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Investieren für Kinder und Steuern sparen?



Wir haben schon einige Videos rund ums Investieren gemacht, aber dabei ging es immer nur um das eigene Investieren.

Viele von euch wollen aber auch für ihre Kinder investieren und diejenigen, die das Thema noch nicht auf dem Schirm haben, sollten vielleicht mal darüber nachdenken, ob sie sich damit nicht doch mal befassen wollen.

Denn das Investieren auf den Namen des eigenen Kindes hat steuerlich riesige Vorteile.

Natürlich könnt ihr auch einfach “nur” Geld für euer Kind zur Seite legen oder beispielsweise auf euren Namen in einem zweiten Depot für euer Kind in ETFs oder Aktien investieren, auch das hat Vorteile, wenn man so will.

Denn dann habt immer ihr die Kontrolle über dieses Geld und könnt entscheiden, was damit passieren soll.

Wenn euch das wichtig ist, dann kann das trotz Steuervorteilen für euch die sinnvollere Variante sein.

Wenn ihr aber cool damit seid, dass euer Kind mit 18 auf das Ganze zugreifen kann, dann solltet ihr das definitiv nicht so machen, denn dann verschenkt ihr einfach bares Geld, was über den Zinseszinseffekt zu noch mehr Geld wird.

Jetzt aber erstmal dazu, warum das so ist.

Bei sogenannten Junior Depots handelt es sich um Depots, die auf den Namen eures Kindes eröffnet werden und auch eurem Kind gehören.

Ihr als Eltern verwaltet das Depot bis das Kind volljährig ist, danach hat es vollen Zugriff und kann damit tun und lassen, was es will.


Was bedeutet das Junior Depot steuerlich?


Euer Kind ist aber ab der Geburt auch im steuerlichen Sinn schon eine eigenständige Person, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist.

Meistens denkt man darüber nicht nach, weil Kinder in der Regel noch nichts mit Steuern am Hut haben.

Das liegt daran, dass sie kein Geld oder nur wenig Geld verdienen und deshalb unter dem Grundfreibetrag liegen, der jedem unbeschränkt Steuerpflichtigen in Deutschland zusteht.

Und genau der ist der große Vorteil.

Dieser Grundfreibetrag liegt nämlich aktuell bei 10.908€ pro Jahr.

Das heißt, 10.908€ Einkommen pro Jahr kann jeder unbeschränkt Steuerpflichtige jedes Jahr einkassieren, ohne Steuern darauf zu zahlen.

Dazu kommt außerdem noch der Sparerpauschbetrag in Höhe von mittlerweile 1.000€ pro Jahr.

Da der erstmal 1.000€ an Kapitaleinkünften sowieso schon steuerfrei stellt und damit “vor” dem Grundfreibetrag greift, kommt der im Endeffekt on top.

Das bedeutet, dass ein Kind, was keinerlei andere Einkünfte hat, im Jahr 2023 zum Beispiel 11.908€ Kapitalerträge einnehmen könnte, ohne dass darauf Steuern anfallen würden.

Und das bedeutet ein ganz schön dickes Depot.

Damit ihr da eine Vorstellung von habt: Rechnet man mit einer jährlichen realisierten Rendite von beispielsweise 7%, dann müsste das Depot ca. 170.000€ wert sein, bevor Steuern überhaupt mal ein Thema werden.

Wenn ihr aber beispielsweise nur in thesaurierende ETFs investiert, dann müsste das Depot in 2023 beispielsweise Anfang des Jahres einen Wert von sogar über 600.000€ gehabt haben, bevor Steuern aufgrund der Vorabpauschale anfallen würden.

Und diese Steuern, die euer Kind aufgrund der Freibeträge nicht zahlen muss, wirken sich natürlich wegen des Zinseszinseffektes massiv darauf aus, wie sich das Depot entwickelt.

Denn wie ihr ja schon aus unseren anderen Videos wisst, fallen normalerweise 25% Kapitalertragsteuer plus gegebenenfalls Soli und Kirchensteuer auf Kapitaleinkünfte an.

Und wenn ihr euch schon ein bisschen mit dem Thema Investieren beschäftigt habt, wisst ihr auch, dass schon 0,3 oder 0,4 Prozentpunkte Unterschied in der TER einen Effekt auf die Entwicklung des Vermögens hat.

Was dann die fehlenden Steuern für einen Effekt haben, könnt ihr euch ja vorstellen.

Aber selbst wenn ihr über die Jahre ein Depot für euer Kind aufgebaut habt, dessen Wert doch zu hoch ist, um komplett steuerfrei zu sein, dann bedeutet das noch nicht einmal, dass euer Kind dann sofort 25% Steuern zahlt.

Denn wir haben da ja noch die Günstigerprüfung, die wir euch in diesem Video hier schon erklärt haben.

Wenn euer Kind nur ein paar hundert steuerpflichtige Euro im Jahr hat, weil es den Grundfreibetrag und den Sparerpauschbetrag geknackt hat, dann hat es einen so niedrigen Steuersatz, dass die Günstigerprüfung greift.

Den Freistellungsauftrag nicht vergessen!


Wie wir euch in diesem Video hier schon erklärt haben, könnt ihr über den Freistellungsauftrag ja dafür sorgen, dass der Sparerpauschbetrag direkt von der Bank beziehungsweise dem Broker berücksichtigt wird.

Dadurch wird nicht erst die Steuer einbehalten, ihr müsst die Steuererklärung im nächsten Jahr abgeben und müsst dann auf die Erstattung der zu viel einbehaltenen Steuern warten.

Auch das verschafft immer einen Vorteil.

Denn wenn die Steuer erst gar nicht einbehalten wird, kann dieses Geld sofort wieder reinvestiert werden und nicht erst irgendwann im nächsten Jahr, wenn ihr den Steuerbescheid bekommt.

Das solltet ihr natürlich auch bei eurem Kind am besten so machen.

Ihr könnt hier aber noch einen Schritt weiter gehen.

Denn normalerweise würde der Broker ja dann Steuern einbehalten, sobald die Erträge die 1.000€ reißen.


Die Nichtveranlagungsbescheinigung


Wie ihr ja aber eben gelernt habt, kann euer Kind ja auch noch den Grundfreibetrag in voller Höhe nutzen, wenn es keine anderen Einkünfte hat.

Damit der Broker jetzt hier nicht auch wieder Steuern einbehält und ihr dann eine Steuererklärung für euer Kind abgeben müsst, um die Steuern wiederzuholen, könnt ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen.

Das macht ihr beim Finanzamt und im Endeffekt ist das die Bestätigung des Finanzamts für euren Broker, dass er überhaupt keine Steuern einbehalten muss, weil eben aufgrund des Sparerpauschbetrags und des Grundfreibetrags überhaupt keine Steuer entsteht.

Diese Bescheinigung gilt immer nur für drei Jahre und muss danach neu beantragt werden.

Außerdem müsst ihr, wenn sich die Einkommensverhältnisse so ändern, dass euer Kind doch über die Grenzen kommt, genau das dem Finanzamt mitteilen und die NV-Bescheinigung zurückgeben.

Macht ihr das nicht oder zu spät, dann müsst ihr auf jeden Fall eine Steuererklärung für euer Kind abgeben, damit die Steuer noch nachträglich erhoben werden kann.




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




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