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Minijob im Haushalt - Eure Steuerfragen



Minijobber im Privathaushalt


Los geht’s mit einer Frage zum Minijob.

Aber nicht dazu, wenn man selbst einen hat, sondern dazu, wenn man Jemanden als Minijobber für haushaltsnahe Dienstleistungen anstellen will und zwar nicht in einem Unternehmen, sondern in einem Privathaushalt.

Da gibt es wirklich ein paar Sachen zu beachten, deshalb ist die Frage top.

Zu allererst solltet ihr natürlich darauf achten, dass ihr alles korrekt anmeldet, damit ihr euch nicht irgendwie wegen Steuerhinterziehung mitschuldig macht oder sowas.

Außerdem sichert ihr euch dadurch auch ab, weil ihr damit dann auch eine Unfallversicherung für euren Minijobber habt.

Es gibt aber zusätzlich noch Erleichterungen, wenn ihr Minijobber in eurem Haushalt beschäftigt und ihr könnt das, was ihr dann an euren Minijobber zahlt, zum Teil steuerlich absetzen.

Die Vereinfachung nennt sich Haushaltsscheck-Verfahren.

Mit dem ist es einfacher, Minijobber anzumelden und abzurechnen als das in Unternehmen der Fall ist.

Für die Anmeldung braucht ihr nur eure persönlichen Daten – die solltet ihr ja easy auftreiben können - und die eures Minijobbers, seine Rentenversicherungsnummer, ein paar Angaben dazu, was der Minijobber bei euch machen und was er verdienen soll, eure Kontodaten und eure Steuernummer sowie eine Betriebsnummer.

Die Betriebsnummer ist eine Nummer, die man immer beantragen muss, wenn man Angestellte hat, egal ob Haushalt oder Unternehmen.

Wenn ihr noch keine Betriebsnummer habt, dann legt die Minijob-Zentrale die für euch an, denn die verwaltet das ganze Haushaltsscheck-Verfahren und sowieso alle Minijobber.

Das funktioniert sogar – man mag es kaum glauben – online bei der Minijob-Zentrale.

Ihr zahlt im Haushaltsscheckverfahren außerdem niedrigere Pauschalbeiträge zur Sozialversicherung für euren Minijobber als Unternehmen das tun müssen, nämlich insgesamt maximal 12,94%.

Bei den Steuern für den Minijob gibt es hier aber dieselben Optionen wie beim normalen Minijob, von denen wir euch in diesem Video hier schon erzählt haben.

Wie viel sowohl ihr als auch euer Minijobber an Steuern und Abgaben zahlen müsst, könnt ihr übrigens hier auf der Seite der Minijob-Zentrale easy ausrechnen.

Ihr müsst außerdem auch nicht monatlich Löhne abrechnen wie Unternehmen das müssen und auch nicht monatlich zahlen, das passiert im Haushaltsscheck-Verfahren nur alle 6 Monate.

Von eurer Einkommensteuer abziehen könnt ihr 20% der entstandenen Kosten pro Jahr, maximal 510€.

Das sollte euch schon aus diesem Video hier bekannt vorkommen.

Anschaffungen vor oder nach der Gründung?


Die zweite Frage dreht sich ums Gründen und ist ausnahmsweise mal relativ leicht und kurz zu beantworten.

Anschaffungen für euer neues Business solltet ihr nach Möglichkeit immer erst machen, wenn ihr schon offiziell gegründet habt.

Das hat zwei Gründe: Gründet ihr eine GmbH oder UG, dann gibt es diese GmbH oder UG ja eigentlich rechtlich noch nicht, bis sie ins Handelsregister eingetragen ist.

Das heißt es gibt auch noch keine Haftungsbeschränkung.

Es gibt nämlich nur eine sogenannte Vorgründungsgesellschaft, die rechtlich noch einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft gleichkommt – je nachdem, ob ihr alleine oder mit mehreren gründet.

Und mit dieser Vorgründungsgesellschaft wollt ihr noch nichts machen, wenn sich das irgendwie vermeiden lässt, glaubt uns.

Der zweite wichtige Grund: Wahrscheinlich werdet ihr auch als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft, die nicht ins Handelsregister eingetragen wird, euer Geschäftskonto erst dann haben, wenn ihr auch offiziell gegründet habt.

Das heißt, ihr könnt die Anschaffungen auch erst dann von eurem Geschäftskonto aus bezahlen.

Und wie ihr jetzt schon in ein paar Videos von uns gehört habt, solltet ihr immer versuchen, Geschäftliches ausschließlich über euer Geschäftskonto laufen zu lassen.

Dadurch bleibt es einfach übersichtlicher und das Finanzamt sieht in einer vielleicht irgendwann mal anstehenden Prüfung auch gleich, dass ihr das brav voneinander trennt.

Das gefällt denen meistens ziemlich gut.

Also: Wenn ihr könnt, immer danach anschaffen.

Aber keine Sorge, wenn es wirklich gar nicht anders geht, dann findet man auch dafür Lösungen.

Steuertricks für Hausbesitzer


Und weil ihr scheinbar nie genug von Immobilien kriegen könnt, haben wir auch heute wieder eine Immobilienfrage dabei: Steuertricks für Hausbesitzer.

Da kommt es jetzt ein bisschen drauf an, von was für einer Art Hausbesitzer wir sprechen.

Wenn es ums Eigenheim geht, dann kann man nicht ganz so viel machen, denn dann sind die Kosten, die man für das Haus hat, größtenteils Privatvergnügen.

Da gehen dann zum Beispiel die Lohn- und Fahrtkosten, die euch Handwerker in Rechnung stellen, wenn sie was an oder in eurem Haus gemacht haben oder andere Kosten für andere haushaltsnahe Dienstleistungen wie zum Beispiel den Gärtner.

Wie ihr das absetzen könnt und wie viel da geht, haben wir euch hier schon gezeigt.

Wenn ihr Vermieter seid, dann sieht es schon ein bisschen anders aus, denn da sind ja die Kosten, die ihr für das Haus habt, sogenannte Werbungskosten im Rahmen eurer Vermietungseinkünfte.

Da ist eigentlich das Beste, was man machen kann, auch wirklich alles anzusetzen, was möglich ist.

Also zum Beispiel nicht nur die Zinsen für die Finanzierung und die Grundbesitzabgaben, sondern auch sowas wie Fahrten zu dem Objekt, wenn ihr wegen irgendwelcher Probleme oder für Besichtigungen hinmusstet oder auch Kosten für Inserate.

Oder Kosten für irgendwelche Kurse, die ihr macht, um euch in Sachen Immobilien weiterzubilden, weil ihr vorhabt der größte Immobilienmogul eurer Stadt zu werden.

Was ihr da alles machen könnt, haben wir euch schon in einigen Videos in unserer Immobilien-Playlist erklärt.

Ein kleiner Trick, um Steuern zu sparen, ist aber, Einrichtungsgegenstände, die mitverkauft werden, separat zu bewerten und dann auch separat im Kaufvertrag anzugeben.

Das macht aber nur dann Sinn, wenn die auch nicht grade 50 Jahre alt sind und noch 2,50€ wert sind.

Wenn ihr aber eine krasse Küche mit kauft, dann kann sich das durchaus lohnen, denn erstens fällt auf solche Einrichtungsgegenstände keine Grunderwerbsteuer an und zweitens können die auch kürzer abgeschrieben werden als das Haus.

Dadurch spart ihr direkt beim Kauf ein bisschen was und könnt den Anschaffungspreis auch in den kommenden Jahren schneller absetzen.




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




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