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Anlage KAP - muss oder SOLLTE ich?

  • Autorenbild: Wir lieben Steuern
    Wir lieben Steuern
  • vor 41 Minuten
  • 3 Min. Lesezeit

Wenn ihr unser Video von letzter Woche gesehen habt, dann wisst ihr schon, dass Banken und Broker die Steuer auf Kapitalerträge für euch ans Finanzamt abführen - zumindest wenn es inländische Banken und Broker sind. 

Und ihr wisst auch schon, dass ihr den Freistellungsauftrag nutzen könnt, um den Sparerpauschbetrag automatisch durch die Bank oder den Broker berücksichtigen zu lassen. 

Das zusammen führt dazu, dass ihr euch bei der Steuererklärung gar nicht zwingend mit euren Kapitaleinkünften beschäftigen müsst. 

Denn es wurde Steuer abgeführt, aber eben auch nicht zu viel, weil der Freistellungsauftrag das verhindert. 

Freiwillig abgeben könnt ihr die Erklärung aber trotzdem immer und das ist aus verschiedenen Gründen auch total sinnvoll. 

Und ihr müsst euch damit noch nicht mal stressen, denn gebt ihr freiwillig ab, habt ihr dafür 4 Jahre Zeit. 

Die Steuererklärung 2025 könnt ihr also beispielsweise bis zum 31.12.2029 abgeben. 

Aber vielleicht gucken wir uns erst mal an, in welchen Fällen ihr Kapitaleinkünfte doch zwingend angeben und damit auch zwingend eine Steuererklärung abgeben müsst. 

Das ist zum Beispiel so, wenn ihr bei ausländischen Banken oder Brokern seid, die die Steuer eben nicht schon für euch ans Finanzamt abführen. 

Oder auch wenn ihr Zinsen für ein privates Darlehen bekommen habt, zum Beispiel weil ihr einem Freund Geld geliehen habt. 

Da ist dann ja keine Bank zwischengeschaltet, die die Steuern für euch ans Finanzamt abführen könnte, also müsst ihr das in der Steuererklärung erklären und nachversteuern. 

Natürlich kann es aber auch außerhalb der Kapitalerträge Gründe geben, weshalb ihr eure Steuererklärung abgeben müsst. 

Zum Beispiel wenn ihr selbstständig seid, Immobilien vermietet, Kryptos innerhalb eines Jahres wieder verkauft oder Entgeltersatzleistungen bezogen habt – also Dinge wie Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld. 

Dann müsst ihr zwar eure Einkommensteuererklärung abgeben, aber das bedeutet nicht, dass ihr auch zwingend die Anlage KAP mit abgeben müsst. 

Also kurz gesagt: Anlage KAP ohne Einkommensteuererklärung geht nicht, aber Einkommensteuererklärung ohne Anlage KAP geht. 

Es gibt einige Fälle, in denen ihr die Anlage KAP zwar nicht zwingend abgeben müsst, aber es freiwillig tun solltet. 

Zum Beispiel wenn ihr euren Sparerpauschbetrag nicht über den Freistellungsauftrag bei eurer Bank oder eurem Broker hinterlegt habt. 

Dann wird der euch nachträglich angerechnet und ihr bekommt die zu viel gezahlten Steuern, die schon abgeführt wurden, zurück. 

Das Gleiche gilt auch, wenn ihr nur bei einer Bank oder einem Broker einen Freistellungsauftrag eingereicht habt, obwohl ihr bei mehreren seid, weil euch das Aufteilen zu kompliziert war. 

Denn habt ihr den vollen Betrag in Summe dann noch nicht ausgeschöpft, kriegt ihr den nicht genutzten Sparerpauschbetrag auch hier nachträglich angerechnet. 

Außerdem solltet ihr unbedingt freiwillig abgeben, wenn ihr noch kein anderes Einkommen habt oder nicht so viel verdient, aber mit euren Kapitalerträgen über den Sparerpauschbetrag kommt.

Denn mit der sogenannten Günstigerprüfung könnt ihr beantragen, dass das Finanzamt statt der 25 % Abgeltungsteuer euren individuellen Einkommensteuersatz anwendet – wenn der günstiger für euch ist. 

Liegt euer persönlicher Einkommensteuersatz zum Beispiel bei 22 %, dann müsstet ihr auch nur 22 % Steuern zahlen statt 25 %. 

Die Günstigerprüfung beantragt man zum Glück auch einfach mit einem kleinen Häkchen oder Kreuz – je nachdem, womit ihr eure Steuererklärung erstellt – und ist dann fertig damit. 

Wir persönlich würden das Häkchen einfach immer setzen, dann braucht man gar nicht erst überlegen, ob das für einen selbst Frage kommt. 

Unter Anderem weil man die Günstigerprüfung eben nur mit der Steuererklärung beantragen kann, sind wir große Fans davon, die Steuererklärung einfach immer zu machen, auch wenn man nicht muss. 

Denn nur dann kann man solche Sachen mitnehmen. 

Und so kommt ihr auch direkt in die Routine für den Fall, dass ihr doch irgendwann mal zwingend abgeben müsst. 

Wenn ihr eure Einkommensteuererklärung abgebt und auch die Anlage KAP mit einreicht, ist noch wichtig, dass ihr dann wirklich ALLE Kapitaleinkünfte erklärt. 

Also Broker A mit aufnehmen, aber Bank B nicht, funktioniert nicht. 

Und ein weiteres Argument dafür, dass ihr es einfach macht: Die inländischen Banken und Broker müssen euch Steuerbescheinigungen ausstellen, die Zeile für Zeile genau vorgeben, wo ihr was eintragen müsst. 

Das heißt es ist wirklich ziemlich easy, die Kapitaleinkünfte in die Steuererklärung einzutragen. 

Diese Bescheinigungen sollten meistens so im Februar des nächsten Jahres in eurer Nachrichtenbox eintrudeln. 

Es kann aber auch sein, dass ihr keine Steuerbescheinigung bekommt, wenn die einfach nur aus Nullen besteht. 

Wenn ihr also eine Bescheinigung vermisst, schaut mal, ob ihr vielleicht eine Benachrichtigung darüber findet, dass es nichts zu bescheinigen gab oder fragt im Zweifel mal bei der Bank oder dem Broker nach. 

Und wenn ihr noch etwas in unserem Video vermisst habt, dann droppt die Fragen einfach in den Kommentaren auf YouTube.

Und wenn ihr schon mal dabei seid, klickt da auch noch eben den Like-Button, den Abo-Button und die Glocke an. 

Danke dafür und bis ganz bald!




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




 
 
 

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