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Geld verdienen ohne Umsatzsteuer



Wir hatten uns hier ja letztens schonmal angeguckt, was überhaupt die Umsatzsteuer ist und wie das Umsatzsteuersystem überhaupt funktioniert.

In dem Video haben wir ganz zum Schluss schon angerissen, dass es auch umsatzsteuerfreie Umsätze gibt.

Die gucken wir uns deshalb jetzt mal ein bisschen genauer an.

Geregelt sind die Umsatzsteuerbefreiungen in § 4 Umsatzsteuergesetz und wenn ihr euch den mal anschaut, werdet ihr sehen der ist... lang.

29 Nummern hat er aktuell und die haben teilweise nochmal Unterbuchstaben.

Wir werden jetzt also nicht auf jede einzelne, sondern nur auf die gängigsten Befreiungen eingehen, erstens weil das sonst viel zu lange dauern würde und zweitens weil ganz viele auch einfach komplett irrelevant für euch sein werden.


Liefern ins Ausland


Zuallererst haben wir die Ausfuhrlieferungen und die innergemeinschaftlichen Lieferungen und die könnten für euch auch mal interessant sein.

Wir haben euch in diesem Video hier zum Reverse Charge Verfahren schon erklärt, was innergemeinschaftliche Lieferungen sind und warum sie umsatzsteuerfrei sind, guckt euch das also gerne mal an.

Bei den Ausfuhrlieferungen, also Lieferungen in Nicht-EU-Staaten, ist das Ganze ähnlich, aber da es bei Drittstaaten schwerer ist, sicherzustellen, dass auch wirklich irgendwo besteuert wird, muss man noch ein paar Sachen mehr beachten, damit die steuerfrei sind.

Ganz vereinfacht gesagt muss man nachweisen können, dass die Lieferung im Drittland angekommen ist und dafür braucht man Ausfuhrnachweise, das hat also mit dem Zoll zu tun.

Finanzen, Immobilien und Versicherungen


Dann kommt erstmal viel nicht so relevanter Blabla, aber unter Nummer 8 geht’s erstmal weiter mit einem Block zu verschiedenen Finanzdienstleistungen.

Da haben wir zum Beispiel die Kreditvermittlung, Inkasso, Umsätze im Geschäft mit Forderungen und mit Wertpapieren und Gesellschaftsanteilen oder auch alles, was mit Bürgschaften zu tun hat.

Deshalb seht ihr bei Krediten und auch bei vielen Bankgebühren keine Umsatzsteuer in den Unterlagen.

In der Regel geht es hier übrigens meistens nicht nur um die Umsätze selbst, sondern auch um die Vermittlung solcher Umsätze.

Noch relevanter ist aber Nummer 9, denn da geht’s bei Buchstabe a) um Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen.

Das dürfte viele von euch betreffen, denn das heißt der Verkauf von Immobilien ist umsatzsteuerfrei.

Nummer 11 schließt dann auch noch Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler ein.

Das dürfte euch vielleicht eh schonmal aufgefallen sein – Umsatzsteuer sieht man generell eigentlich nie, wenn es um Irgendwas mit Versicherungen geht.

Viele verwechseln aber die Versicherungssteuer mit der Umsatzsteuer, da man nämlich 19% Steuer in den Unterlagen sieht.

Da muss man aber gut aufpassen, denn die Versicherungssteuer darf man nicht als Vorsteuer ziehen, sich also vom Finanzamt wiederholen!

Die nächste so richtig wichtige Befreiung ist die aus Nummer 12 – das sind nämlich Vermietungsumsätze.

Die sind in der Regel umsatzsteuerfrei, jedenfalls wenn es um langfristige Vermietung geht.

Bei kurzfristiger Vermietung sieht das schon wieder ein bisschen anders aus, die ist nämlich von der Befreiung ausgenommen, also umsatzsteuerpflichtig.

Das betrifft neben Hotels auch sowas wie Ferienwohnungen, Airbnb und Co.

Das gilt aber auch für Stellplatzvermietung oder auch Campingplätze.

Außerdem ist auch die Vermietung von sogenannten Betriebsvorrichtungen umsatzsteuerpflichtig.

Das sind zum Beispiel irgendwelche Maschinen, die ihr mit einer Immobilie mit vermietet.

Bevor ihr jetzt wutentbrannt zu eurem Vermieter rennt, warum in eurem Mietvertrag Umsatzsteuer drinsteht, please chill.

Es kann auch Umsatzsteuer auf langfristige Vermietung geben.

Wann und wie und warum, dazu planen wir schon ein eigenes Video für euch.


Heilbehandlungen


Die nächste wichtige Nummer ist die 14, die sich rund um die Gesundheit dreht.

Denn Heilbehandlungen von Ärzten, Zahnärzten, Heilpraktikern, Physiotherapeuten, Hebammen und Ähnlichen sind genau so wie die Umsätze von Krankenhäusern und Hospizen umsatzsteuerfrei.

Wichtig ist hier aber, dass diese Umsätze immer bestimmte Voraussetzungen aus den Sozialgesetzbüchern erfüllen müssen.

Es kann also sein, dass auch Ärzte - insbesondere Zahnärzte - oder Physiotherapeuten zum Teil auch umsatzsteuerpflichtige Umsätze haben.

Übrigens sind auch die meisten Pflegeleistungen umsatzsteuerfrei, aber nach Nummer 16.

Kultur und Bildung


Öffentliche Kunst und Kultur in Form von Theatern, Museen, Büchereien und all solchen Sachen wird durch die Umsatzsteuerbefreiung aus Nummer 20 gefördert.

Und da Bildung natürlich mindestens genauso wichtig ist, schließt sich die Nummer 21 direkt mit der Befreiung für private Schulen und allgemein- und berufsbildende Einrichtungen an.

Selbständige Dozenten beziehungsweise Lehrer an solchen Hochschulen und solchen Schulen sind dann natürlich auch von der Umsatzsteuer befreit.

Nummer 22 weitet das Ganze dann nochmal auf Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien, Volkshochschulen und Berufsverbände aus.

Jetzt haben wir Kultur und Bildung, fehlt noch eine Sache: Erziehung.

Leistungen in dem Bereich werden durch Nummer 23 auch von der Umsatzsteuer befreit und Jugendherbergen beziehungsweise Jugendhilfen schließen sich mit den Nummern 24 und 25 direkt mit an.


Ehrenamt


Nummer 26 befasst sich mit dem Ehrenamt.

Aber ihr könnt leider nicht selbst einfach bestimmen, dass das, was ihr macht, ehrenamtlich ist, sondern dafür müsst ihr diese Tätigkeiten an eine juristische Person des öffentlichen Rechts erbringen.

Oder das, was ihr einnehmt, ist wirklich nur Auslagenersatz und eine kleine, angemessene Entschädigung für eure Zeit, dann geht es auch dann als umsatzsteuerfrei durch, wenn ihr nicht für eine juristische Person des öffentlichen Rechts tätig geworden seid.




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




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