top of page
Suche

Zuhause arbeiten und Steuern sparen?



Spätestens seit Corona wird es viele unter euch geben, die von zuhause arbeiten.

Wir haben auch ja in unserer Einkommensteuer Playlist auch schon mehrmals erklärt, dass ihr die Einrichtung eines Arbeitszimmers oder eines Arbeitsplatzes bei euch zuhause steuerlich geltend machen könnt.

Das geht sowohl, wenn ihr angestellt seid, als auch wenn ihr euer eigener Chef, also selbständig seid.

Das heißt Schreibtisch, Laptop, Stuhl, Lampe, Schränke pipapo gehen grundsätzlich schon mal, wenn ihr sie eben auch für eure Arbeit nutzt.

Aber immer dran denken, nutzt ihr die Sachen nicht ausschließlich für eure Arbeit, dann könnt ihr auch nicht 100% der Kosten absetzen und wenn die Sachen ein bisschen teurer sind, kann es außerdem sein, dass ihr die Kosten abschreiben, also über mehrere Jahre verteilen müsst.

Wie das geht, haben wir euch hier auch schon erklärt.

Auch die Kosten für Internet und Telefon könnt ihr zumindest anteilig steuerlich absetzen, wenn ihr das eben auch beruflich nutzt.

Dabei muss man meistens einen Anteil schätzen, weil man eben nicht genau nachweisen kann, wieviel der Kosten auf die berufliche Nutzung entfällt.


Warum kann ich das Arbeiten zuhause absetzen?


Jetzt habt ihr ja aber nicht nur die Kosten für den Arbeitsplatz an sich und vielleicht noch für Internet und Telefon, was ihr ja auch direkt und aktiv für euren Job nutzt, sondern ihr seid auch mehr zuhause.

Das bedeutet, dass ihr im Normalfall auch höhere Strom- und Heizkosten habt, weil ihr euch eben den ganzen Tag zuhause aufhaltet und Geräte nutzt.

Außerdem nutzt ihr ja dann auch einen Teil eurer Wohnung oder eures Hauses für den Job, also es fällt Fläche weg.

Um das alles zu kompensieren, gibt es zwei Möglichkeiten.


Wie kann ich ein Arbeitszimmer absetzen?


Möglichkeit 1 ist das Arbeitszimmer.

Es ist schon lange möglich, ein Arbeitszimmer steuerlich abzusetzen, aber es ist mittlerweile etwas leichter geworden, weil die Kriterien für ein steuerliches Arbeitszimmers heute deutlich lockerer sind als früher.

Was aber nach wie vor ein Must Have ist: Ein abgetrenntes, abschließbares, eigenes Zimmer, das als Arbeitszimmer genutzt wird – und auch nur als das.

Wenn ihr in eurem Arbeitszimmer noch eine kleine Couch stehen habt, sollte das sicher noch verargumentierbar sein, wenn ihr auf dieser Couch einfach nur eure Mittagspause macht und sie sonst nur rumsteht oder ihr auch darauf arbeitet.

Ist euer Arbeitszimmer aber gleichzeitig ganz offensichtlich zum Beispiel ein Gästezimmer mit Bett und Kleiderschrank und Fernseher, dann ist das zumindest in Sachen Steuern nicht so gut für euch.

Auch Fitnessgeräte im Arbeitszimmer machen sich nicht so gut.

Denn der BFH hat mal beschlossen, dass man bei einem gemischt genutzten Zimmer keine anteiligen Kosten für die berufliche Nutzung ausmachen kann und deshalb das Arbeitszimmer nicht berücksichtigt werden kann.

Eine ganz geringe Privatnutzung von unter 10% - siehe Beispiel Sofa - ist aber unproblematisch.

Wenn ihr aber ein solches abschließbares, eigenes Arbeitszimmer habt, dann könnt ihr Kosten absetzen, wenn auch der Mittelpunkt eurer beruflichen Tätigkeit in eben diesem Arbeitszimmer liegt.

Das bedeutet, ihr arbeitet standardmäßig von dort aus und habt kein Büro, in das ihr fahrt.

Seit 2023 habt ihr dann ein Wahlrecht: Ihr könnt eure tatsächlichen Kosten entweder unbegrenzt absetzen oder stattdessen eine Jahrespauschale von 1.260 €.

Wählt ihr die Pauschale, braucht ihr keine Nachweise über Kosten zusammensammeln.

Wenn ihr aber höhere Kosten habt und die absetzen wollt, müsst ihr die nachweisen können.

Das sind dann zum Beispiel die anteilige Miete, wenn ihr zur Miete wohnt, beziehungsweise die anteilige Gebäudeabschreibung und Zinszahlungen beim Eigentum.

Außerdem gehen aber auch Renovierungs- und Reparaturkosten und Kosten für Versicherungen, Strom, Heizung, Wasser, Reinigung und andere Nebenkosten.

Natürlich nur dann, wenn sie entweder für das Zimmer direkt angefallen sind oder wenn sie die gesamte Wohnung betreffen, dann eben anteilig.

Dafür geht man in der Regel nach dem Grundriss der Wohnung und teilt die Kosten nach der Fläche auf.

Wenn ihr das Arbeitszimmer nicht das ganze Jahr in der Form hattet, dann wird die Pauschale anteilig gekürzt.

Wie kann ich die Home Office Pauschale absetzen?


Wenn ihr aber kein extra Arbeitszimmer habt, dann war das früher immer ein bisschen blöd, denn da hatte man dann einfach Pech.

Das hat sich durch Corona mit der Einführung der Home Office Pauschale geändert.

Die lag zuerst bei 5 € pro Tag und war gedeckelt auf 600 € im Jahr, also auf 120 Tage.

Wenn man jetzt aber viel von zuhause arbeitet, war auch das eher blöd.

Und zusätzlich hat die sich bei vielen durch den deutlich höheren Werbungskostenpauschbetrag auch einfach nicht ausgewirkt.

Seit diesem Jahr ist auch das deshalb besser: Die Pauschale wurde auf 6 € pro Tag angehoben und das Ganze ist jetzt gedeckelt auf 1.260 €, also 210 Tage, was fast den durchschnittlichen jährlichen 230 Arbeitstagen entspricht.

Und ja, genau die 1.260 €, die wir eben schon vom Arbeitszimmer gehört haben.

Jetzt denkt man sich vielleicht ja dann ist doch egal, ob ich ein extra Arbeitszimmer habe, ist doch dasselbe – ne, denn für die Home Office Pauschale braucht man erstens nicht den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit und muss zweitens die Tage, die man im Home Office gearbeitet hat, im Zweifel ja nachweisen.

Die Pauschale fürs Arbeitszimmer kriegt ihr ja eben ohne weitere Nachweise, aber nur, wenn der Mittelpunkt eurer beruflichen Tätigkeit dort liegt.

Mit der angehobenen Pauschale und der neuen Deckelung hat man dafür gesorgt, dass es fairer zwischen Leuten mit und ohne getrenntem Arbeitszimmer zugeht.

Wichtig ist nur: Ihr könnt in der Regel nicht für einen Tag sowohl die Home Office Pauschale als auch die Pendlerpauschale absetzen.

Wenn ihr also einen halbtags im Büro arbeitet und dann noch ein paar Stunden von zuhause aus, könnt ihr keine Home Office Pauschale für den Tag ansetzen.

Einzige Ausnahme davon ist, wenn euch für die Zeit, in der ihr von zuhause gearbeitet habt, kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung gestanden hat, ihr also gezwungenermaßen noch von zuhause arbeiten musstet.

Dann gehen ausnahmsweise Pendlerpauschale und Home Office Pauschale für denselben Tag klar.




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




48 Ansichten0 Kommentare

Ähnliche Beiträge

Alle ansehen

Comments


bottom of page