Wir wollen heute noch mal mit euch über das Plattformensteuertransparenzgesetz sprechen.
Denn viele haben noch immer Angst, dass sie seit diesem neuen Gesetz jetzt auf einmal Steuern zahlen müssen, wenn sie ihren Kleiderschrank ausmisten und die Klamotten zu Geld machen wollen.
Das ist aber nicht so und deshalb erklären wir euch heute einmal kurz und knapp, was es damit auf sich hat und klären ein paar Fragen, die viele von euch haben.
Zuerst einmal die wichtigsten Facts, die ihr wissen müsst:
Wenn ihr bestimmte Grenzen überschreitet, wenn ihr auf Onlineplattformen Dinge verkauft, müssen diese Plattformen seit diesem neuen Gesetz bestimmte Daten über euch und eure Transaktionen melden.
Und zwar ans Bundeszentralamt für Steuern.
Mehr als das passiert aber nicht, es ist also nur eine neue Meldepflicht, keine neue Steuer.
Wenn ihr also einfach nur eure alten, gebrauchten Sachen verkauft, müsst ihr – genau so wie auch vorher schon – keine Steuern darauf zahlen.
Noch wichtiger: Wenn ihr nur selten was verkauft und auch nur für kleines Geld, spielt selbst die Meldepflicht keine Rolle für euch.
Denn, damit die Plattformen Daten melden müssen, müsst ihr mindestens 30 Verkäufe oder mindestens 2.000 € Umsatz im Jahr reißen.
Das ist doch schon mal beruhigend.
Aber mit Sicherheit schwirren euch trotzdem einige Fragen im Kopf herum.
Deshalb klären wir doch direkt mal die häufigsten Fragen, die wir so zu hören bekommen:
Erstens: Sind die Grenzen aus dem PStTG die Grenzen zur Gewerblichkeit?
Das ist zum Glück super easy zu beantworten: Nope, sind sie nicht.
Mit Gewerbe oder nicht Gewerbe hat das Gesetz genau gar nichts zu tun, genau so wie es eben nichts mit Steuern oder keine Steuern zu tun hat.
Das einzige, was durch das Gesetz passiert ist, ist, dass eben eine Meldung ausgelöst wird, wenn ihr über die Grenzen kommt.
Jetzt fragt ihr euch aber vielleicht – berechtigterweise – Wann bin ich denn dann gewerblich?
Die Frage lässt sich leider deutlich schlechter beantworten als die erste.
Es gibt nämlich keine fixen Grenzen, ab denen man sagen könnte, dass es sich bei dem, was ihr tut, um ein Gewerbe handelt.
Also jedenfalls keine Eurobeträge oder keine Anzahl an Verkäufen.
Eine Sache gibt es aber schon, die klar darüber entscheidet, ob es sich überhaupt um ein Gewerbe handeln kann: Die Gewinnerzielungsabsicht.
Die braucht ein Gewerbe.
Wenn ihr also alle eure Sachen günstiger verkauft als ihr sie gekauft habt, könnt ihr kein Gewerbe haben, weil ihr keine Gewinne erzielt.
Viele von euch werden gebrauchte Kleidung verkaufen.
Ob ihr ein Gewerbe habt oder nicht, hängt wie gerade schon erklärt, davon ab, ob ihr überhaupt vorhabt, Gewinne zu erzielen.
Wenn ihr also alle eure gebrauchten Klamotten oder die eurer Kinder günstiger weiterverkauft, erzielt ihr keine Gewinne und habt damit kein Gewerbe.
Aber heißt das denn auch, dass ihr keine Steuern zahlen müsst?
Zum Glück ja.
Das liegt erstens daran, dass ihr keine Einkommensteuer auf Verluste zahlen müsst.
Aber ein zweiter Grund dafür ist, dass der Verkauf von sogenannten “Gegenständen des täglichen Gebrauchs” komplett durchs Raster des Einkommensteuergesetzes fallen, falls man die eben nicht gewerblich verkauft.
Eine weitere Frage könnte ja jetzt sein: Was ist mit größeren, teureren Gegenständen wie Möbeln zum Beispiel?
Hier geht es natürlich oft um mehr Geld, aber die Regeln funktionieren immer noch genauso.
Wenn ihr also einen Kleiderschrank für 2.000 € gekauft habt und den jetzt für 1.700 € verkauft, macht ihr ja einen Verlust von 300 €.
Auch hier zahlt ihr auf keinen Fall Steuern drauf, denn ihr habt ja einen Verlust gemacht.
Jetzt haben manche von euch ja aber auch noch ein paar alte Schätze im Keller liegen.
Zum Beispiel alte Pokemon Karten aus eurer Kindheit, die ihr gehegt und gepflegt habt.
Die könnt ihr jetzt zum Beispiel für 1.500 € verkaufen, aber wisst nicht, ob ihr das machen sollt, weil ihr Angst habt, Steuern zahlen zu müssen.
Da die Karten als ihr sie gekauft habt natürlich viel, viel weniger gekostet haben, habt ihr ziemlich safe einen Gewinn gemacht.
Das Tolle: Auch hierauf müsst ihr trotzdem keine Steuern zahlen.
Denn das wäre dann ein sogenanntes privates Veräußerungsgeschäft.
Die sind aber nur dann steuerlich relevant, wenn ihr die Gegenstände vor maximal einem Jahr gekauft habt.
Jetzt habt ihr die Karten aber vielleicht gar nicht gekauft, sondern vor ein paar Monaten erst von eurer großen Schwester geschenkt bekommen.
Auch in dem Fall braucht ihr euch keine Sorgen zu machen: Wegen der sogenannten Fußstapfentheorie zählt nicht, wann ihr die Karten geschenkt bekommen habt, sondern wann eure Schwester sie gekauft hat.
Ist das länger als ein Jahr her, könnt ihr euch problemlos verkaufen.
Dasselbe gilt übrigens auch für geerbte Sachen.
Und was, wenn ihr solche Dinge doch erst vor einem halben Jahr gekauft habt und sie jetzt ausnahmsweise doch mal weiterverkaufen wollt und dabei einen Gewinn macht?
Wenn ihr ein solches steuerlich relevantes privates Veräußerungsgeschäft habt, dann gibt es dafür noch eine Freigrenze von 1.000 € pro Jahr.
Bleibt ihr da drunter, wieder keine Steuer.
Kommt ihr nur einen Cent drüber, müsst ihr dann aber den gesamten Betrag versteuern.
Das Alles war aber auch vor dem Plattformensteuertransparenzgesetz so.
Wir wissen, dass unter euch auch einige Füchse sind, die sich vielleicht fragen: Was aber, wenn ich eine Jacke gekauft habe, die in einer Aktion war, bei der ich eine zweite Jacke gratis dazu bekomme?
Sagen wir mal ihr habt für die Jacke 80 € bezahlt, aber eben zwei Jacken dafür bekommen.
Die zweite braucht ihr nicht, also verkauft ihr sie – neu und ungetragen - für 70 € weiter.
Effektiv habt ihr für die Jacke aber nur 40 € bezahlt, nämlich 80 € geteilt durch 2.
Ihr macht also jetzt einen Gewinn von 30 €.
Ihr habt also eine Gewinnerzielungsabsicht, heißt das jetzt ihr seid gewerblich?
Nein, denn für ein Gewerbe müsst ihr das Ganze auch auf Dauer machen, also nicht nur einmal.
Wenn ihr sowas aber oft macht, dann solltet ihr da doch mal mit einem Steuerberater drüber sprechen.
Übrigens noch ganz wichtig: Die Grenzen gelten pro Jahr und pro Person!
Wenn ihr also über euren eigenen Account auch Dinge für euren Ehepartner mitverkaufen wollt, dann ist das den Plattformen ziemlich egal, denn da wird nichts zusammengerechnet.
Wenn ihr also unter den Grenzen bleiben wollen solltet, dann ist es sinnvoll, wenn jeder seinen eigenen Account hat.
Wir haben hier jetzt eigentlich die ganze Zeit ziemlich unkonkret über “Steuern” gesprochen.
Es gibt ja aber verschiedene Steuerarten.
Das was wir bisher so erzählt haben, betrifft vor allem die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer.
Es gibt ja aber auch noch die Umsatzsteuer und die funktioniert ja bekanntlich ein bisschen anders als der Rest.
Für das Umsatzsteuergesetz seid ihr auch schon Unternehmer, wenn ihr eine Einnahmenerzielungsabsicht habt.
Gewinn müsst ihr also nicht mal machen wollen.
Und Einnahmen will man ja immer erzielen, wenn man was verkauft, sonst verschenkt mans ja.
Diese Absicht muss aber auch für die Umsatzsteuer “nachhaltig” sein, also öfter, regelmäßig.
Wenn ihr einmal ausmistet und dabei ein paar Sachen zu Geld macht, reicht das also nicht.
Und selbst wenn ihr die Voraussetzungen erfüllt: Es gibt auch noch die Kleinunternehmer-Regelung.
Solange ihr deren Grenzen nicht reißt, müsst ihr auch keine Umsatzsteuer zahlen.
Jetzt bleibt nur noch eine ganz wichtige Frage: Wenn sich eigentlich nichts für euch ändert, wofür gibt es das komische Gesetz dann überhaupt?
Sinn der Sache ist der, dass Leute, die eben wirklich gewerblich über solche Plattformen handeln und das bisher schwarz gemacht haben, gefunden werden können und dann eben auch Steuern zahlen müssen.
Es ist also eine Maßnahme zur Prävention von Steuerhinterziehung.
Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.
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