top of page
Suche

Die Neustarthilfe - Endlich Hilfe für die Soloselbständigen


Viele haben verzweifelt darauf gewartet - Anfang diesen Jahres kam dann endlich eine Gelegenheit für einen kleinen Aufatmer: Die Neustarthilfe a.k.a. Hilfe für Soloselbständige.

Wer sie bekommen kann, wie hoch sie ist und was ihr beachten müsst, zeigen wir euch heute.


Warum gibt es die Neustarthilfe?


Das Problem der bisherigen Hilfen war, dass diese darauf ausgelegt waren die Fixkosten der Unternehmer zu decken.

Soloselbständige haben aber häufig mangels Büroräumen und Personal keine besonders hohen Fixkosten - deshalb haben die vorigen Hilfen Soloselbständigen ungefähr gar nicht geholfen.

Das soll jetzt die Neustarthilfe ändern.

Denn die bezieht sich auf die Umsätze, nicht auf die Fixkosten.

Aber jetzt mal ganz von vorne.


Wer kann die Neustarthilfe beantragen?


Wie schon gesagt ist die Hilfe für Soloselbständige gedacht, genau die können sie also auch beantragen.

Aber was sind Soloselbständige?

Gerade Selbständige aus der stark betroffenen Kosmetikindustrie, Künstler, Fotografen und Musiker, aber auch beispielsweise Therapeuten, Stadtführer oder Dozenten können berechtigte Personen sein.

Allgemein gesprochen gilt die Hilfe für Soloselbständige, die personenbezogene oder kreative, künstlerische Tätigkeiten ausüben oder im Gesundheitswesen, in der Tourismus- oder Bildungsbranche tätig sind.


Wichtige Voraussetzung ist, dass ihr unter einem Arbeitnehmer beschäftigt.

Natürlich könnt ihr keine halben Menschen anstellen, aber Teilzeitkräfte.

Konkret bedeutet das: Ihr dürft Jemanden für maximal 30 Wochenstunden beschäftigen.

Aber auch 2 Minijobber beispielsweise können funktionieren, wenn sie gemeinsam unter 30 Wochenstunden arbeiten

Die Anzahl der Beschäftigten wird für die Neustarthilfe am 31.12.2020 betrachtet.

Hattet ihr also bis Anfang Dezember eine Vollzeitkraft beschäftigt, die dann ab Anfang Dezember ihre Arbeitszeit auf 20 Wochenstunden reduziert hat, passt das für die Neustarthilfe.


Außerdem muss eure selbständige Tätigkeit im Haupterwerb ausgeführt werden, also dürft ihr nicht nur nebenberuflich selbständig sein.

Ihr müsst daher mindestens 51 % eurer Einkünfte mit eurer Selbständigkeit erzielen.


Dritte Voraussetzung ist, dass ihr vor dem 1.5.2020 gegründet haben müsst.


Zu guter Letzt müsst ihr bei einem deutschen Finanzamt steuerlich registriert sein und dürft keine Fixkosten im Rahmen der Überbrückungshilfe 3 geltend gemacht haben.


Für Künstler gibt es eine weitere Erleichterung.

Denn häufig sind Künstler nur kurzfristig für einzelne Engagements beschäftigt.

Diese Beschäftigungen können auch für die Neustarthilfe berücksichtigt werden, wenn sie über eine Dauer von maximal 14 zusammenhängende Wochen gingen.

Gleiches gilt auch für unständige Beschäftigungsverhältnisse mit einer Dauer von maximal 7 aufeinander folgenden Kalendertagen.

In diesen Fällen dürft ihr aber im Januar 2021 weder Arbeitslosen- noch Kurzarbeitergeld bezogen haben.


Wann und wieviel?


Die wohl wichtigste Info für euch dürfte der Förderzeitraum sein, also der Zeitraum, für den ihr die Neustarthilfe beantragen könnt.

Der geht von Januar bis Juni 2021.


Ihr müsst aber natürlich auch verstehen, wie die Förderung berechnet wird.

Sie orientiert sich am sogenannten Referenzumsatz, den wir also zuerst ausrechnen müssen.

Dafür nehmt ihr eure Gesamtumsätze des Jahres 2019, teilt sie durch 12 und multipliziert sie mit 6 - effektiv habt ihr also dann die Hälfte eures Gesamtumsatzes 2019 und damit den Referenzumsatz.

Jetzt rechnet ihr nochmal 50 % davon aus und habt eure Fördersumme.

Kleiner Life Hack, um euch die Zwischenschritte zu sparen: Einfach den Umsatz 2019 durch 4 teilen und schon seid ihr da!

Allerdings ist dieser Betrag gedeckelt auf 7.500 €, mehr als das könnt ihr also nicht als Neustarthilfe bekommen.

Und rückwärts gerechnet wisst ihr dann, dass ihr ab 30.000 € Jahresumsatz im Jahr 2019 sowieso den Höchstbetrag erhaltet.


Sicherheitshalber aber nochmal ein Beispiel:

Umsatz 2019 12.000 €

/ 12 1.000 €

x 6 6.000 € (Referenzumsatz)

/ 2 3.000 € (Fördersumme)


Habt ihr erst im Laufe des Jahres 2019 gegründet, gibt es verschiedene Berechnungsmöglichkeiten, die hier erklärt werden.


Wenn ihr euch jetzt fragt, wo denn die Kosten ins Spiel kommen: Nirgends!

Diese Hilfe bezieht sich wirklich einzig und allein auf die Umsätze und damit können euch die Kosten total egal sein.


Was kann ich mit dem Geld machen?


Ihr könnt die Neustarthilfe verwenden, wofür auch immer ihr wollt, sowohl im geschäftlichen Bereich als auch für private Kosten wie zum Beispiel eure Miete.


Kann ich die Hilfe behalten?


Ob ihr das Geld komplett behalten könnt, hängt davon ab, wie hoch eure Umsatzeinbußen waren.

Bis zum 31.12.2021 muss eine Endabrechnung darüber erstellt werden, wie hoch eure Umsätze in den Monaten Januar bis Juni 2021 tatsächlich waren und wie hoch eure Umsatzeinbußen im Vergleich zum Referenzumsatz waren.

Hattet ihr Umsatzeinbußen von 60 % oder mehr, dürft ihr die komplette an euch ausgezahlte Neustarthilfe behalten.

Wenn eure Umsatzeinbußen unter 60 % lagen, dann müsst ihr das Geld anteilig zurückzahlen.

Das aber erst bis zum 30.6.2022.

Daher wird eure Liquidität nicht wieder sofort belastet.


Wie kann ich die Neustarthilfe denn beantragen?


Das ist zum Glück ziemlich easy und deutlich angenehmer für euch als die Beantragung der Überbrückungshilfe.

Denn im Gegensatz zur Überbrückungshilfe, die nur der Steuerberater oder ein Anwalt beantragen durfte, könnt und müsst ihr die Neustarthilfe selbst beantragen.

Das könnt ihr unter diesem Link tun.

Wichtig ist: Ihr braucht hierfür ein gültiges ELSTER-Zertifikat, also solltet ihr euch noch bei ELSTER registrieren, falls ihr das noch nicht gemacht habt.


Wie schon gesagt könnt ihr nicht die Neustarthilfe und die Überbrückungshilfe gleichzeitig beantragen, hier müsst ihr euch entscheiden, was für euch sinnvoller ist.

Wenn ihr die November- oder Dezemberhilfe beantragt habt, ist das aber unproblematisch.


Achtet wirklich darauf, dass all eure Angaben passen, denn den Antrag könnt ihr weder korrigieren noch ein zweites Mal stellen - also nur ein Versuch.


Wir drücken euch auf jeden Fall die Daumen, dass ihr die Hilfe bekommt, wenn ihr sie braucht und hoffen, dass es für euch bald wieder bergauf geht!




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




77 Ansichten0 Kommentare

Ähnliche Beiträge

Alle ansehen

Corona Special

bottom of page