In unserer Playlist zur Einkommensteuererklärung haben wir euch schon ganz viel zu eurem Gehalt als Arbeitnehmer und Kosten für euren Job erzählt.
Außerdem haben wir da auch schon Videos dazu gemacht, was ihr für eure Einkommensteuererklärung alles braucht und als Angestellter ist der Dreh- und Angelpunkt der Steuererklärung eben die Lohnsteuerbescheinigung.
Tatsächlich sind die monatlichen Gehaltsabrechnungen, die ihr bekommt, für eure Steuererklärung ziemlich egal.
Alles, was ihr braucht, steht in eurer Lohnsteuerbescheinigung,
Und die wird sogar von eurem Arbeitgeber ans Finanzamt übermittelt.
Das heißt, diese Daten liegen dem Finanzamt schon vor.
Das führt dazu, dass ihr die eigentlich nicht einmal zwingend in eurer Einkommensteuererklärung eingeben müsstet, das Finanzamt würde das dann trotzdem berücksichtigen.
Deshalb kann man als Arbeitnehmer theoretisch eine “leere” Einkommensteuererklärung abgeben, wenn man will, in der nur die Stammdaten, also Name, Adresse, Steuernummer und so stehen und den Rest macht das Finanzamt automatisch.
Wenn ihr eure Steuererklärung allerdings digital macht – und das hoffen wir mal schwer – dann könnt ihr dadurch aber in den Tools in der Regel eure Lohnsteuerbescheinigung auch elektronisch abrufen.
Trotzdem kann es aber nicht schaden, zu verstehen, was eigentlich so auf dieser Lohnsteuerbescheinigung alles draufsteht, damit ihr auch nachvollziehen könnt, ob das, was euer Arbeitgeber da gemeldet hat, auch wirklich Sinn ergibt.
Wer nicht weiß, was eine Lohnsteuerbescheinigung eigentlich ist, das ist dieses Ding hier, was ihr in der Regel zusammen mit eurer Gehaltsabrechnung für Dezember bekommen solltet:
Meistens sieht das auch ziemlich genau so aus, egal wo ihr arbeitet.
Es gibt auch welche, die ein bisschen anders aussehen, aber drüberstehen sollte eben das Wort Lohnsteuerbescheinigung.
Auf dieser hier habt ihr dann links quasi eure Stammdaten und rechts in der Tabelle die Daten zu eurem Gehalt und so des jeweiligen Jahres.
Aber fangen wir mal mit der linken Seite an.
Da steht erstmal, ob es sich um eine Korrektur oder Stornierung handelt.
Wenn ihr also mal den Fall habt, dass eure Bescheinigung korrigiert werden muss, könnt ihr sowohl anhand dieser Angabe als auch anhand des Datums auseinanderhalten, welches die ursprüngliche Version und welches die Korrektur ist.
Danach kommt die eTIN dran.
Das ist die Abkürzung für elektronische Transfer-Identifikationsnummer.
Gebildet wird diese Nummer aus eurem Namen, Vornamen und eurem Geburtsdatum.
Die kann sich auch ändern, wenn ihr zum Beispiel euren Namen ändert, weil ihr geheiratet habt.
Die ist aber für euch nicht so wichtig.
Wichtiger ist die Identifikationsnummer.
Die wird auch Steueridentifikationsnummer oder Steuer-ID genannt.
Die bleibt tatsächlich euer Leben lang gleich.
Da drunter habt ihr dann hier jetzt noch eure Personalnummer, die ihr bei eurem Arbeitgeber habt und euer Geburtsdatum.
Das, was ihr dann seht, nämlich das Transferticket, ist relativ uninteressant und hat einfach mit der Übermittlung der Bescheinigung ans Finanzamt zu tun.
Da drunter wird’s jetzt aber ein bisschen interessanter.
Als erstes haben wir die Steuerklasse.
Hier wird die Steuerklasse ausgewiesen, die ihr zum Zeitpunkt der Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung hattet.
Das ist aber ein reines Kontrollfeld für euch und das Finanzamt und hat keine Auswirkung auf die Berechnung der Einkommensteuer.
Das ist wichtig zu wissen, weil man ja auch die Steuerklasse in dem jeweiligen Jahr gewechselt haben könnte.
Wenn ihr nicht wisst, welche Steuerklassen es so gibt und wofür die sind, könnt ihr euch dieses Video hier angucken.
Da drunter seht ihr die Zahl der Kinderfreibeträge, hier ist das Spiel das gleiche wie bei der Steuerklasse.
Dann gibt es noch den steuerfreien Jahresbetrag und den Jahreshinzurechnungsbetrag, auf die wir aber jetzt nicht näher eingehen, weil das ein bisschen weit führen würde und weil bei den meisten von euch eh nichts da drinstehen wird.
Der letzte Punkt hier sind die Kirchensteuermerkmale.
Da drin findet ihr eure gemeldete Konfession oder eben auch nichts, wenn ihr konfessionslos seid.
So, jetzt fangen wir mal mit dem wirklich interessanten Part auf der rechten Seite an.
Ganz oben steht der Bescheinigungszeitraum.
Wenn ihr das ganze Jahr bei eurem Arbeitgeber gearbeitet habt, ist das dann immer der 1.1.-31.12.
Wenn ihr erst im Laufe des Jahres angefangen oder im Laufe des Jahres gegangen seid, dann ist es eben nur der Teil des Jahres, in dem ihr dort angestellt wart.
In der zweiten Zeile stehen sogenannte Unterbrechungszeiträume, in denen ihr keinen Arbeitslohn bekommen habt, aber noch angestellt wart.
Das kann zum Beispiel sein eine längere Krankheit oder Elternzeit.
Hier steht aber nicht das Datum der Unterbrechung, sondern die Anzahl der Unterbrechungen.
Direkt da drunter steht dann so eine komische Zeile “Großbuchstaben”.
Da gibt es verschiedene Buchstaben, was die bedeuten, verrät euch aber ganz easy Google.
Auf der Lohnsteuerbescheinigung für 2022 solltet ihr da zum Beispiel ein E sehen, was bedeutet, dass euch die Energiepreispauschale ausbezahlt wurde.
Jetzt seht ihr dann aber auf eurer Lohnsteuerbescheinigung tatsächlich auch mal ein paar Zahlen.
In Zeile 3 habt ihr euren Bruttoarbeitslohn inklusive Sachbezüge.
Was da aber nicht drinsteckt, sind zum Beispiel steuerfreie Sonn-, Feiertags- oder Nachtzuschläge.
Zeile 4 bis 6 beinhalten dann eure in dem Jahr einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer und den Soli.
Wenn ihr und euer Ehepartner unterschiedliche Konfessionen habt, dann findet ihr gegebenenfalls gezahlte Kirchensteuer beziehungsweise Kirchgeld in der Zeile 7.
Was das ist, haben wir euch in dem Video hier schon erklärt.
Zeile 8 und 9 sind für sogenannte Versorgungsbezüge gedacht, also Pensionen und sowas.
Wenn ihr die habt, werdet ihr auch in den Zeilen 29 bis 31 noch was finden, nämlich die sogenannte Bemessungsgrundlage, also die Berechnungsbasis und den Beginn der Versorgungsbezüge.
Wenn ihr eine Zahlung für ein Jubiläum bekommen habt oder euch Gehalt für mehrere Jahre nachgezahlt wurde, kann das mit der sogenannten Fünftelregelung besteuert werden.
Und genau das wird dann in der Zeile 10 eingetragen.
Wenn die Fünftelregelung nicht genutzt und ganz normal besteuert wurde, dann steht das in Zeile 19.
Die Zeilen 10 bis 14 enthalten dann nochmal Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer, aber eben bezogen auf die Zeilen 9 und 10.
Was für viele von euch seit Corona auch ein Thema sein dürfte ist die Zeile 15, denn da steht das Kurzarbeitergeld drin, aber auch das Mutterschaftsgeld.
Zeile 16 habt ihr nur, wenn ihr im Ausland lebt oder arbeitet, für die meisten also egal.
In Zeile 17 oder 18 steht dann etwas, wenn ihr von eurem Arbeitgeber eine Fahrtkostenerstattung für die Fahrten zwischen eurer Wohnung und eurer Arbeitsstelle bekommen habt.
Zeile 20 zeigt euch die steuerfreien Verpflegungsmehraufwandspauschalen, die euch euer Arbeitgeber in dem Jahr gezahlt hat, das sind diese 14€ am Tag, wenn ihr länger als 8 Stunden auswärts unterwegs sein und so.
Und wenn ihr eine Zweitwohnung für euren Job braucht, dann kann euch euer Arbeitgeber ja auch steuerfrei bei den Kosten unterstützen, das haben wir in dem Video hier schon besprochen.
Wenn er das getan hat, dann findet ihr das in Zeile 21.
Den Rest gucken wir uns jetzt nicht mehr Zeile für Zeile an, aber was noch wichtig zu wissen ist: In den folgenden Zeilen findet ihr eure Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, denn die behält ja auch euer Arbeitgeber schon ein und führt sie ab.
Ihr teilt euch die Beiträge ja aber mit eurem Arbeitgeber.
Für die Rentenversicherung werden die Beiträge also in Zeile 22 und 23 aufgeteilt und da man sich die hälftig teilt, sollte hier also in beiden Zeilen derselbe Betrag stehen.
Bei der Kranken- und Pflegeversicherung kommt es jetzt drauf an, wie ihr versichert seid.
Seid ihr privat oder freiwillig gesetzlich versichert, dann erhaltet ihr von eurem Arbeitgeber steuerfreie Zuschüsse, die ihr dann in Zeile 24 findet.
Bei einer privaten Krankenversicherung findet ihr eure gezahlten Beiträge außerdem in Zeile 28, jedenfalls wenn ihr eurem Arbeitgeber die mitgeteilt habt.
Wenn nicht, dann wird dort eine sogenannte Mindestvorsorgepauschale eingetragen.
Seid ihr aber gesetzlich versichert, dann findet ihr die Beiträge in Zeile 25 und 26.
In beiden Fällen findet ihr die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung aber in Zeile 27.
Die hier ausgewiesenen Beträge sind dann auch das, was ihr als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung absetzen könnt.
Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.
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