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Neue Meldepflicht auf eBay, Vinted & Co.



What's the tea?


Auf Instagram, TikTok, Facebook und LinkedIn hatten wir schon einen schnellen Post zu dem Thema gemacht, weil viele von euch total verunsichert waren und sich leider viele Falschinfos und Mythen um diese neue Meldepflicht ranken.

Denn diese Meldepflicht ist zwar natürlich eine Verschärfung, aber wird von vielen Seiten zu etwas aufgebauscht, was sie einfach nicht ist.

Aber hier jetzt mal nochmal ganz in Ruhe und von vorne:

Mit dem sogenannten Plattformen-Steuertransparenzgesetz, kurz PStTG, wurde zum 1.1.2023 eine Meldepflicht für Plattformen wie eBay, Vinted und Co. eingeführt, wodurch diese Plattformen aktiv Daten an das Bundeszentralamt für Steuern liefern müssen.

Dass diese Plattformen Daten an die Finanzverwaltung liefern ist dabei aber eigentlich gar nichts Neues.

Das geht bereits seit Jahren, aber nicht in Form einer Meldepflicht, sondern andersrum: Bisher fragt das Finanzamt Daten bei diesen Plattformen ab.

Dabei dürfte aber eben noch viel durchs Raster fallen und genau das soll diese Meldepflicht ändern.


Wofür gibt es die Meldepflicht?


Was das Wort aber eigentlich auch schon sagt, ist, dass es hier lediglich um Meldungen geht.

Meldung heißt aber nicht gleich Steuern!

Darauf kommen wir gleich nochmal genauer zu sprechen, aber das ist ein ganz wichtiger Punkt, denn viele denken, dass das Ganze auf einmal Steuern für sie bedeutet, obwohl es das gar nicht tut.

Es müssen immer noch genau dieselben Leute in genau denselben Fällen Steuern zahlen wie vorher, nur sollen das eben jetzt alle diese Leute auch tatsächlich tun und sich nicht mehr davor drücken können.

Und zweiter wichtiger Punkt, der aus der Bezeichnung eigentlich auch schon hervorgeht: Es ist eine Meldepflicht für die Plattformen, nicht für die Nutzer.

Auch hier müssen immer noch exakt dieselben Personen ihre Verkäufe selbst gegenüber dem Finanzamt erklären wie vorher.

Es soll nur eben jetzt durch diese Meldepflicht auffallen, wer das nicht tut, obwohl er es müsste.

Ab wann wird gemeldet?


Auch wichtig zu wissen ist, dass nicht jeder einzelne Verkauf gemeldet wird.

Hier gibt es zwei wichtige Grenzen: 30 Verkäufe pro Jahr und 2.000€ Verkaufserlös pro Jahr.

Gemeldet werden soll erst, sobald eine dieser Grenzen gerissen wird.

Solange ihr nur gelegentlich mal irgendwas Kleineres verkauft, was ihr nicht mehr braucht, sollte euch das Thema in der Praxis also gar nicht erst berühren.

Aber selbst wenn ihr drüber kommt, wird das eben “nur” gemeldet, das heißt nicht, dass für euch dadurch Steuern entstehen, ihr in eurer Steuererklärung jetzt irgendwas machen müsst oder das Weiterverkaufen von ausgemisteten Gegenständen jetzt plötzlich verboten wäre.


Welche Konsequenzen hat das für mich?


Gehen wir jetzt aber mal davon aus, dass ihr über eine der Grenzen kommt – auch dann hat das nicht zwingend irgendwelche Konsequenzen für euch.

Habt ihr einfach nur Gegenstände des täglichen Gebrauchs, also sowas wie ausgemistete Klamotten oder irgendwelche gebrauchten Haushaltsgegenstände verkauft, die ihr selbst nicht mehr nutzen wollt, dann ist das überhaupt nicht steuerbar.

Zweiter Punkt ist, dass ihr solche Dinge ja meistens eh unter dem Wert verkauft, für das ihr diese Dinge gekauft habt.

Das heißt ihr macht einen Verlust bei dem Verkauf.

Und auch dann könnt ihr beruhigt sein, denn Verluste werden natürlich auch nicht besteuert.

Interessant werden kann es beispielsweise bei Edelmetallen, Sammlerstücken, Antiquitäten, teurem Schmuck oder Luxusuhren.

Die werden nicht selten mit einem Wert über dem Wert verkauft, für den man sie gekauft hat und dann kann das als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig sein.

Diese Gewinne sind aber nur dann zu versteuern, wenn man die Gegenstände erstens innerhalb eines Jahres wieder verkauft hat und zweitens die Gewinne aus sämtlichen privaten Veräußerungsgeschäften in einem Jahr über der Freigrenze von 600€ liegen.

Aber Achtung, hierzu zählt beispielsweise auch der Tausch oder Verkauf von Kryptowährungen - zumindest nach der aktuell vorherrschenden Meinung und auch der Ansicht der Finanzverwaltung.

Dazu haben wir euch in diesem Video hier schon Genaueres erzählt.

Wie ihr - wenn ihr uns schon länger folgt - wisst, sind all das aber Sachen, die auch vor der Meldepflicht schon genau so galten.

Also nichts Neues.

Und wie ihr seht, braucht ihr euch auch nicht annähernd so viele Sorgen machen, wie euch so manche Videos oder Artikel zu dem Thema einreden wollen.

Wenn ihr aber tatsächlich in einem gewerblichen Ausmaß auf diesen Plattformen handelt, damit auch Gewinne einfahrt und das Ganze bisher noch nicht vorm Finanzamt erklärt habt, ja, dann wird das auch steuerliche Konsequenzen für euch haben und genau das ist auch der Sinn dieses Gesetzes.

Die Powerseller, die damit im Endeffekt Steuerhinterziehung betreiben, sollen einfach wortwörtlich keine Plattform mehr geboten bekommen, auf der sie damit einfach so durchkommen.

Es geht hier nicht darum, euch zu bestrafen, wenn ihr mal einen Pulli oder ausrangierte Möbel verkauft.

Trotzdem kann es, wenn ihr die Grenzen reißt, natürlich auch mal passieren, dass es Rückfragen vom Finanzamt geben wird.

Verkauft ihr beispielsweise ein Auto, kann es da zum Teil ja schon um viel Geld gehen.

Deshalb macht es insbesondere bei solchen größeren Verkäufen Sinn, zu dokumentieren, wann ihr was für wieviel verkauft habt und wieviel ihr beim Kauf selbst bezahlt habt, auch wenn ihr genau wisst, dass das nicht steuerbar ist.

Dann kann man dem Finanzamt das Ganze schlüssig nachweisen und damit dürfte es das dann auch gewesen sein.




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




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