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Wie funktionieren Abschreibungen?



Wir haben schon in mehreren Videos mal angesprochen, dass man manche Kosten nicht sofort in voller Höhe steuerlich geltend machen kann, sondern über mehrere Jahre verteilen muss.

Das nennt sich auch Abschreibungen beziehungsweise ganz korrekt heißt es eigentlich AfAAbsetzung für Abnutzung.

Abschreibungen gibt es in den verschiedensten Bereichen.

Wenn ihr für euren Job oder euer eigenes Unternehmen einen teureren Gegenstand kauft und dabei gewisse Grenzen sprengt und der Gegenstand länger als ein Jahr nutzbar ist zum Beispiel.

Oder auch wenn ihr eine Immobilie kauft und vermietet.

Oder aber auch ein Firmenwert kann beziehungsweise muss abgeschrieben werden, wenn ihr ihn entgeltlich erworben habt.


Wie funktionieren Abschreibungen generell?


Um auszurechnen, wie hoch die Abschreibungen sind, braucht ihr eine sogenannte Bemessungsgrundlage.

Das ist der Betrag, der dann aufgeteilt wird und das über die sogenannte Nutzungsdauer.

Da man nicht jedes Mal individuell bei jeder Person überlegen kann, wie lange sie das gekaufte Wirtschaftsgut wohl “abnutzt”, sind diese Nutzungsdauern in sogenannten amtlichen AfA-Tabellen festgelegt.

Ja, man kann die amtlichen Nutzungsdauern auch unterschreiten, aber dann muss man nachweisen können, dass die tatsächliche Nutzungsdauer eben kürzer ist als die amtliche.

Aber warum sollte man das überhaupt tun?

Weil die meisten gerne die Kosten, die sie haben, so schnell wie möglich steuerlich geltend machen wollen.

Denn das Geld für den Kauf des Wirtschaftsguts ist ja mit dem Kauf entweder direkt komplett weg oder bei einer Finanzierung zumindest schon mal ein Teil des Geldes.

Am liebsten möchte man dann meistens, dass sich die Ausgaben direkt in voller Höhe bei der Steuer bemerkbar machen, um dann nicht auch noch viele Steuern zahlen zu müssen.

Abschreibungen bei Immobilien


Es gibt aber auch ein paar Abschreibungen, die nicht über die Nutzungsdauern aus den amtlichen AfA-Tabellen funktionieren, sondern die schon im Gesetz festgelegt sind.

Ganz klassisch sind hier zum Beispiel Immobilien.

Für die ist im §7 EStG wirklich direkt im Gesetzestext der jährliche Prozentsatz an Abschreibungen festgelegt.

Klar lässt sich das auch wieder auf eine Nutzungsdauer umrechnen – 2% Abschreibung pro Jahr bedeuten beispielsweise 50 Jahre Nutzungsdauer, weil eben dann die 100% aufgebraucht sind.

Trotzdem ist die Systematik eben ein bisschen anders und hier ist es auch noch ein bisschen schwieriger, die Nutzungsdauer zu unterschreiten.

Das kann unter Umständen mit Gutachten und so gehen, aber im Normalfall sind es eben diese festen Prozentsätze.


Geringwertige Wirtschaftsgüter


Eine weitere besondere Form der Abschreibung sind die Abschreibungen für geringwertige Wirtschaftsgüter.

Hier gibt es einmal die Sofortabschreibung und die Poolabschreibung.

Bei der Sofortabschreibung können die Kosten eben doch in voller Höhe sofort abgesetzt werden.

Der Unterschied zu anderen Anschaffungen, die sofort geltend gemacht werden können, ist der, dass über diese geringwertigen Wirtschaftsgüter gesonderte Aufzeichnungen geführt werden müssen.

Die müssen also in so einer Art Inventar geführt werden.

Diese Sofortabschreibung für GWGs geht dann, wenn das angeschaffte Wirtschaftsgut mehr als 250€, aber maximal 800€ netto gekostet hat.

Alles unter 250€ kann einfach sofort geltend gemacht werden und braucht auch keine besonderen Aufzeichnungen oder so.

Die Poolabschreibung geht bei Wirtschaftsgütern mit einem Wert von mehr als 250€, aber maximal 1.000€ netto.

Da werden dann alle Wirtschaftsgüter in dieser Range in einen Pool geklatscht und der Gesamtwert dieses Pools wird über 5 Jahre abgeschrieben.

Wichtig ist aber: Ihr müsst euch für das eine oder das andere entscheiden.

Ihr könnt euch aber jedes Jahr aufs Neue entscheiden, welche Variante ihr in diesem Jahr nutzen wollt.

Wie berechne ich Abschreibungen?


Abschreibungen können dann immer ab dem Monat geltend gemacht werden, in dem ihr das Wirtschaftsgut angeschafft habt.

Ab da läuft dann die Nutzungsdauer.

Das heißt aber auch, dass Abschreibungen keine fixen Jahresbeträge sind, sondern gekürzt werden, wenn ihr das Wirtschaftsgut nicht im Januar, sondern in einem der anderen Monate anschafft.

Damit das Ganze aber ein bisschen greifbarer wird, machen wir mal ein kleines Beispiel.

Ihr habt euch zum Beispiel am 3.4. eine Büroeinrichtung für insgesamt 6.500€ netto gekauft und seid vorsteuerabzugsberechtigt.

Die Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle beträgt bei Büromöbeln 13 Jahre.

Also müssen wir die Anschaffungskosten in Höhe von 6.500€ auf 13 Jahre aufteilen.

6.500€ geteilt durch 13 ergibt 500€ AfA pro Jahr.

Jetzt habt ihr die Möbel ja aber erst im April gekauft und könnt deshalb auch erst ab April die AfA geltend machen.

Deshalb teilen wir diese 500€ jetzt durch 12 und rechnen sie mal 9, denn April bis Dezember sind 9 Monate.

Dabei kommen 375€ raus.

Das ist also die AfA für das erste Jahr.

Die nächsten 12 Jahre könnt ihr dann die vollen 500€ pro Jahr steuerlich geltend machen.

Und im letzten Jahr dann nur noch die verbleibenden 3 Monate, also 500€ durch 12 mal 3 gleich 125€.

Und das ist eigentlich auch schon alles.

Bei Immobilien gibt es einige Sachen bei der Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu beachten und auch wann die eine Immobilie überhaupt als angeschafft gilt, muss man wissen.

Das haben wir euch aber auch alles schon in diesem Video hier erklärt.




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




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