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Kapitalgesellschaften vs. Personengesellschaften - Die wichtigsten rechtlichen Unterschiede



Was ist eigentlich eine Gesellschaft, welche gibt es und was gibt es da für Unterschiede?

Das sind Fragen, die zum Glück nur halb so schwer zu beantworten sind, wie man befürchten möchte.


Man unterscheidet zwischen den Gesellschaften des öffentlichen und des privaten Rechts.

Weil wir die Kirche im Dorf lassen wollen, befassen wir uns ausschließlich mit den Gesellschaften des privaten Rechts.

Hier unterscheidet man zwischen zwei großen Gruppen.

Den Kapitalgesellschaften und den Personengesellschaften.


Struktureller Unterschied zwischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften


Der strukturelle Unterschied zwischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften liegt ganz besonders darin, dass Kapitalgesellschaften eigene Rechtssubjekte sind.

Ein bisschen wie ein Baby - sie sind eine richtige, eigene Person, können aber nichts alleine.

Daher braucht die Kapitalgesellschaft die Geschäftsführer - denn die müssen für sie handeln.


Die Personengesellschaften sind hingegen nur ein Zusammenschluss mehrerer Personen ohne eigene Rechtspersönlichkeit.


Beispiele für die verschiedenen Rechtsformen


Bei den Kapitalgesellschaften dreht sich eigentlich alles um die GmbH, die UG (haftungsbeschränkt), häufig auch Mini-GmbH genannt, und die AG.

Bei den Personengesellschaften sind die GbR, die OHG und die KG ganz groß im Rennen.


Wie unterscheidet sich das Ganze denn nun zum Beispiel bei der Gründung?


Die Personengesellschaften sind da da ziemlich unkompliziert.

Bei denen reicht es, wenn man einen schriftlichen Vertrag abschließt.

Bei der GbR geht es sogar so weit, dass man die konkludent, also durch schlüssiges Handeln gründen kann.


Bei den Kapitalgesellschaften ist deutlich komplizierter.

Da die ja eigene Rechtssubjekte sind, müssen die zwingend mit Hilfe eines Notars gegründet werden.


Wie viele Personen benötigt man zur Gründung?


Das Wort "Gesellschaft" legt nahe, dass es immer mindestens zwei Personen sein müssen.

Das ist aber nur für Personengesellschaften richtig.

Kapitalgesellschaften könnt ihr auch ganz alleine, ohne einen zweiten Gesellschafter, gründen.


Wie läuft diese Sache mit der Geschäftsführung?


Bei den Personengesellschaften handeln die Gesellschafter selber.

Einzige Ausnahme davon sind die Kommanditisten bei der KG.

Die sind nicht zur Führung der Geschäfte vorgesehen.

Das übernehmen in der KG die Komplementäre.


Bei den Kapitalgesellschaften kann es auch einen völlig fremden Dritten als Geschäftsführer geben.

Die Gesellschafter müssen mit der Führung der Geschäfte also nicht zwingend etwas zu tun haben.


Wer übernimmt für was welche Haftung?


Auch hier muss man wieder zwischen Kapitalgesellschaft und Personengesellschaft unterscheiden.


Bei den Kapitalgesellschaften sind die Gesellschafter von der Haftung nicht betroffen.

Die Haftungsbeschränkung der Kapitalgesellschaften schirmt sie quasi von der Haftung ab.

Der Geschäftsführer der GmbH haftet allerdings, wenn er bei der Führung der Geschäfte nicht die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmannes anwendet.


Die Gesellschafter der Personengesellschaften haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.

Die Ausnahme ist hier nur wieder der Kommanditist in der KG.

Der haftet nur mit dem Geld, dass er in die Gesellschaft eingelegt hat, also mit seiner sogenannten Kommanditeinlage.


Wie könnt ihr dem Ganzen denn ein Ende setzen, wenn ihr aussteigen wollt?


Das kommt immer ein bisschen drauf an.

Die Personengesellschaften sind darauf ausgerichtet, dass die Gesellschafteranzahl eher klein ist und die Gesellschafter sich kennen.

Daher sehen die gesetzlichen Regelungen vor, dass der neuen Aufnahme eines Gesellschafters alle anderen Gesellschafter zustimmen müssen, einfach an wen anderes verkaufen ist also nicht drin.


Bei der Kapitalgesellschaft ist das genau anders.

Hier steht die Kapitalbeteiligung im Vordergrund, deswegen ist der gesetzliche Grundsatz, dass die Anteil an der GmbH zum Beispiel frei veräußert werden können.

In der Satzung der GmbH werden hierzu aber häufig andere Vereinbarungen getroffen.




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




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