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Den Firmenwagen von der Steuer absetzen - so geht's! - Klappe die Zweite



Letztens ging es in unserem Blog ja schon mal darum, was zu tun ist, wenn man den Wagen im Betriebsvermögen hat, ihn aber gleichzeitig auch für private Fahrten nutzt.

Zur Erinnerung: Das funktioniert mit der 1 % Methode oder dem Fahrtenbuch.

Das Video dazu findet ihr hier.


Heute wollen wir noch eine Schippe drauflegen und uns angucken, was ihr für Möglichkeiten habt, wenn der Wagen im Privatvermögen sein soll oder sein muss.

Das Folgende gilt aber nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften.

Für Kapitalgesellschaften gibt es andere Lösungen.


Der Pkw muss ins Privatvermögen, wenn ihr ihn lediglich bis zu 10 % betrieblich nutzt und er kann ins Privatvermögen, wenn ihr ihn zwischen 10 % und 50 % betrieblich nutzt.

Wenn der Wagen im Privatvermögen ist, dann ist das Problem, dass ihr alle Kosten erstmal privat zahlt und tragt und diese Kosten dann gerne, zumindest zum Teil, in euren Betrieb verlagern wollt.

Dieser Wunsch ist auch mehr als berechtigt und deswegen gibt es auch Mittel und Wege um das zu tun, und zwar zwei.


Kilometerpauschalen


Die erste Möglichkeit ist die Einlage von Pauschalen.

Das funktioniert so:

Ihr könnt für berufliche Reisekosten 30 Cent pro gefahrenen Kilometer geltend machen.

Ab 2021 gibt es hier eine Neuerung.

Denn ab 2021 könnt ihr ab dem 21. Kilometer nicht mehr nur 30 Cent, sondern 35 Cent ansetzen,

Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte könnt ihr je Entfernungskilometer je Tag, an dem ihr gefahren seid, ebenfalls 30 Cent geltend machen.

Auch hier greift ab 2021 die Neuregelung, dass ab dem 21. Kilometer 35 Cent angesetzt werden können.

Dieses Konzept solltet ihr schon aus dem Blog zur Anlage N kennen.

Hier geht's zu dem entsprechenden Video.


Tatsächliche Kosten


Die zweite Möglichkeit ist mit ein bisschen Aufwand verbunden, kann sich aber lohnen.

Das macht nämlich Sinn, wenn eure tatsächlichen Kosten höher sind, als die 30 bzw. 35 Cent pro Kilometer.

Denn ihr könnt nämlich auch eure tatsächlich entstandenen Kosten einlegen.

Dafür müsst ihr alle entstandenen Kosten addieren.

Dazu gehört vorneweg die Abschreibung.

Nehmen wir an, ihr habt einen Wagen für 120.000 € gekauft.

Der würde dann über 6 Jahre mit je 20.000 € im Jahr abgeschrieben.

Dazu kommen Kosten für Versicherung, Tanken, Inspektionen, Reifenwechsel, Kfz-Steuer und alles andere, was irgendwie noch mit dem Wagen zusammenhängt.

Wir unterstellen, ihr habt dann insgesamt Kosten in Höhe von 28.000 € pro Jahr.

Jetzt tun wir mal so, als wäret ihr insgesamt 35.000 Kilometer pro Jahr gefahren.

28.000 € für 35.000 gefahrene Kilometer sind also Kosten von 80 Cent pro Kilometer.

Von den 35.000 Kilometern seid ihr nun zum Beispiel 5.000 km beruflich gereist.

Dann könnt ihr 5.000 Kilometer x 80 Cent = 4.000 € für betrieblich veranlasste Fahrtkosten in eurem Betrieb ansetzen.

Dazu kommen aber noch die Kosten, die ihr für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ansetzen könnt.

Hier greifen wieder die 30 Cent bzw. 35 Cent je Entfernungskilometer.

Wenn ihr 220 Tage im Jahr zur Arbeit gefahren seid und euer Zuhause 25 Kilometer von der Arbeit entfernt ist, könnt ihr also noch mal (220 x 0,3 x 25) + (220 x 0,35 x 5) = 1.705 € einlegen.

Insgesamt sind das dann 4.000 + 1.705 = 5.705 €.

Wie rechne ich die Nutzungsanteile aus?


Übrigens: Wir hatten ja ganz am Anfang schon erklärt, dass das mit dem Pkw im Privatvermögen nur geht, wenn er bis zu 50 % betrieblich genutzt wird.

Wie man die Nutzungsanteile berechnet, zeigen wir euch jetzt auch noch schnell.

In unserem Beispiel waren wir insgesamt 35.000 Kilometer gefahren.

Davon waren 5.000 Kilometer berufliche Reisen

Und 11.000 Kilometer waren Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

11.000 Kilometer? Warum 11.000 Kilometer?

25 Kilometer x 2 x 220 = 11.000 Kilometer, denn für diese Betrachtung werden Hin- und Rückfahrt gezählt, auch wenn ihr die 30 beziehungsweise 35 Cent pro Kilometer nur für eine Strecke ansetzen könnt.

Insgesamt seid ihr also 11.000 + 5.000 = 16.000 Kilometer beruflich gefahren.

100 / 35.000 x 16.000 Kilometer = 45,71 % berufliche Fahrten.

Im Umkehrschluss seid ihr also zu 54,29 % privat gefahren.

Damit steht dem Verbleib des Wagens im Privatvermögen nichts entgegen.

Um eure Kosten und die Anzahl der beruflich gefahrenen Kilometer nachweisen zu können, müsst ihr aber noch ein paar Dokumentations-Aufgaben erledigen.

Ihr müsst eine formlose Auflistung aller betrieblichen Fahrten mit Datum, Reiseziel, betrieblicher Veranlassung, Anzahl gefahrener Kilometer sowie Kilometerstand zu Beginn und zum Ende der betrieblichen Fahrt erstellen.

Für den Nachweis der insgesamt in einem Jahr gefahrenen Kilometer macht ihr am Anfang und am Ende eines Jahres am besten ein Foto des Kilometerzählers.

Ein richtiges Fahrtenbuch mit den strengen Anforderungen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 3 EStG ist nicht erforderlich.




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




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