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Welche Steuerklasse nach der Hochzeit? - Eure Steuerfragen



Welche Steuerklasse, wenn nur einer arbeitet?


Heute geht es wieder viel um Steuerklassen und den Lohnsteuerabzug bei der Gehaltsabrechnung.

Die erste Frage dreht sich um die richtige Steuerklassenkombination nach der Hochzeit.

Besonderheit in diesem Fall ist, dass sie sich in Erwerbsminderungsrente befindet.

Wenn ihr unsere Videos schon länger guckt, wisst ihr, dass wir immer sagen, dass sich um die Steuerklassen viel mehr Mythen ranken als nötig.

Eine “beste Steuerklassenkombination”, mit der man finanziell tatsächlich mehr rausholt, gibt es nur dann, wenn man mit der Familienplanung anfängt.

Denn über die Steuerklassen kann man beeinflussen, wie hoch das Elterngeld sein wird, was man in der Elternzeit bekommt, wenn man es richtig macht.

Ansonsten ist das einfach eher Typenfrage.

In der Ehe gibt es zwei beziehungsweise eigentlich sogar 3 mögliche Steuerklassenkombinationen: 4/4, 3/5 und 4/4 mit Faktor.

Bei 4/4 hat jeder seine eigenen Freibeträge wie zum Beispiel den Grundfreibetrag. Und die Freibeträge werden dann auch bei jedem einzeln angerechnet.

Bei 3/5 gehen die Freibeträge des einen Ehepartners komplett auf den anderen Ehepartner über.

4/4 mit Faktor ist ein Zwischending, bei dem man anteilig steuern kann, wie viel der Freibeträge des einen Ehepartners auf den anderen übergehen sollen.

Bei 4/4 zahlt man unterjährig über die Gehaltsabrechnung tendenziell eher mehr an Steuern.

Dafür steht man bei der Steuererklärung besser da, die man hier übrigens nicht zwingend abgeben muss.

Bei 3/5 zahlt man unterjährig über die Gehaltsabrechnung tendenziell eher weniger an Steuern.

Dafür muss man aber dann eher mit einer Nachzahlung bei der Steuererklärung rechnen, die hier wirklich auch zwingend abgegeben werden muss.

Bei 4/4 mit Faktor kann das wieder irgendwo dazwischen liegen, aber auch hier muss die Steuererklärung zwingend abgegeben werden.

Wenn jetzt aber natürlich nur einer von beiden überhaupt arbeiten geht und der andere kein Einkommen hat, dann nimmt man tatsächlich häufig 3/5.

Dadurch kann man ja die Freibeträge der Person, die nicht arbeiten geht, an die Person geben, die arbeiten geht.

Das heißt, weniger Abzüge vom Gehalt, mehr Netto, laufend mehr Geld zur Verfügung.

Da die Erwerbsminderungsrente aber gegebenenfalls auch versteuert wird, kann es dann bei der Steuererklärung zu einer Nachzahlung kommen.

In welcher Höhe, hängt total vom Einzelfall ab.

Aber grundsätzlich liegt das daran, dass ja zum Beispiel der Grundfreibetrag schon unterjährig bei dem arbeitenden Ehepartner berücksichtigt wurde.

In so einer Situation - und eigentlich auch generell - kann man zwei Wege gehen:

Entweder 3/5 und Geld zur Seite legen, um von einer Steuernachzahlung nicht überrascht zu werden.

Oder 4/4 und damit eher auf der sicheren Seite sein, weil für denjenigen, der die Erwerbsminderungsrente bezieht, eben noch der Grundfreibetrag auf die Rente angerechnet wird.

Wichtig zu wissen ist nur: In beiden Szenarien zahlt ihr in Summe gleich viele Steuern, wenn ihr eure Steuererklärung abgebt.

Steuerklasse ändern nach der Hochzeit


Weiter geht’s auch mit einem schon frisch verheirateten Paar.

Am 3.12. geheiratet, aber auf der Gehaltsabrechnung für Dezember stand bei beiden noch die Steuerklasse 1, obwohl man die ja gar nicht haben kann, wenn man verheiratet ist.

Die Frage ist, ob man jetzt auf 4/4 wechseln kann oder ob das Finanzamt das automatisch berichtigt.

Da muss man zum Glück eigentlich nicht selbst aktiv werden.

Dass das jetzt im selben Monat richtig berücksichtigt wurde, ist normal.

Nach der Eheschließung wird das Finanzamt darüber informiert und ihr werdet dann ganz automatisch in die Steuerklassen 4/4 gesteckt.

Das wird über die sogenannten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale – kurz ELStAM – auch an den Arbeitgeber gemeldet.

Der erfährt also automatisch von dem Steuerklassenwechsel und sollte dann in der Regel ab dem nächsten Monat mit der neuen Steuerklasse abrechnen.

Dagegen kann man sich auch nicht wehren.

Um in Steuerklasse 3/5 oder 4/4 mit Faktor zu kommen, müsst ihr einen Antrag stellen.

Wie das geht, dazu machen wir euch noch ein eigenes Video.

Zum Glück wird man aber, egal wann im Jahr man geheiratet hat, trotzdem für das komplette Jahr zusammenveranlagt.

Das bedeutet man wird schon für das gesamte Jahr steuerlich als Ehepaar behandelt und kann seine Steuererklärung für das Jahr, in dem geheiratet wurde, schon zusammen abgeben.

Wenn ihr also die Steuererklärung abgebt, dann wird das alles in einem Rutsch glattgebügelt und über die Gehaltsabrechnung zu viel gezahlte Steuern bekommt ihr dann über die Steuererklärung erstattet.

Zu hohe Abzüge auf Bonuszahlungen


Die letzte Frage hat auch wieder mit dem Lohnsteuerabzug zu tun.

Beziehungsweise genau genommen mit dem Solidaritätszuschlagsabzug.

Es geht um Bonuszahlungen, auf die Soli einbehalten wird, obwohl man mit dem jährlichen Einkommen nicht über die Grenze kommt, ab der man eigentlich Soli zahlen muss.

Warum das in diesem konkreten Fall so ist, lässt sich immer nicht sagen, wenn man die Abrechnung nicht sieht und die genaue Situation nicht kennt.

Trotzdem wollten wir diese Frage als Aufhänger für zwei Punkte, die wir euch anhand dessen erklären wollen, mit aufnehmen.

Punkt 1: Für Sonderzahlungen wie zum Beispiel Boni, wird der Lohnsteuerabzug anders berechnet als für das “normale” Gehalt.

Das liegt an dem progressiven Steuersatz, den wir in Deutschland haben und auch daran, dass beispielsweise Abzüge für Kinder anders als beim laufenden Arbeitslohn nicht berücksichtigt werden.

Deshalb kann durch eine hohe Bonuszahlung die Lohnsteuer in dem jeweiligen Monat so in die Höhe katapultiert werden, dass man dann eben über die Grenzen kommt, ab denen dann doch Soli einbehalten wird.

Auch die Steuerklasse kann einen Einfluss darauf haben, ob unterjährig Soli einbehalten wird oder nicht.

Denn die Grenze, ab der Soli einbehalten wird, ist eben nicht an direkt an das Einkommen, sondern an die Lohnsteuer geknüpft.

Deshalb kann auch unterjährig zu viel einbehaltene Lohnsteuer dazu führen, dass Soli einbehalten wird, obwohl man dann in der jährlichen Betrachtung doch keinen Soli zahlen muss.

Deshalb ganz wichtig Punkt 2: Gebt eure Steuererklärung ab!

Wenn ihr das macht, dann könnt ihr euch sicher sein, dass euch zu viel einbehaltene Lohnsteuer oder zu viel einbehaltener Soli erstattet wird.

Es gibt mittlerweile wirklich gute Tools, mit denen das super schnell geht und mit denen ihr auch erstmal checken könnt, ob überhaupt eine Erstattung bei der Erklärung rumkommt, bevor ihr bezahlen und die Steuererklärung abschicken müsst.

Und ansonsten gibt es auch immer noch ELSTER als kostenlose Alternative.

In unserer Playlist “Einkommensteuererklärung” haben wir euch schon viel zu den einzelnen Anlagen der Einkommensteuererklärung erzählt.

Außerdem haben wir euch da auch schon gezeigt, wie ihr euch bei ELSTER registrieren könnt.

Wir planen aber auch noch eine Reihe an Videos, in denen wir euch wirklich in ELSTER durch die Einkommensteuererklärung führen.




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




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