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Haus als Betriebsausgabe? - Eure Steuerfragen



Let’s go mit Frage Nummer 1:

Hier kommt mal wieder unser Lieblingsspruch zum Einsatz – Es kommt drauf an. 

Wenn man Einzelunternehmer ist und eine Immobilie für rein private Wohnzwecke kauft, dann kann man da genauso viel absetzen wie jede andere Privatperson auch, nämlich nichts. Abgesehen von den Lohnkosten für Handwerker

Sowohl der Kaufpreis der Immobilie als auch Zinsen für ein Darlehen und Kosten für Materialien sind dann vollständig Privatvergnügen. 

Wenn ihr allerdings eine Immobilie vollständig für euer Einzelunternehmen kauft und dann also ein betrieblich genutztes Grundstück habt, dann könnt ihr das genauso absetzen wie jedes andere Unternehmen auch. 

Das bedeutet, die Abschreibungen auf die Anschaffungskosten des Gebäudeteils sind dann genauso Betriebsausgaben wie die Zinsen für einen aufgenommenen Immobilienkredit. 

Außerdem gehen dann nicht nur die Lohnkosten für Arbeiten, die an der Immobilie noch durchgeführt werden, sondern auch die Kosten fürs Material

Bei Renovierungs- und Instandhaltungskosten müsst ihr aber dann auch die 15%-Grenze für die anschaffungsnahen Herstellungskosten beachten, zu der wir euch hier schon einiges erzählt haben. 

Wenn ihr nicht wisst, welche Kosten man überhaupt so alle ansetzen könnte, dann könnte euch unsere Playlist “Immobilien” weiterhelfen. 

In vielen Videos geht es zwar auch um die private Vermietung, also wenn ihr das nicht im Rahmen eures Gewerbes macht, aber die Kosten, die man steuerlich geltend machen kann, sind da grundsätzlich dieselben. 

Wenn ihr aber eine “Mischimmobilie” kauft, um darin zu wohnen und euch darin ein Arbeitszimmer für euer Einzelunternehmen einzurichten, dann wird es etwas tricky. 

Hier könnt ihr dann nur die anteilig auf das Arbeitszimmer runtergerechneten Kosten ansetzen und damit das in unbegrenzter Höhe geht, müsst ihr auch ein paar Voraussetzungen erfüllen. 

Welche das sind, haben wir euch in dem Video hier schon erklärt. 

Dabei müsst ihr einen sinnvollen Verteilungsschlüssel wählen, meistens ist das die Fläche. 

Direkte Kosten, die nur das Arbeitszimmer und nur euer Einzelunternehmen betreffen, müsst ihr aber natürlich nicht aufteilen. 

Ganz “gefährlich” kann das aber dann werden, wenn es irgendwann das Einzelunternehmen oder die Immobilie nicht mehr gibt, weil ihr aufhört oder umzieht. 

Denn das Arbeitszimmer wird dann Teil eures Betriebsvermögens

Und wenn ihr euch die Videos in unserer “Immobilien”-Playlist angeguckt habt, solltet ihr schon wissen, dass Immobilien im Betriebsvermögen nicht steuerfrei verkauft werden können. 

Das tut euch, solange es das Einzelunternehmen und das Arbeitszimmer in dieser Immobilie in Kombination noch gibt, auch nicht weh. 

Aber wenn diese Kombination aufgelöst wird, dann müsst ihr die Wertsteigerungen, die die Immobilie in der Zwischenzeit hatte versteuern – wenn auch nur runtergerechnet aufs Arbeitszimmer. 

Aber auch das kann ganz schön teuer werden, gerade wenn man viel an der Immobilie gemacht hat, man in einer Gegend wohnt, die sich gut entwickelt hat oder wenn man die Immobilie einfach sehr lange hat. 

Deshalb: Wenn ihr Einzelunternehmer seid und ein Arbeitszimmer in eurem Eigenheim habt, dann sprecht unbedingt mit einem Steuerberater BEVOR ihr euer Einzelunternehmen aufgebt, das Arbeitszimmer abschafft oder umzieht, damit ihr nicht kalt von einer bösen Überraschung erwischt werdet. 

Wo wir schon beim Thema von zuhause aus arbeiten sind, haben wir direkt noch eine passende Frage. 

Es geht um die Home Office Pauschale, zu der wir euch auch schon einiges in dem Video erzählt haben, das Helen eben schon angesprochen hat. 

Für diejenigen von euch, die nicht wissen, was mit Vorsteuerabzug gemeint ist: Wenn man Unternehmer ist, kann man die Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, die auf Rechnungen von anderen Unternehmern steht, vom Finanzamt zurückerstattet bekommen. 

Und genau hier haben wir auch schon zwei Knackpunkte: 

Erstens gibt es sowieso nur Vorsteuerabzug für Unternehmer

Wenn man also als Arbeitnehmer die Home Office Pauschale absetzen will, dann kann man sich das mit dem Vorsteuerabzug sowieso schon mal abschminken. 

Aber ja, auch Unternehmer können die Home Office Pauschale nutzen. 

Nur kommt hier der zweite Knackpunkt ins Spiel. 

Vorsteuer hat man nur in Rechnungen von anderen Unternehmern

Die Home Office Pauschale ist ja aber eine Pauschale, die vom Gesetzgeber eingeführt wurde, nichts, was einem ein anderer Unternehmer in Rechnung stellt. 

Dementsprechend gibt es ja auch Niemanden, der Umsatzsteuer auf die Home Office Pauschale abgeführt hätte. 

Und Vorsteuer kann man nur abziehen, wenn sie vorher von Jemandem als Umsatzsteuer abgeführt wurde. 

Deshalb kann es keinen Vorsteuerabzug auf die Home Office Pauschale geben. 

Und eben auch nicht nur auf die, sondern auch auf sämtliche anderen Pauschalen, die der Gesetzgeber in den Steuergesetzen einräumt.  

Jetzt haben wir schon viel über Selbständigkeit gesprochen und ganz in dem Sinne dreht sich die letzte Frage ums Side Hustle

Wenn ihr angestellt seid und parallel noch ein eigenes Unternehmen gründet, dann müsst ihr steuerlich eigentlich nichts beachten, was ihr nicht auch beim “normalen” Unternehmen beachten müsstet. 

Denn im Steuerrecht gibt es für Unternehmen keine unterschiedlichen Regeln, die vom Umfang der Tätigkeit abhängen würden. 

"Besonders” ist eigentlich nur, dass ihr bei eurer Anmeldung beim Finanzamt im steuerlichen Erfassungsbogen dann auch die Einkünfte aus eurem Angestelltenjob mit angeben müsst, damit das Finanzamt die Einkommensteuervorauszahlungen richtig berechnen kann. 

Würdet ihr das nicht machen und nur die Einkünfte aus eurem Unternehmen schätzen und eintragen, würdet ihr zu wenig vorauszahlen und müsstet euch dann im Zweifel auf eine dicke Nachzahlung bei der Steuererklärung einstellen. 

Viel wichtiger sind bei dieser Konstellation die Sozialversicherungsbeiträge

Es kann euch nämlich passieren, dass die Versicherungsbeiträge, die ihr über euer Arbeitsverhältnis im Rahmen eurer Gehaltsabrechnung zahlt, nicht ausreichen. 

Dann müsst ihr auch auf die Einkünfte aus eurem Nebenbusiness Beiträge zahlen. 

Natürlich macht das keinen Spaß, wenn das so sein sollte. Aber was noch viel weniger Spaß macht, ist, wenn das dann irgendwann festgestellt wird und ihr auf einen Schlag die Beiträge für einen langen Zeitraum nachzahlen müsst. 

Auf der sicheren Seite seid ihr, wenn ihr eure Krankenkasse darüber informiert, dass ihr euch nebenher selbständig macht und in welchem Umfang ihr das vorhabt. 

Die kann euch dann auch sagen, worauf ihr achten müsst und wann das Thema SV-Beiträge für die Selbständigkeit für euch wichtig wird. 

Eine wichtige Grenze für die Einschätzung ist die Anzahl der Wochenstunden, die ihr für das Sidehustle arbeitet. Sind es weniger als 20 Wochenstunden, habt ihr in der Regel keine Probleme mit den Sozialabgaben. 

Da spielen aber auch noch einige Faktoren eine Rolle und deshalb ist es am besten, einmal direkt mit eurer Krankenkasse zu sprechen.




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




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