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Praxisprobleme im eCommerce



Heute schauen wir uns 5 Probleme für Onlinehändler in der Praxis an.


Problem 1: Bestimmung der Steuersätze

Habt ihr Umsätze, die in anderen Ländern steuerpflichtig sind, dann müsst ihr bei diesen Umsätzen auch die Steuersätze des Bestimmungslandes verwenden.

Bei diesem Problem hilft euch auch leider der One Stop Shop nicht weiter.

Doof ist hier halt, dass es alleine in der EU wahnsinnig viele verschiedene Steuersätze gibt.

Sagen wir mal, jedes Mitgliedsland hat drei verschiedene Steuersätze, dann sind das bei 27 Mitgliedstaaten einfach mal 81 Steuersätze.

Da kann man nur jedem Onlinehändler oder Steuerberater viel Vergnügen dabei wünschen, per Hand zu ermitteln, welcher denn nun gerade in welchem Land der korrekte ist.

Die gute Nachricht – hierfür gibt es Tools, die das vollautomatisiert können.

Problem 2: Retouren

Was macht man mit Retouren nach dem 1.7.21 für Lieferungen vor dem 1.7.21? Meldet man die lokal, oder über den OSS?

Hierzu gibt es leider keine gesetzliche Regelung.

Und auch die Finanzverwaltung hat sich dazu noch nicht geäußert.

Wenn man nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes geht, dann kann das aber eigentlich nur über den One Stop Shop laufen.

Denn ansonsten würde es bedeuten, dass man trotz OSS-Nutzung noch für unbestimmte Zeit die lokalen Registrierungen aufrechterhalten müsste.

Da es aber Sinn und Zweck des Gesetzes war, das Leben des Onlinehändlers zu erleichtern, steht das ganz klar im Widerspruch zum Gesetz.

Problem 3: Marktplatzhaftung

Seit dem 1.7.21 wurde die sogenannte Marktplatzhaftung verschärft.

Die ist dafür da, dass Marktplätze, also zum Beispiel Amazon oder eBay, stärker mit in die Haftung genommen werden sollen, für Umsatzsteuer, die bei Transaktionen über die Marktplätze entstehtaber nicht abgeführt wird.

Aber jetzt kann ja schlecht jeder Marktplatz für jeden Euro nicht abgeführte Umsatzsteuer haftbar gemacht werden, denn dann haben die Marktplätze schnell keine Lust mehr auf die ganze Nummer.

Deswegen brauchen die eine Möglichkeit zur Exkulpation, also um sich von ihrer Haftung freimachen zu können.

Das ging früher über die sogenannte 22f Bescheinigung.

Aber jetzt nur noch über korrekte Umsatzsteuer-Identifikationsnummern.

Die Marktplätze haben die Möglichkeit, die Nummern ihrer Händler zu prüfen.

Und wenn die falsch sind, wird der Markplatz den Account nur sperren können, um der Gefahr der Haftung zu entgehen.

Problem 4: Saubere Daten in der Buchhaltung

In der Buchhaltung kommen alle Sachen zusammen – Umsatzsteuervoranmeldung, Zusammenfassende Meldung, OSS Meldung und Sachverhalte für die lokalen Meldungen im Ausland.

Deswegen wäre es ganz gut, wenn hier direkt alles so aufgestellt ist, dass die verschiedenen Sachen sich nicht vermischen.

Das geht nur über verschiedene Compliance Stränge.

Und wie das wiederum funktioniert, ist ganz klar: Automatisierung!

Im Zusammenhang mit eCommerce Buchhaltungen darf es nicht so sein, dass sich Steuerberater oder Onlinehändler die einzelnen Transaktionen noch händisch ansehen und entscheiden müssen, welche umsatzsteuerlichen Konsequenzen dadurch nun ausgelöst werden. Das geht nämlich schnell schief – das ist geradezu vorprogrammiert.

Dann wird irgendwas falsch gemeldet, doppelt gemeldet oder gar nicht gemeldet. Und das ist alles gleichermaßen unschön.




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




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