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Wie funktioniert die Mehrwertsteuer?



Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Vorsteuer, Märchensteuer - ganz schön viele Wörter für eigentlich ein und dieselbe Sache.

Pflücken wir mal auseinander, woher die unterschiedlichen Begriffe kommen und wann man welchen nutzt.

Dass das Wort Märchensteuer umgangssprachlich ist, dürfte ziemlich klar sein.

Mehrwertsteuer ist aber eigentlich genauso umgangssprachlich, denn in Deutschland gibt es keine Mehrwertsteuer.

Auf EU-Ebene gibt es das Wort aber tatsächlich bei der sogenannten Mehrwertsteuersystemrichtlinie.

Das ist im Prinzip ein Konstrukt, das die Umsatzsteuer der verschiedenen EU-Staaten miteinander harmonisieren soll.

Die EU legt also bestimmte Richtlinien fest und die einzelnen Staaten setzen diese Richtlinien dann mit Gesetzen in nationales Recht um.

Es kann daher auch immer wieder vorkommen, dass Gesetze zur Umsatzsteuer geprüft und gegebenenfalls geändert werden, weil sie gegen die Mehrwertsteuersystemrichtlinie verstoßen.

Darüber entscheidet dann übrigens als höchste Instanz der EuGH, also der europäische Gerichtshof.

Und wenn der entscheidet, dass ein Staat mit einem Gesetz gegen die Mehrwertsteuersystemrichtlinie verstößt, dann wird dem Staat aufgetragen, das Gesetz so zu ändern, dass es mit der Richtlinie zusammenpasst.


Was sind die Umsatzsteuer und die Vorsteuer?


Das Wort Umsatzsteuer ist aber im deutschen Steuerrecht das eigentlich korrekte Wort.

Das Gesetz dazu heißt auch Umsatzsteuergesetz, kurz UStG.

Die Vorsteuer bezeichnet auch die Umsatzsteuer, aber aus einer anderen Perspektive.

Umsatzsteuer ist die Steuer, die man als Unternehmer auf seine Rechnungen schreibt und dann ans Finanzamt abführt.

Das ist also die Sicht des Verkäufers.

Vorsteuer ist die Steuer, die man als Unternehmer in den Rechnungen hat, die man von anderen Unternehmern bekommt, an diese Unternehmer mit bezahlt und sich dann im besten Fall vom Finanzamt erstatten lassen kann.

Also ist das die Sicht des Käufers.


Wie funktioniert das Umsatzsteuersystem?


Und da spiegelte sich grade auch schon das System der Umsatzsteuer wider.

Die Umsatzsteuer wird quasi immer weiter durchgereicht bis sie bei Jemandem ankommt, der sie nicht als Vorsteuer vom Finanzamt wiederbekommt.

Derjenige ist dann in dieser Kette effektiv der, der die Steuer trägt.


Wie kommt die Umsatzsteuer zum Finanzamt?


Grundsätzlich können nur umsatzsteuerliche Unternehmer Vorsteuer abziehen und auch nur die müssen überhaupt Umsatzsteuer auf ihre Umsätze abführen.

Die Frage ist da aber ja jetzt, was ist denn ein umsatzsteuerlicher Unternehmer?

Das ist definiert im §2 Umsatzsteuergesetz und danach ist jeder Unternehmer, der eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt.

Gewerblich oder beruflich ist eine Tätigkeit dabei dann, wenn sie nachhaltig und mit der Absicht, Einnahmen zu erzielen ausgeübt wird.

Das heißt, alles, was ihr nicht nur einmalig macht und womit ihr Geld einnehmen wollt.

Tatsächlich ist dafür total egal, ob ihr auch Gewinne machen wollt, es geht nur um Einnahmen.

Und selbständig ist eine Tätigkeit dann, wenn ihr sie nicht eingegliedert in ein anderes Unternehmen macht, in dem ihr weisungsgebunden seid.

Also auf Deutsch: Wenn ihr eigenverantwortlich für euch selbst arbeitet.

Rechenbeispiel


Machen wir jetzt mal ein Beispiel dazu, wie das mit dem Durchreichen der Steuer funktioniert.

Ihr seid Unternehmer und vorsteuerabzugsberechtigt, könnt euch die Vorsteuer also vom Finanzamt zurückholen.

Ihr kauft bei einem Zulieferer Material im Wert von 1.000€ netto ein.

Darauf fallen noch 190€ Umsatzsteuer an, die der Zulieferer ans Finanzamt abführt.

Das stört ihn aber auch gar nicht, denn ihr zahlt ihm diese 190€ ja mit, denn auf eurer Rechnung steht ja am Ende der Bruttobetrag.

Für den Zulieferer ist das also ein Nullsummenspiel.

Für euch sind nur die 1.000€ Aufwand, der euren Gewinn mindert.

Die übrigen 190€ sind für euch Vorsteuer, die ihr vom Finanzamt zurückerstattet bekommt, deshalb ist auch euch egal, dass ihr die zahlen müsst.

Ihr produziert jetzt irgendein Produkt aus dem Material und verkauft das für 2.000€ netto an eine Privatperson, die also kein Unternehmer ist.

Ihr schreibt eine Rechnung über 2.000€ netto zuzüglich 380€ Umsatzsteuer.

Nur die 2.000€ sind für euch Umsatzerlöse, die euren Gewinn erhöhen.

Die übrigen 380€ zahlt ihr ans Finanzamt, aber auch euch ist das egal, denn die kriegt ihr ja von eurem Kunden mitgezahlt.

Euer Kunde aber ist ja eine Privatperson und kann sich die Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer vom Finanzamt erstatten lassen.

Er muss die mit an euch zahlen und für ihn ist dieses Geld einfach weg.

Er ist also derjenige, der diese Steuer am Ende trägt und auf ihr “sitzen bleibt”.

Der Sinn hinter dem System


Jetzt könnte man sich natürlich fragen, wieso man denn dann überhaupt die oberen Stufen in dieser Kette besteuert anstatt einfach nur bei der letzten Stufe Steuern draufzuschlagen.

Das hat einen ganz einfachen, praktischen Grund: Der Verkäufer weiß ja nicht sicher, ob der Käufer Unternehmer ist, der die Steuer eh nicht tragen würde.

Dass es da zu Problemen kommen würde, liegt einmal daran, dass man häufig nicht weiß, ob die Leute überhaupt Unternehmer sind oder nicht.

Das könnte man aber gegebenenfalls noch damit regeln, dass sich Jeder bei jedem Kauf mit beispielsweise seiner Umsatzsteuer-ID als Unternehmer ausweisen müsste.

Wäre zwar auch ganz schön unpraktisch, aber wenigstens noch eine irgendwie halbwegs denkbare Lösung.

Das viel Schwierigere daran wäre, dass es auch den Fall gibt, dass Jemand zwar ein Unternehmer ist, aber nicht oder nur teilweise vorsteuerabzugsberechtigt.

Unternehmer können nämlich auch Umsätze machen, die von der Umsatzsteuer befreit sind.

Und die meisten dieser umsatzsteuerfreien Umsätze führen dazu, dass man im Gegenzug auch nicht die Vorsteuer vom Finanzamt erstattet bekommt.

Dann gibt es aber auch ein paar solcher umsatzsteuerfreien Umsätze, bei denen man sich freiwillig dazu entscheiden kann, doch Umsatzsteuer darauf abzuführen - dann darf man sich auch die Vorsteuer wiederholen.

Und natürlich müssen das dann auch nicht immer 100% der Umsätze sein, sondern vielleicht nur ein Teil der Umsätze, sodass man auch nur anteilig Vorsteuer vom Finanzamt wiederbekommt.

Oder der Kunde nutzt die Kleinunternehmerregelung, die wir euch in diesem Video hier schon erklärt haben.

Dabei ist er zwar Unternehmer, führt aber keine Umsatzsteuer ab und kriegt dann auch keine Vorsteuer wieder.

Ihr seht – das wäre einfach in der Praxis überhaupt nicht nachvollziehbar und deswegen gibt es dieses System des Durchreichens.




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




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