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Wie ihr eure Gründung dem Finanzamt meldet - Fragebogen zur steuerlichen Erfassung 1/2



Nach letzter Woche solltet ihr euch in Mein ELSTER ein bisschen besser zurecht finden.

Wollt ihr jetzt gründen, kommt euch das sehr gelegen, denn dann müsst ihr euch um den sogenannten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kümmern, der viele Gründer verzweifeln lässt.

Dabei ist meistens eigentlich das Hauptproblem, dass der Fragebogen so umfangreich ist, was zu Verunsicherung darüber führt, was einen selbst überhaupt betrifft.

Genau deswegen klicken wir uns heute mal gemeinsam da durch.


Was ist überhaupt der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?


Egal, ob gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit, Gründung oder Beteiligung an einer Personengesellschaft oder Gründung einer Kapitalgesellschaft - an dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kommt man nicht vorbei.

Es gibt sogar für jede Form der Gründung einen eigenen Bogen.

Und dieser Bogen ist quasi die Registrierung beim Finanzamt.

Hier müsst ihr wirklich jede Menge Fragen zu eurer Person, der aufzunehmenden Tätigkeit und diversen steuerlichen Dingen beantworten.


Die Formulare findet ihr auf der Seite www.elster.de.

Wie Mein ELSTER funktioniert haben wir euch schon in diesem Video gezeigt. Wenn ihr auf "Alle Formulare" klickt, findet ihr unter "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" mehrere Auswahlmöglichkeiten.

Ihr wählt hier das, was ihr braucht - je nachdem ob ihr ein Einzelunternehmen, eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft gründen wollt. Wir hangeln uns heute der Einfachheit halber an dem Bogen für Einzelunternehmer entlang.

Die Startseite

Hier könnt ihr die Daten aus eurem Profil übernehmen oder sie manuell eintragen.

Habt ihr schon eine Steuernummer, könnt ihr die auch angeben.

Habt ihr noch keine, beantragt ihr eine neue.

Wenn ihr nicht mehr wisst, was die Steuernummer ist und woher ihr sie bekommt, könnt ihr das hier nachschauen.


Eure persönlichen Angaben


Weiter geht es mit einigen Feldern zu persönlichen Angaben, wie Name und Adresse sowohl für euch als auch für euren gegebenenfalls vorhandenen Ehegatten.

Hier müssen wir erstmal nicht viel erklären.

Zerbrecht euch bitte nicht den Kopf über das Feld „ausgeübter Beruf“ (Feld 7).

Tragt einfach das ein, was euren Beruf eurer Meinung nach am besten beschreibt.


Warum die Bankverbindung ein wichtiges Thema ist Nächster Punkt: Bankverbindung!

Hier erstmal ein Rat aus unserer Berufspraxis:

Eröffnet für eure Tätigkeit ein extra Geschäftskonto.

Es gibt günstige Anbieter und teilweise sogar kostenlose Angebote für Geschäftskonten.

Der Vorteil ist wirklich immens.

Ihr könnt dann immer ganz easy die privaten und beruflichen Zahlungen klar trennen.

Damit erspart ihr euch selbst und auch eurem Steuerberater viel Arbeit.

Außerdem sieht das Finanzamt es gar nicht mal so gerne, wenn man private und geschäftliche Zahlungen miteinander vermischt.


Spätestens wenn das Finanzamt sich die Kontoauszüge angucken will, zeigt sich ein weiterer Vorteil:

Eure privaten Kontoauszüge bleiben privat und ihr müsst weder dem Steuerberater noch dem Finanzamt offenlegen, wofür ihr eigentlich so euer Geld verbratet, das ist in Sachen Privatsphäre wahrscheinlich nicht schlecht.


Aber um nochmal auf die anzugebende Bankverbindung zurückzukommen:

Aus den beschriebenen Übersichtlichkeitsgründen macht es Sinn, betriebliche Steuererstattungen auf das Betriebskonto und alles in Sachen Einkommensteuer auf das private Konto erstatten zu lassen.

Die steuerliche Beratung


Falls ihr einen Steuerberater habt, sollet ihr hier dessen Name und Adresse eintragen.

Dann kann sich das Finanzamt bei Rückfragen direkt mit eurem Steuerberater austauschen.

Netter Nebeneffekt:

Wenn ihr einen Steuerberater habt, habt ihr einige Monate länger Zeit, um eure Jahresabschlüsse und Jahressteuererklärungen beim Finanzamt einzureichen.

Dafür muss das Finanzamt aber Bescheid wissen, dass ihr steuerlich beraten werdet und auch schon allein aus diesem Grund macht es daher Sinn den Steuerberater hier anzugeben, wenn ihr einen habt.


Damit das Finanzamt überhaupt mit eurem Steuerberater über eure Angelegenheiten sprechen darf, braucht euer Steuerberater aber eine Vollmacht.

Auch hierzu könnt ihr Angaben machen.

Falls ihr nicht so ganz wisst, wie das Ganze funktioniert, fragt einfach mal bei eurem Steuerberater nach, das sollte er eigentlich wahrscheinlich sogar ziemlich am Anfang mit euch besprechen.

Auf der Seite "Empfangsbevollmächtigte(r) für alle Steuerarten" könnt ihr außerdem noch angeben, wenn euer Steuerberater eure Post vom Finanzamt direkt erhalten soll.

Bisherige persönliche Verhältnisse


Hier müsst ihr nur angeben, ob ihr in den letzten 12 Monaten umgezogen seid und ob ihr innerhalb der letzten 3 Jahre für Zwecke der Einkommensteuer erfasst wart.

Habt ihr also zum Beispiel vor 2 Jahren noch eine Einkommensteuererklärung abgegeben, tragt ihr hier nochmal eure Steuernummer ein.

Solltet ihr aber zum Beispiel vor 6 Jahren das letzte Mal eure Steuererklärung gemacht haben - einfach weil ihr es zwischenzeitlich nicht musstet - und habt noch eine alte Steuernummer, dann braucht ihr die weder raussuchen noch eintragen.


Ihr dürft vorstellen - Euer neues Unternehmen

Auf Seite 7 geht es dann endlich um euer Unternehmen.

Ihr fangt an mit der Art der Tätigkeit und tragt dort ein, womit ihr euch im speziellen beschäftigt - zum Beispiel Handel mit Textilien.


Die Bezeichnung des Unternehmens ist dann euer Unternehmensname.

Bedenkt hier bitte, dass ihr ein paar Regeln beachten müsst.

Wird euer Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen, dann muss die Unternehmensbezeichnung mindestens euren Nachnamen enthalten, zum Beispiel Textilienhandel Schneider oder Textilienhandel Miriam Schneider.

Wird es doch ins Handelsregister eingetragen, könnt ihr auch Fantasienamen benutzen, müsst aber die Rechtsform mitführen.

Gründet man beispielsweise eine GmbH, die immer ins Handelsregister eingetragen wird, könnte man sich zum Beispiel Unicorn Shirts GmbH nennen.


Außerdem gebt ihr noch an, wann ihr eure Tätigkeit aufgenommen habt.

Aber aufgepasst, viele denken das ist das Datum, an dem die ersten Umsätze gemacht werden, es zählen stattdessen aber schon Vorbereitungshandlungen wie zum Beispiel die Suche nach einem Ladenlokal oder das Erstellen einer Webseite.


Dann tragt ihr noch eure Unternehmensadresse und Kontaktdaten ein und seid mit einer weiteren Seite fertig.

Seite 8 muss euch nur interessieren, wenn der Ort der Geschäftsleitung ein anderer ist als euer Sitz.

Das hat man aber meistens erstmal nicht und deswegen gehen wir da jetzt nicht näher drauf ein.


Was sind Betriebsstätten und was machen die?

Seite 9 wartet mit der ersten etwas kniffligen Frage auf.

Hier geht es um Betriebsstätten, das sind feste Geschäftseinrichtungen, die dem Betrieb eines Unternehmens auf Dauer dienen sollen.

Das können zum Beispiel Warenlager, Fabriken oder Zweigstellen sein.

Relevant ist das vor allem in Sachen Gewerbesteuer, denn dann kann es sein, dass der Gewerbesteuermessbetrag auf mehrere Gemeinden zerlegt werden muss.

Aber auch das werdet ihr vermutlich als Einzelunternehmer am Anfang erstmal nicht haben.

Der Handelsregistereintrag

Als Einzelunternehmer könnt, aber müsst ihr euch erstmal nicht ins Handelsregister eintragen lassen, jedenfalls solange ihr nicht direkt wahnsinnig viel Geld verdient.

Freiberufler, also zum Beispiel Steuerberater, Ärzte, Journalisten und so weiter werden nicht ins Handelsregister eingetragen.


Falls ihr doch verpflichtet sein solltet, euch ins Handelsregister eintragen zu lassen oder ihr entscheidet euch freiwillig hierzu, braucht ihr hierfür einen Notar, der alles in die Wege leitet.

Die Eintragung nach dem Notartermin kann manchmal eine Weile dauern.

Wenn sie durch ist, könnt ihr hier alle Angaben aus dem Handelsregisterauszug abtippen, den ihr in der Regel als Abschrift bekommen solltet.

Welche Gründungsform wähle ich?

Wenn ihr euch einfach „ganz normal“ und zum ersten Mal selbständig macht, dann ist das hier auch easy - ihr wählt im Drop-Down-Menü „Neugründung“, tragt das Gründungsdatum ein und fertig ist die Laube.


Und was, wenn ich schon mal selbständig war?

Dann ist Seite 11 für euch interessant, denn hier macht ihr Angaben zu eurem alten Unternehmen.

Aber keine Sorge, das müsst ihr nur, wenn das innerhalb der letzten 5 Jahre war, das heißt ihr solltet euch an die abgefragten Infos noch recht gut erinnern und die Unterlagen dürften hoffentlich noch irgendwo auffindbar sein.


Das war's für diese Woche.

Aber keine Sorge, nächste Woche kümmern wir uns natürlich noch um den Rest ;)




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




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