Kurze Wiederholung:
Warum braucht man als eCommercler nochmal einen Steuerberater, der sich mit der eCommerce Welt auskennt? Ganz genau, weil es verdammt kompliziert ist.
Und weil man auch als kleiner Fisch schon ziemlich schnell mehrere tausend Transaktionen hat – gerne auch mit Auslandsbezug.
Und dessen wird man ohne Jemanden mit Ahnung an der Seite einfach nicht gerecht.
Erschwerend kommt auch noch dazu, dass sich an der Front seit dem 1.7.21 richtig viel in Sachen Gesetzgebung geändert hat.
Was genau? Darum soll es in diesem und den nächsten eCommerce Videos und Blogs gehen.
Das neue Besteuerungssystem
Als Erstes gibt es den OSS – den One Stop Shop.
Das ist ein neues und besonderes Besteuerungsverfahren, mit dem sogenannte innergemeinschaftliche Fernverkäufe umsatzsteuerlich abgewickelt werden können.
Die habt ihr immer dann, wenn ihr einen Gegenstand von einem EU-Land in ein anderes EU-Land an eine Privatperson sendet.
Privatpersonen sind Leute ohne oder ohne gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Wenn ihr mit solchen Umsätzen im Vorjahr mehr als 10.000 € Umsatz gemacht habt, dann ist das im Zielland umsatzsteuerpflichtig.
Also zum Beispiel in Spanien.
Das ist natürlich Mist, denn das bedeutet, dass ihr dann in Spanien umsatzsteuerlich registriert sein müsst und dort dann auch Meldungen abgeben müsst.
Die kleine Rettung One Stop Shop
Das kann man aber umgehen – und zwar durch den gerade schon erwähnten One Stop Shop. Damit könnt ihr alle innergemeinschaftlichen Fernverkäufe dann ans Bundeszentralamt für Steuern melden und auch dort direkt bezahlen.
Eine wichtige Ergänzung noch für euch: Für diese 10.000 € ist immer der Umsatz des Vorjahres entscheidend.
In 2021 ist es allerdings so, dass auch noch die Umsätze aus dem erstem Halbjahr 2021 selbst dazuzählen.
Und wichtig ist außerdem auch noch: Diese Grenze gilt für alle innergemeinschaftlichen Fernverkäufe in alle EU-Länder zusammen.
Wie funktioniert der OSS?
Bevor ihr den OSS nutzen könnt, müsst ihr euch erstmal dafür anmelden.
Das macht ihr über das Mein BOP Portal im Internet.
Und wer sich jetzt fragt, woher ihm diese Webseite bekannt vorkommt - richtig, sie erinnert ganz stark an das Mein ELSTER Portal.
Und aus dem Grund kann man für das BOP Portal auch die Zertifikatsdatei nutzen, die man für ELSTER nutzt.
Wie ihr an die kommt, haben wir euch hier schonmal erklärt.
Wenn ihr euch also jetzt der 10.000 € Grenze nähert, ergibt es demnach Sinn, wenn ihr euch dafür schonmal anmeldet und euch schon mal ein wenig damit vertraut macht.
Wenn ihr safe wisst, dass ihr sie reißt, ist unserer Meinung nach nur eins richtig: Mit einem Steuerberater sprechen und schnellstmöglich registrieren!
Damit erspart ihr euch nervige und durch häufig benötigte ausländische Steuerberater in den jeweiligen Ländern teure Registrierungen und Meldungen im Ausland.
Zum OSS angemeldet - und nun?
Die Meldungen müsst ihr quartalsweise machen.
Zusätzlich zu eurer ganz normalen Umsatzsteuervoranmeldung und Zusammenfassenden Meldung.
Der Abgaberhythmus ist davon auch völlig losgelöst.
Quartalsweise it is – egal wie oft ihr die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben müsst.
Viele eurer innereuropäischen Transaktionen werdet ihr also über den One Stop Shop abwickeln können.
Aber leider lange nicht alle.
Zum Beispiel kommt ihr damit nicht weit, wenn ihr für euren Onlinehandel Fulfillment-Strukturen nutzt.
Darum geht’s dann im nächsten eCommerce Video und Blog – stay tuned!
Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.
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