Wir starten mit der wohl kürzesten Frage aller Zeiten:
Wir vermuten, dass hier Jemand wissen wollte, wofür die Steuerklasse 5 da ist und was die für Auswirkungen hat.
Vielleicht erst einmal: Wer kann überhaupt Steuerklasse 5 haben?
Das sind ausschließlich Verheiratete bzw. Menschen in eingetragener Lebenspartnerschaft.
Die Steuerklassen 3, 4 und 5 können nur in Kombination auftreten.
Es gibt die Kombination 4/4 und die Kombination 3/5 - und auch noch 4/4 mit Faktor, aber das lassen wir hier jetzt mal außen vor.
4/4 ist der Standard, in den das Finanzamt euch einsortiert, wenn ihr nichts Anderes beantragt.
Vereinfacht gesagt werdet ihr hier unterjährig bei eurer Gehaltsabrechnung quasi so behandelt, als wäret ihr nicht verheiratet, also als hätte jeder von euch Steuerklasse 1.
In dieser Konstellation “merkt” ihr dann Steuervorteile erst bei der Steuererklärung, die ihr in 4/4 aber nicht zwingend abgeben müsst.
Bei den Steuerklassen 3/5 werden die steuerlichen Freibeträge, die jedem von euch so zustehen, für die unterjährige Steuerberechnung bei der Gehaltsabrechnung von einer Person auf die andere übertragen.
Und zwar von der Person mit Steuerklasse 5 auf die mit Steuerklasse 3.
Dadurch wird bei der Person mit Steuerklasse 5 quasi ab dem ersten Euro besteuert.
Bei der Person mit Steuerklasse 3 bleiben aber erst mal die ersten Euros steuerfrei und zwar doppelt so viele Euros wie “normal” bei Steuerklasse 1 oder 4.
Dadurch fallen bei Steuerklasse 5 relativ zum Bruttogehalt höhere Steuern an und deshalb bleibt netto weniger übrig.
Bei Steuerklasse 3 fallen dafür relativ zum Bruttogehalt niedrigere Steuern an und es bleibt netto mehr übrig.
Bei dieser Kombination müsst ihr zwingend eine Steuererklärung abgeben und es können euch wahrscheinlicher Nachzahlungen blühen, weil ihr hier unterjährig einfach weniger Lohnsteuer zahlt.
Wichtig ist aber: Wenn ihr eure Steuererklärung abgebt, habt ihr am Ende gleich viel Steuern gezahlt, egal ob 3/5 oder 4/4.
Genauer haben wir euch das auch schon in diesem Video hier erklärt.
Definitiv immer gehen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur sogenannten Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung.
Die Basisabsicherung ist das, was man bei dem Namen auch schon vermutet: Die Beiträge für Basisleistungen.
Zahlt ihr eurer Krankenversicherung Beiträge für Zusatzleistungen, dann gehen die über diese Basisabsicherung hinaus und werden anders behandelt als die Basisabsicherung.
Grundsätzlich abgesetzt werden können die aber auch.
Nur leider bringen die einem oft nichts, weil es in Bezug auf Versicherungen Höchstbeträge gibt, die maximal abgesetzt werden können.
Um das zu verstehen, muss man sich drei Töpfe vorstellen.
In Topf 1 ist die gesetzliche Rentenversicherung, die hat mit dem Rest nix zu tun.
In Topf 2 ist diese Basisabsicherung zur Kranken- und Pflegeversicherung, von der wir gerade gesprochen haben.
Da haben wir ja gerade schon festgestellt, dass die immer komplett angesetzt werden kann, egal wie hoch, das ist jetzt für den Rest wichtig.
In Topf 3 sind alle anderen Versicherungen, wobei auch nicht ALLE Versicherungen, die es gibt, überhaupt abgesetzt werden können, aber dazu gleich noch mal mehr.
Diese Höchstbeträge, um die es gerade ging, gelten aber nicht alleine für Topf 3, sondern für Topf 2 und Topf 3 zusammen.
Das Problem ist ganz häufig, dass die gezahlten Beiträge für die Basisabsicherung, also Topf 2, schon höher sind als der Höchstbetrag.
Und dann kann man zwar Versicherungen, die in Topf 3 fallen, munter angeben, aber die haben dann einfach keinen Effekt mehr - wirken sich also nicht aus, so nennt man das.
Deshalb kann man da zwar auch noch einige Versicherungen ansetzen, aber oft bringt es halt leider nix.
Was aber in diesem Topf grundsätzlich angesetzt werden kann, ist das, was bei eurer Kranken- und Pflegeversicherung über die Basisabsicherung hinaus geht, Krankenzusatzversicherungen, die Arbeitslosenversicherung, sämtliche Haftpflichtversicherungen, Erwerbsunfähigkeits- und Unfallversicherungen und auch Risikolebensversicherungen.
Wichtig ist aber in Bezug auf Haftpflichtversicherungen, dass das dann auch bedeutet, dass ihr nicht zum Beispiel euren kompletten Versicherungsbeitrag für eure KFZ-Versicherung angeben könnt, sondern nur den Haftpflichtanteil.
Ein ausführliches Video zu dem Thema haben wir euch aber hier schon gemacht, aber aufpassen, die Beträge haben sich mittlerweile verändert, aber die kann euch Google immer für das aktuelle Jahr easy ausspucken.
Last but not least haben wir heute die Erholungsbeihilfe.
Die kann euch euer Arbeitgeber zahlen, um euch bei eurer Erholung zu unterstützen.
Und ja, das bedeutet, euer Arbeitgeber kann euren Urlaub mitfinanzieren.
Aber natürlich wäre das ja witzlos, wenn es da nicht irgendwelche Vergünstigungen gäbe, denn sonst könnte er euch ja auch einfach einen normalen Gehaltsbonus zahlen, den ihr normal versteuert und verbeitragt.
Die Erholungsbeihilfe wird eben genau das nicht – versteuert und verbeitragt.
Jedenfalls nicht von euch.
Denn versteuert werden muss die schon.
Aber das übernimmt in diesem Fall euer Arbeitgeber für euch mit einer sogenannten Pauschalsteuer.
Die führt er ab und kann sie für sich als Betriebsausgabe absetzen und dafür müsst ihr dann gar keine Steuern mehr darauf zahlen.
Sozialversicherungsfrei bleibt sie aber komplett, hier müsst also weder ihr als Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber etwas zahlen.
Dadurch kommt diese Erholungsbeihilfe bei euch netto wie brutto, also ohne Abzüge, an.
Damit das aber klappt, muss der Arbeitgeber das freiwillig machen, es darf also nicht Teil eures sowieso schon vereinbarten Gehalts sein, sondern das muss noch oben drauf dazu kommen.
Gezahlt werden muss die Erholungsbeihilfe außerdem innerhalb von drei Monaten vor oder nach Beginn des Urlaubs oder des Ausflugs.
Sie kann aber nicht nur für den klassischen Urlaub oder für Kuren oder Ähnliches gezahlt werden, sondern auch für Dinge wie Freizeitparks, Saunalandschaften oder Wellnessbehandlungen.
Da gehen dann aktuell 156 € pro Jahr pro Arbeitnehmer.
Aber nicht nur ihr selbst dürft euch erholen, sondern ihr könnt eure ganze Familie mitnehmen und dann ist auch mehr drin: Für euren Ehepartner könnt ihr 104 € pro Jahr und für jedes Kind 52 € könnt ihr bekomen.
Ihr müsst dann nicht Anderes tun, als eurem Arbeitgeber einen Nachweis über die Kosten einzureichen. Also beispielsweise eine Hotelbuchungsbestätigung oder Tickets.
Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.
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