen solltet, damit ihr wirklich alles richtig macht und die Selbstanzeige dann auch wirklich wirksam ist.
Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.
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