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Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer - Video 3 - Mantelbogen


Da ihr nach unserem letzten Video und Blogbeitrag jetzt alle eure Belege für die Steuererklärung zusammen haben solltet, fangen wir heute an mit dem tatsächlichen Bearbeiten - und da starten wir mit der Anlage, die es in jeder einzelnen Einkommensteuererklärung gibt: Dem Mantelbogen!


Was ist der Mantelbogen?


Mantelbogen klingt erstmal komisch.

Hier zunächst vorweg: Es gibt noch weitere Namen für den Mantelbogen und zwar einmal die etwas sperrige Bezeichnung "ESt 1A" und den Begriff "Hauptvordruck", aber es ist mit allen Begriffen die selbe Anlage gemeint.


Diese Anlage stellt das Herzstück eurer Steuererklärung dar und muss immer ausgefüllt werden, weil das Finanzamt ohne den Mantelbogen gar nicht weiß, wem sie die restlichen Anlagen zuordnen soll, denn in erster Linie ist er ein Datenblatt.


Hier werden folgende Daten erfasst:

- Steuernummer

- Steueridentifikationsnummer

- Name und Adresse

- Geburtsdatum

- Religionszugehörigkeit

- Berufsbezeichnung

- ggf. seit wann ihr verheiratet / geschieden / verwitwet seid

- Bankverbindung


Wenn ihr nicht wisst, woher ihr eure Steuernummer oder eure Steueridentifikationsnummer bekommt, schaut mal in das erste Video unserer Reihe zu den "Rahmenbedingungen".


Die Berufsbezeichnung bereitet nach unserer Erfahrung vielen von euch Kopfzerbrechen, aber tatsächlich braucht ihr euch da gar nicht so viele Gedanken machen, denn dieses Feld gibt es nur zu statistischen Zwecken für das Finanzamt.

Also: Einfach reinschreiben, was euch zuerst als Bezeichnung für euren Job einfällt.


Ist der Mantelbogen also nur für meine Daten da?


Nein, denn es werden im Mantelbogen auch noch Dinge erfasst, die nicht direkt mit euren Einkünften zu tun haben und deswegen auch in keine der anderen Anlagen gehören.


Zuerst haben wir hier die Entgeltersatzleistungen, also zum Beispiel Mutterschafts-, Eltern-, Arbeitslosen-, Kranken- oder Kurzarbeitergeld.

Diese sind zwar steuerfrei, aber unterliegen dem sogenannten Progressionsvorbehalt.

Grob gesagt bedeutet das, dass die Einkünfte zwar steuerfrei sind, aber sie trotzdem einen Einfluss auf euren Steuersatz haben.

Wenn ihr hierzu mehr wissen wollt, machen wir euch zu diesem Thema aber gerne auch noch ein weiteres Video.


Bis 2018 waren auch noch die jetzt folgenden Dinge direkt im Mantelbogen untergebracht.

Ab 2019 wurde der Mantelbogen aber gesplittet in den eben beschriebenen Teil und in neue Anlagen, die aber gedanklich trotzdem zum Mantelbogen gehören.


Sonderausgaben


Die Sonderausgaben haben seit 2019 eine eigene Anlage, die auch nach ihnen benannt ist.


Die wohl häufigste Sonderausgabe ist die Kirchensteuer.

Wenn ihr Kirchensteuer zahlt, könnt ihr diese geltend machen.

Ihr schaut hierfür einfach in die euch mittlerweile schon gut bekannte Lohnsteuerbescheinigung.

Euer Arbeitgeber hat nämlich die Kirchensteuer auch schon von eurem Gehalt einbehalten und abgeführt, daher braucht ihr hier nur den Wert abtippen, der in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen ist.


Auch für den Fall, dass ihr Einkommensteuervorauszahlungen geleistet habt, könnt ihr die in den Vorauszahlungen enthaltene Kirchensteuer ansetzen.


Wenn ihr schon mal eine Steuererklärung abgegeben und dann euren Steuerbescheid bekommen habt, kann es sein, dass sich eine Kirchensteuererstattung oder -nachzahlung ergeben hat.

Auch die Kirchensteuernachzahlung könnt ihr in dem Jahr, in dem ihr sie gezahlt habt, als Sonderausgabe absetzen.

Erstattungen sind leider dafür aber steuerpflichtig und somit in das entsprechende Feld einzutragen und zwar in der Steuererklärung des Jahres, in dem ihr die Erstattung bekommen habt.

Auch hier braucht ihr aber keine Panik bekommen, wenn ihr euren Steuerbescheid nicht mehr finden solltet, denn eine Erstattung wird das Finanzamt so oder so berücksichtigen.


Auch Spenden gehören zu den Sonderausgaben.

Ihr braucht hier einfach nur die Höhe der Spenden einzutragen.

Die entnehmt ihr entweder euren Kontoauszügen oder eurer Spendenbescheinigung.

Nochmal zur Erinnerung - ab 200 € braucht ihr die Spendenbescheinigung auf jeden Fall, damit die Spende anerkannt wird.


Kosten für eure erste eigene Berufsausbildung fallen ebenfalls unter die Sonderausgaben.

Zum Thema Berufsausbildungskosten machen wir euch aber noch ein extra Video, denn das Thema ist etwas komplexer.


Auch zu den Unterhaltsaufwendungen, die ebenfalls zu den Sonderausgaben zählen, machen wir euch bei Interesse gerne ein eigenes Video.


Außergewöhnliche Belastungen


Die nächste aus dem Mantelbogen entstandene Anlage ist für die außergewöhnlichen Belastungen gedacht.


Hier fangen wir an mit den Pauschalbeträgen, die von der Steuererklärung abgesetzt werden können.


Zuerst einmal haben wir hier den Behindertenpauschbetrag und den Pflegepauschbetrag für die unentgeltliche Pflege von Angehörigen.

Im Zusammenhang hiermit gibt es aber noch weitere Pauschalbeträge, die geltend gemacht werden können, wie beispielsweise einen Pauschalbetrag für behinderungsbedingte unvermeidbare Fahrten.

Diese Pauschalbeträge sind immer an einige Voraussetzungen geknüpft, wie beim Beispiel der Fahrtkostenpauschale für behinderungsbedingte Fahrten ein Grad der Behinderung von mindestens 80% oder 70% in Verbindung mit dem Merkzeichen "G".

Wenn ihr hier nicht so genau wisst, ob ihr die Pauschalbeträge nutzen könnt und Fragen habt, könnt ihr euch gerne bei uns melden.


Es gibt aber auch noch weitere tatsächliche Kosten, die ihr als außergewöhnliche Belastung absetzen könnt.

Das sind zum Beispiel Krankheitskosten, also unter anderem Kosten für Untersuchungen oder Medikamente.

Aber auch weitere Pflegekosten oder behinderungsbedingte Kosten können, genauso wie auch Bestattungskosten, als außergewöhnliche Belastungen angegeben werden.


Von euren außergewöhnlichen Belastungen wird aber dann noch ein Teil als sogenannte zumutbare Belastung abgezogen.

Das müsst ihr aber nicht händisch ausrechnen, das machen die Steuerprogramme oder im Zweifel das Finanzamt für euch.

Hierzu noch ein kleiner Hinweis: Die zumutbare Belastung ist kein fixer Betrag, sondern hängt von euren persönlichen Einkommensverhältnissen ab.

Wenn ihr nicht viele außergewöhnliche Belastungen hattet, ist es oft so, dass nach Abzug der zumutbaren Belastung keine außergewöhnliche Belastung übrig bleibt und sich daher auch nichts steuermindernd für euch auswirkt.


Als kleinen Tipp für Diejenigen, die mit einem Steuerprogramm arbeiten, welches euch auch schon die zu zahlende Steuer berechnet, können wir euch hier Folgendes empfehlen:

Tragt die außergewöhnlichen Belastungen erst nachdem ihr alles andere in eure Steuererklärung eingetragen habt grob überschlagen ein und schaut nach, ob sich die Steuerberechnung verändert.

Falls nicht, braucht ihr euch nicht die Mühe machen sie alle tatsächlich ganz genau einzugeben, denn dann wirken sie sich wegen der zumutbaren Belastung nicht aus.


Haushaltsnahe Aufwendungen


Die dritte neue Anlage, die aus dem Mantelbogen entstanden ist, betrifft die sogenannten haushaltsnahen Aufwendungen, die sich in drei Kategorien aufteilen.


Erstens gibt es hier die geringfügigen Beschäftigungen im eigenen Haushalt.

Die habt ihr zum Beispiel, wenn ihr eine Haushaltshilfe auf Minijob Basis angestellt habt.

Ihr bekommt dann jedes Jahr eine Aufstellung von der Bundesknappschaft, aus der alle Kosten hervorgehen.

Die tragt ihr dann einfach ein, aber achtet hier darauf auch wirklich die Summe der Kosten zu nehmen, also den Lohn und die Abgaben.

Die Aufstellung ist hier auf den ersten Blick etwas unübersichtlich und es passiert oft, dass dadurch nicht alle Kosten eingetragen werden.


Zweiter Punkt sind die haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen.

Darunter fallen beispielsweise auch die in eurem Haushalt angestellten Haushaltshilfen, aber im Unterschied zu Punkt 1 sind diese dann sozialversicherungspflichtig bei euch angestellt, also alles, was über einen Minijob hinaus geht.

Außerdem fallen hierunter auch Gärtnerarbeiten oder Haushaltshilfen, die auf Rechnung arbeiten.

Übrigens könnt ihr hier auch entsprechende Kosten aus eurer Nebenkostenabrechnung angeben.


Zu guter Letzt gibt es dann noch die Handwerkerleistungen.

Auch hier gilt, dass ihr sowohl selbst gezahlte Rechnungen als auch Kosten aus der Nebenkostenabrechnung absetzen könnt.

Wichtig ist aber, dass ihr nur die Lohn-, Entsorgungskosten und Kosten für An- und Abfahrt absetzen könnt.

In manchen Rechnungen ist das auch schon so für euch ausgewiesen, dass ihr nichts mehr ausrechnen müsst.


Von all diesen Kosten werden dann 20% direkt von eurer zu zahlenden Steuer abgezogen.

Doch auch hier gibt es Grenzen.

Durch die Minijobs können aktuell so maximal 510 € (20% von 2.550 € Kosten) von der Steuer abgezogen werden, für Punkt 2 sind es 4.000 € (20% von 20.000 € Kosten) und bei Handwerkerleistungen 1.200 € (20% von 6.000 € Kosten).

Aber auch hier keine Angst, das rechnen die Steuerprogramme und das Finanzamt für euch aus.


Nochmal ein wichtiger Hinweis: Alles was unter die haushaltsnahen Aufwendungen fällt, solltet ihr per Überweisung bezahlen, denn nur dann erkennt das Finanzamt die Kosten an.




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.

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