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Finanziell ruiniert durch Steuervorauszahlungen?



Wir wissen ganz genau, dass ein Thema ganz, ganz vielen unter euch immer wieder Bauchschmerzen bereitet und auch schon den Ein oder Anderen vor wirklich schwere finanzielle Herausforderungen gestellt hat.

Damit euch, die ihr dieses Video jetzt guckt, in Zukunft nicht mehr passieren kann, gucken wir uns heue mal an, wie genau das mit diesen Steuervorauszahlungen funktioniert und worauf ihr unbedingt aufpassen solltet.


Wieso gibt es überhaupt Steuervorauszahlungen?


Zuerst einmal: Steuervorauszahlungen gibt es in einigen Steuerarten.

Und diese Vorauszahlungen haben mehrere Gründe.

Erstens will das Finanzamt nicht das ganze Jahr auf seine Steuern warten.

Das macht tatsächlich sogar logisch Sinn, denn es wäre in der Praxis wirklich schwierig mit diesen Geldern irgendwie zu planen, wenn sie nicht kontinuierlich reinkommen würden.

Und zweitens hat das auch die Funktion euch “vor euch selbst zu schützen”.

Denn wenn ihr nicht schonmal was im Voraus zahlt und dann eine dicke Nachzahlung kommt, könnte es sein, dass die euch finanziell ruiniert, wenn ihr nicht entsprechend was zur Seite gelegt habt.

Und damit wäre weder dem Finanzamt noch euch geholfen.

Gucken wir erstmal auf die Vorauszahlung, die ein bisschen aus dem System fällt:


Die Umsatzsteuervorauszahlung


Die müsst ihr als Ergebnis eurer Umsatzsteuervoranmeldung zahlen, die ihr ja entweder quartalsweise oder monatlich zum 10. Tag des nächsten Monats abgeben müsst.

Deshalb müsst ihr hier dann auch quartalsweise oder monatlich zum 10. des nächsten Monats vorauszahlen.

Wenn ihr eine Dauerfristverlängerung habt, dann zum 10. des übernächsten Monats.

Wie ihr das alles über ELSTER abwickelt, haben wir euch übrigens in diesem Video hier schon mal gezeigt.

Die Umsatzsteuer erhaltet ihr ja aber von euren Kunden, wenn sie eure Rechnungen bezahlen mit und ihr müsst die dann sozusagen nur zur Seite legen, um sie eins zu eins ans Finanzamt weiterzuleiten.

Das ist bei den anderen Steuerarten anders.

Vorauszahlungen für Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer


Vorauszahlungen gibt es aber nicht nur noch bei der Einkommensteuer, sondern auch bei der Gewerbesteuer und der Körperschaftsteuer.

Dabei gibt es für die Einkommensteuer drei Arten von Vorauszahlungen: Die Lohnsteuer über den Arbeitgeber, die Kapitalertragsteuer über Banken und Broker und die manuellen Vorauszahlungen.

Für das Video heute sind nur die letzten wichtig, denn die Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer wird ja ganz automatisch für euch abgewickelt.

Alle drei Steuerarten sind ja Steuern auf euer Einkommen – also das, was von euren Einnahmen nach Abzug der Kosten noch übrigbleibt – und hier gibt es immer nur ein Mal pro Jahr eine Steuererklärung.

Außerdem zahlen eure Kunden euch diese Steuer ja nicht direkt mit wie bei der Umsatzsteuer.

Deshalb ist es hier immer ein bisschen schlechter abzuschätzen, wie viel das ist und wie viel man zur Seite legen muss.

Bei der Einkommensteuer ist es sogar noch etwas schwieriger als bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer, denn die hat ja keinen konstanten Steuersatz, sondern einen progressiven.

Also schonmal irgendwie Unsicherheiten in der Höhe der Steuer überhaupt.

Wir gucken aber gleich mal, wie das ermittelt wird.

Diese Vorauszahlungen werden dann im Gegensatz zu den Umsatzsteuervorauszahlungen immer nur vierteljährlich gezahlt.

Die für die Einkommensteuer beziehungsweise Körperschaftsteuer werden dabei zum 10. März, Juni, September und Dezember gezahlt.

Bei der Gewerbesteuer ist es der 15. Februar, Mai, August und November.

Das sind aber nur die laufenden Vorauszahlungen.

Was sind nachträgliche Vorauszahlungen?


Es gibt auch noch nachträgliche Vorauszahlungen.

Nachträglich und Voraus klingt irgendwie komisch zusammen?

Jap, aber das ist wirklich so.

Die können euch dann treffen, wenn ihr eure Steuererklärung - egal ob Einkommensteuer, Gewerbe- oder Körperschaftsteuer - abgebt und eine Nachzahlung habt.

In so einem Fall werden dann laufende Vorauszahlungen ab dem nächsten Quartal, was kommt, festgesetzt.

Wenn ihr jetzt aber euren Steuerbescheid für ein Jahr erst im übernächsten Jahr bekommt, dann kann für das eine Jahr dazwischen ja keine laufende Vorauszahlung mehr festgesetzt werden, denn das ist ja schon rum.

Und in so einem Fall kann es zu einer nachträglichen Vorauszahlung kommen.

Dann habt ihr im schlimmsten Fall drei Zahlungen ins Haus stehen: Die Nachzahlung aus der Steuererklärung, die laufende Vorauszahlung und die nachträgliche Vorauszahlung.

Und das bei mehreren Steuerarten dann auch nicht nur ein Mal.

Das kann einem wirklich das Genick brechen, wenn man nicht darauf eingestellt ist.

Und selbst wenn es keine nachträgliche Vorauszahlung gibt – die laufenden Vorauszahlungen können je nachdem, wie viel vom Jahr noch übrig ist, auch ganz schön hoch sein.


Wie werden die Steuervorauszahlungen berechnet?


Denn das Finanzamt geht einfach davon aus, dass ihr wieder so viel Einkommen beziehungsweise Gewinn haben werdet wie in dem Jahr, für das ihr grade die Steuererklärung abgegeben habt.

Deshalb müsst ihr eure Nachzahlung dann auch nochmal als laufende Vorauszahlung, verteilt auf die noch verbleibenden Quartale des laufenden Jahres, zahlen.

Wir gucken uns das gleich auch in konkret an, aber eine Sache ist noch wichtig:

Wenn ihr wisst, dass ihr aber in diesem Jahr deutlich weniger verdienen werdet, dann könnt ihr einen sogenannten Herabsetzungsantrag stellen.

In dem sagt ihr dem Finanzamt, wie viel Einkommen ihr in diesem Jahr stattdessen erwartet und bittet darum, dass die Vorauszahlungen entsprechend runtergesetzt werden.

Heraufsetzungsanträge gibt es auch, wenn ihr mehr vorauszahlen wollt, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden.

Beispiel


Jetzt machen wir aber mal ein kleines konkretes Beispiel, damit ihr euch das besser vorstellen könnt.

Sagen wir mal ihr seid Freiberufler und daher Einkünfte, für die Niemand schon Steuern einbehält und bisher leistet ihr noch keine Vorauszahlungen.

Gewerbesteuer müsst ihr als Freiberufler nicht zahlen.

Ihr gebt eure Einkommensteuererklärung 2022 im Januar 2024 über euren Steuerberater ab.

Ihr bekommt euren Bescheid für 2022 im April 2024 und habt eine Nachzahlung von 10.000€.

Das Finanzamt verlangt ab dem zweiten Quartal 2024 laufende Vorauszahlungen von euch.

Für das erste können keine mehr festgesetzt werden, weil der 10. März schon vorbei ist.

Daher sollt ihr zum 10. Juni, September und Dezember 2024 je ein Drittel von 10.000€, also 3.333€ zahlen.

Ab 2025 sollt ihr pro Quartal ein Viertel von 10.000€, also 2.500€ zahlen.

Gleichzeitig setzt das Finanzamt aber für das Jahr 2023 noch eine nachträgliche Vorauszahlung fest.

Und zwar in Höhe eurer Nachzahlung für 2022, also 10.000€.

Ihr müsst also innerhalb kürzester Zeit 10.000€ + 10.000€ + 3.333€ = 23.333€ zahlen.

Und wenn ihr jetzt ein Gewerbe hättet, dann kämen ggf. auch noch die Gewerbesteuernachzahlung und Gewerbesteuervorauszahlungen dazu.

Legt euch also Geld zur Seite und überschlagt immer, was euch an Nachzahlungen erwarten sollte, um auch für die Vorauszahlungen gewappnet zu sein.




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




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