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Ab wann Steuern bei thesaurierenden ETFs? - Eure Steuerfragen

  • Autorenbild: Wir lieben Steuern
    Wir lieben Steuern
  • 31. März
  • 4 Min. Lesezeit

Wir haben heute wieder drei eurer Steuerfragen auf dem Zettel. 

Aber bevor wir starten: Wenn auch ihr Fragen habt, die ihr von uns beantwortet haben wollt, dann schaut mal hier.

Unter dem Link könnt ihr uns eure Fragen anonym zuschicken und vielleicht findet ihr euch dann in einem unserer nächsten Videos wieder.

Aber jetzt:


Zu allererst geht es also um Minijobber im privaten Haushalt

Da gibt es wirklich ein bisschen was zu beachten, denn da gibt es ein ganz eigenes Verfahren für, das sogenannte Haushaltsscheckverfahren

Das funktioniert deutlich einfacher, als wenn man Minijobber in einem Unternehmen anmeldet und man muss sich deutlich seltener damit beschäftigen. 

Außerdem zahlt man auch weniger Abgaben als bei “normalen” Minijobbern, nämlich maximal 14,92 %. 

Zahlen muss man diese Abgaben aber nicht monatlich – wie es bei “normalen” Minijobbern der Fall ist – sondern für das erste Halbjahr am 31.7. und fürs zweite Halbjahr am 31. Januar des nächsten Jahres. 

Und zwar an die Minijob-Zentrale, mit dem Finanzamt hat man in Bezug auf diesen Minijob dann erst mal nichts zu tun. 

Das Finanzamt kommt dann erst ins Spiel, wenn ihr die Kosten steuerlich geltend machen wollt. 

Die Anmeldung eines Minijobbers in eurem Haushalt geht auch relativ easy. 

Ihr braucht dafür nur den Namen, die Adresse, einen Kontakt, die Geburtsdaten und die Rentenversicherungsnummer des Minijobbers. 

Die Daten gebt ihr dann am einfachsten online auf der Seite der Minijob-Zentrale ein, geht aber auch per Post oder sogar per Telefon. 

Dann bekommt ihr eine Betriebsnummer zugeteilt und im Prinzip war’s das dann auch schon. 

Wenn ihr der Minijob-Zentrale ein SEPA erteilt, wird sann sogar alles einfach easy peasy abgebucht und ihr habt keinen Stress mehr damit. 

Hier kommt ihr auch zur Webseite der Minijob-Zentrale, auf der ihr noch mehr Infos findet.  



Vorbildlicherweise spart hier Jemand von euch per Sparplan in thesaurierende ETFs

In der Frage steckt aber ein kleiner Denkfehler und zwar im letzten Satz. 

Denn: Der Sparerpauschbetrag von 1.000 € ist nicht nur für Verkäufe da, also “nutzt” man den trotzdem, auch wenn man nichts verkauft. 

Der ist auch für Dividenden da – aber die hat man ja nicht, wenn man nur Thesaurierer bespart.

Zusätzlich ist er auch für Zinsen da – die hat man vielleicht, wenn man zum Beispiel Geld auf einem Tagesgeldkonto hat. 

Und außerdem ist er auch für die sogenannte Vorabpauschale da. 

Und genau die betrifft euch, wenn ihr in thesaurierende ETFs investiert. 

Die Vorabpauschale ist ein “Instrument”, durch das erreicht werden soll, dass die Besteuerung von Thesauriern der Besteuerung von Ausschüttern gleichgestellt wird. 

In Wirklichkeit ist sie nicht ganz gleichgestellt, aber zumindest ist sie der Besteuerung von Ausschüttern ähnlicher. 

Denn bei Ausschüttern werden ja Steuern einbehalten, wenn ihr eine Dividende bekommt. 

Die bekommt ihr bei Thesaurierern aber nicht, also hat man auch keine Besteuerungsgrundlage – bis zu dem Zeitpunkt, wenn ihr verkauft. 

Dadurch entsteht ein sogenannter Steuerstundungseffekt, die Steuern werden aufgeschoben bis ihr verkauft. 

Die Vorabpauschale soll genau diesen Effekt verhindern oder zumindest abmildern, damit es fairer ist, indem sie “so tut” als hättet ihr Erträge bekommen. 

Die Vorabpauschale ist also dazu da, fiktive Erträge zu berechnen, die man dann besteuern kann. 

Das passiert immer am Anfang des Folgejahres. 

Die Berechnung ist ein bisschen komplexer und wollen wir hier jetzt nicht so genau erklären, dazu machen wir euch aber gerne noch mal ein Video. 

Und auf diese fiktiven Erträge müsst ihr eben Steuern zahlen, es sei denn, ihr könnt noch euren Sparerpauschbetrag nutzen. 

Sehr viele von euch, die genau so investieren wie unser Fragesteller hier, werden deshalb auch ganz lange gar keine Steuern zahlen müssen. 

Denn damit über die Vorabpauschale überhaupt genug an fiktiven Erträgen zusammenkommt, dass ihr die 1.000 € reißt, müsst ihr schon ein relativ großes Depot haben. 

Wieviel genau bei euch an Erträgen durch die Vorabpauschale zustande kommt, kann man aber pauschal nicht sagen, weil das sowohl von eurem Depotwert am Jahresanfang und –ende als auch vom Zinsumfeld und der Art der ETFs, in die ihr investiert, abhängt. 

Zum groben Überschlagen gibt es aber einen guten Rechner von Finanzfluss.



Das ist wieder easy zu beantworten.

Die Spekulationssteuer ist nichts Anderes als Einkommensteuer auf die sogenannten privaten Veräußerungsgeschäfte

Für Immobilien gibt es zwei ganz einfache Dinge, die ihr euch merken könnt, um zu wissen, dass ihr keine Steuern zahlen müsst. 

Erstens: Hattet ihr die Immobilie mehr als 10 Jahre im privaten Besitz, könnt ihr verkaufen, ohne Einkommensteuer auf den Verkauf zu zahlen. 

Das gilt auch dann, wenn die Immobilie vermietet war. 

Ihr solltet aber immer drauf achten, dass es nicht 10 Jahre auf den Tag genau sind, denn es gibt bestimmte Regelungen, die man bei der Berechnung der Haltedauer beachten muss. 

Wenn man sich da verrechnet und es dann eigentlich nur 9 Jahre und 360 Tage waren, ist es extrem ärgerlich, wenn man dann nur deshalb doch Steuern zahlen muss. 

Zweitens: Habt ihr die Immobilie vom Kauf bis zum Verkauf selbst bewohnt, könnt ihr grundsätzlich verkaufen, ohne Einkommensteuer darauf zu zahlen, egal wie lange ihr die Immobilie hattet. 

Wir sagen deshalb “grundsätzlich”, weil wir auch schon Leute in unserer Berufspraxis hatten, die dann auf die Idee gekommen sind, einfach immer weiter Immobilien zu kaufen, um sie ein paar Monate später wieder zu verkaufen, aber dabei selbst darin zu wohnen. 

Bei solchen fixen Ideen kann es schnell gefährlich werden, wenn jeder – also auch das Finanzamt – sieht, was ihr da für ein Spielchen treibt. 

Es gibt außerdem auch noch eine weitere Regelung, die dafür sorgt, dass ihr keine Einkommensteuer auf den Verkauf zahlen müsst und das ist die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte

Die liegt bei 1.000 € pro Jahr. 

Wenn ihr also eine vermietete Immobilie innerhalb von 10 Jahren verkauft und mit dem Verkauf einen Gewinn von unter 1.000 € erzielt, dann ist das auch steuerfrei. 

Das passiert ja aber bei Immobilien nicht sooo oft, deshalb spielt die Grenze hier eigentlich weniger eine Rolle. 

Und: In diese Grenze zählen auch andere private Veräußerungsgeschäfte wie zum Beispiel der Verkauf von Kryptos, die ihr weniger als ein Jahr gehalten habt, mit rein. 




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




 
 
 

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