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Mit RIESTER doppelt absahnen? - Eure Steuerfragen



Wir starten heute mit einer – zumindest unserer Erfahrung nach – ziemlich brisanten Frage.

Es geht um Riester, genauer gesagt um den Steuervorteil und den Irrglauben, man bekäme hier etwas doppelt geschenkt.

Da steckte gerade eigentlich schon die Antwort auf die Frage drin, aber natürlich erklären wir euch auch warum das ein Irrglaube ist.

Es ist wirklich so, dass Riester staatlich gefördert wird, ja.

Was aber definitiv falsch ist, ist die Aussage, dass man bei Riester doppelte Vorteile abgrasen könnte, indem man die Zulage bekommt UND die Beiträge von der Steuer absetzen kann.

Genau mit dieser Formulierung verkaufen Anbieter Riester nämlich gerne.

Aber das ist, wenn man es so formuliert, einfach nur die halbe Wahrheit.

Ja, man bekommt eine Zulage und ja, man kann die Beiträge steuerlich absetzen, aber nicht beides gleichzeitig in vollem Umfang.

Es ist nämlich so, dass die Zulage quasi wie eine Vorauszahlung auf die Steuerersparnis funktioniert, die man nicht zurückzahlen muss, falls der Steuervorteil niedriger als die Zulage sein sollte.

Sagen wir mal, ihr bekommt die Zulage von 175 €.

Wenn ihr jetzt eure Beiträge in der Steuererklärung geltend macht und dadurch einen Steuervorteil von beispielsweise 200 € hättet, dann wirken sich bei euch nur noch die übrigen 25 € Steuervorteil aus.

Die Zulage wird also von eurem Steuervorteil abgezogen.

Hättet ihr durch den Ansatz der Beiträge aber einen Steuervorteil von nur 150 €, würde bei der Steuererklärung einfach gar nichts passieren.

Zurückzahlen müsst ihr von eurer Zulage nichts.

Dementsprechend ist euer Vorteil durch die staatliche Förderung von Riester mindestens so hoch wie die Zulage, die ihr bekommt, aber maximal so hoch wie der Steuervorteil durch den Ansatz der Beiträge.

Doppelt gibt’s hier also nix.

Welcher Ausbildungsweg für den Steuerberater?


Wir haben diesmal auch eine nicht steuerrechtliche Frage dabei, sondern eine zu unserem Beruf.

Konkret wollte hier Jemand wissen, ob der Bilanzbuchhalter oder ein Bachelor- und Masterstudium der bessere Weg zum Steuerberater ist.

Wir würden das Ganze noch mal erweitern und unterscheiden zwischen dem Praxisweg - also nicht nur Bilanzbuchhalter, sondern auch Steuerfachangestellte und Steuerfachwirte - und dem Theorieweg - also dem Vollzeitstudium.

Wir können zum Bilanzbuchhalter selbst genau so wenig aus eigener Erfahrung sagen wie zum Steuerfachwirten, weil beides keiner von uns gemacht hat.

Aber ob Praxisweg oder Theorieweg, dazu können wir ein bisschen mehr sagen.

Was für den Theorieweg spricht, ist eindeutig die Geschwindigkeit – ihr kommt einfach schneller ans Ziel als über den Praxisweg.

Außerdem werden im Studium, gerade dann, wenn man auch einen Master macht und es sich wirklich um einen Steuerrechtsstudiengang handelt, schon viele Themen zumindest angerissen, die man für den Steuerberater können muss.

Und es schadet ganz sicher nicht, schon mal einen groben Überblick zu haben, was wo hingehört oder zumindest schon mal die Begriffe zu kennen, auch wenn man die Themen dann noch nicht in der nötigen Tiefe draufhat.

Weiterer Vorteil eines Studiums ist, dass ihr da schon deutlich intensiver lernt, “wissenschaftlich” zu schreiben und umfangreiche Prüfungen abzulegen. Oft wird im Studium auch schon darauf hingearbeitet, euch beizubringen, wie genau man Fragen beantworten muss, um dann später im Examen auch die wichtigen “Fußgängerpunkte” zu bekommen.

Außerdem lernt man durch ein Studium schon ziemlich gut, sich Wissen eigenverantwortlich und in Eigenregie anzueignen. Das ist eine Fähigkeit, die später im Beruf auf jeden Fall hilft.

Großer Nachteil an diesem Weg ist – Achtung, Captain Obvious im Anmarsch – die fehlende Praxis.

Wenn ihr über diesen Weg geht, kann der Arbeitsalltag am Anfang gerne mal ziemlich herausfordernd werden, weil unser Beruf einfach einer ist, der zumindest nicht unwesentlich von Berufserfahrung lebt.

Das dürfte euch nicht unbedingt stören, wenn ihr sowieso ein hardcore Spezialist bei einer großen Gesellschaft werden wollt, aber wenn ihr in kleinere oder mittelständische Kanzleien arbeiten möchtet oder euch sogar alleine selbständig machen wollt, dann kann der Praxisweg sinnvoller sein.

Ihr werdet über den Praxisweg einfach bessere Generalisten und könnt die unterschiedlichen Themen im Steuerrecht besser miteinander verknüpfen.

Mal abgesehen davon, dass ihr so viel mehr mit all den Randthemen wie zum Beispiel IT und Digitalisierung in Berührung kommt, einfach weil ihr mehr Zeit in der Praxis sammelt.

Was auch sinnvoll sein kann, ist beides durch ein duales Studium zu verbinden, weil man dann eben die Vorteile aus beiden Welten mitnimmt. Das sind allerdings ein paar ziemlich harte Jahre und da muss man wissen, ob man diese Belastung für sich möchte.

Alles in Allem kann man sagen, dass beide Wege ihre Daseinsberechtigung haben und beide Wege super funktionieren können.

Was zu euch passt, hängt vor allem von eurem Typ ab und auch davon, wo ihr hinwollt.

Wie funktioniert der Arbeitnehmerpauschbetrag?


Heutige letzte Frage dreht sich um den Arbeitnehmerpauschbetrag.

Das ist ein Werbungskostenpauschbetrag.

Werbungskosten sind das, was von den Einnahmen abgezogen wird, um zu den Einkünften zu kommen.

Das ist aber noch was anderes als das Einkommen.

Das haben wir euch in diesem Video hier schon genauer erklärt.

Vereinfacht gesagt könnt ihr euch vorstellen, dass man sich euer Bruttogehalt nimmt und davon diesen Betrag automatisch abzieht.

Nur das, was dann noch übrigbleibt, geht dann in die weiteren Berechnungen zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens ein, was dann versteuert wird.

Das heißt, diese 1.230 € werden nicht von eurer Steuer abgezogen oder so, sondern sie mindern die Grundlage zur Berechnung der Steuer.

Wenn ihr wissen wollt, wieviel weniger Steuern ihr durch den Pauschbetrag zahlt, müsst ihr also euren Durchschnittssteuersatz kennen und den mit 1.230 € multiplizieren.

Den findet ihr auf eurem Einkommensteuerbescheid.

Und was genau der Durchschnittssteuersatz ist, haben wir euch auch schon erklärt und zwar hier.

Wichtig ist nur zu wissen, dass dieser Betrag nicht wie der Sparerpauschbetrag eure tatsächlichen Werbungskosten abgilt.

Wenn ihr also tatsächlich höhere Werbungskosten, also zum Beispiel Fahrtkosten, Reisekosten, Kosten für Arbeitsmittel und so weiter hattet, dann könnt ihr auch die ansetzen.

Den Pauschbetrag kommt ihr nur eben immer, auch wenn eure Kosten niedriger sind.

Deshalb braucht ihr euch übrigens auch keine Mühe machen, Kosten in der Steuererklärung einzutragen, wenn ihr schon wisst, dass ihr den Pauschbetrag nicht knackt.




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




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