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Investieren statt Steuern zahlen?



Der Investitionsabzugsbetrag, kurz IAB, ist eine Regelung für kleine und mittlere Betriebe.

Er soll es solchen Betrieben, die meistens nicht so mega viel Geld rumliegen haben, leichter machen, zu investieren und so ihr Geschäft nach vorne zu bringen.

Gucken wir uns also erstmal an, was kleine und mittlere Betriebe überhaupt sind.


Wer darf einen IAB bilden?


Dafür darf euer Gewinn ohne Berücksichtigung des IABs in dem Jahr, für das ihr einen IAB bilden wollt, nicht über 200.000€ liegen.

Bedeutet also, wenn ihr einen Gewinn von 202.000€ habt und einen IAB von 5.000€ bilden wollen würdet, ginge das nicht, obwohl ihr nach Abzug des IABs bei 197.000€ und damit unter 200.000€ wärt.

Es geht immer um den “normalen” Gewinn.

Was der IAB dann macht, wenn ihr ihn nutzen dürft, ist, dass ihr Gewinne sozusagen unversteuert “parken” und dann innerhalb einer bestimmten Frist investieren dürft.

Wichtig zu wissen ist aber: Das ist nur eine zeitliche Verschiebung, kein Geschenk!

Wie genau das funktioniert gucken wir gleich nochmal.

Der Vollständigkeit halber jetzt aber noch die restlichen Voraussetzungen.

Einsetzen könnt ihr einen IAB später nur für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, wobei egal ist, ob ihr sie neu oder gebraucht kauft.

Übrigens braucht ihr mittlerweile bei der Bildung des IABs nicht mehr gegenüber dem Finanzamt mitteilen, für welches konkrete Wirtschaftsgut ihr den IAB bildet.

Maximal 50% der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten darf der IAB betragen und außerdem dürft ihr insgesamt maximal 200.000€ noch aktive IABs in dem entsprechenden Wirtschaftsjahr und den drei Wirtschaftsjahren davor gebildet haben.

Außerdem müsst ihr in dem Jahr, in dem ihr das Wirtschaftsgut dann anschafft und in dem Jahr danach nachweisen können, dass ihr das Wirtschaftsgut ausschließlich oder zumindest fast ausschließlich betrieblich nutzt.

Was macht der IAB?


Soweit also zu den ganzen Bedingungen.

Wenn ihr die erfüllt und euch entscheidet, in einem Jahr einen IAB zu bilden, dann mindert der euren Gewinn dieses Jahres.

Dadurch müsst ihr dann weniger Steuern zahlen.

Danach habt ihr 3 Jahre Zeit, um zu investieren.

Wenn ihr also im Jahr 2022 einen IAB bildet, dann habt ihr bis Ende 2025 Zeit für die Investition.

Sagen wir mal, ihr investiert dann in 2025.

Was passiert dann im Jahr 2025?

Von den Anschaffungskosten, die ihr für das Wirtschaftsgut habt, wird dann der gebildete IAB abgezogen.

Das heißt, ihr habt eine niedrigere Basis für die Abschreibungen und damit auch niedrigere Abschreibungen über die komplette Nutzungsdauer.


Was ist eine Sonderabschreibung?


Ihr könnt übrigens gegebenenfalls auch noch eine Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung und den vier folgenden Jahren von insgesamt bis zu 20% der um den IAB reduzierten Anschaffungskosten machen.

Da sind die Voraussetzungen übrigens die gleichen wie bei der Bildung des IABs, aber dann eben in unserem Beispiel müsst ihr die im Jahr 2025 erfüllen.

Und wie sieht das in konkret dann aus?


Machen wir mal ein kleines Beispiel:

Ihr plant eine Investition in Höhe von 100.000€ und bildet dafür dieses Jahr, also 2022, einen IAB in Höhe von 50.000€.

Euer Gewinn in 2022 liegt vor Berücksichtigung des IABs bei 100.000€.

Für 2022 zieht ihr dann von eurem Gewinn den IAB ab und landet dabei bei 50.000€, die ihr versteuern müsst.

Sprung ins Jahr 2025 – ihr kauft am 1. Januar das, was auch immer ihr kaufen wolltet, für 100.000€.

Normalerweise wären diese 100.000€ eure Abschreibungsgrundlage und wenn das Wirtschaftsgut eine Nutzungsdauer von 10 Jahren hätte, könntet ihr in den Jahren 2025 bis 2034 je 10.000€ Abschreibung geltend machen.

Jetzt müsst ihr aber den IAB aus 2022 von den 100.000€ abziehen und habt nur noch 50.000€ als Grundlage für die Abschreibungen.

Ihr könnt jetzt in den Jahren 2025 bis 2034 nur noch jeweils 5.000€ als Abschreibung absetzen.

Jetzt entscheidet ihr euch aber noch, die volle Sonderabschreibung in 2025 zu nutzen und erfüllt auch sämtliche Voraussetzungen.

Dann könnt ihr im Jahr 2025 20% von den 50.000€, also 10.000€ als Sonderabschreibung geltend machen.

Jetzt bleiben euch nach Abzug dieser Sonderabschreibung nur noch 40.000€ für die normalen Abschreibungen.

Also könnt ihr jetzt in den Jahren 2025 bis 2034 pro Jahr noch 4.000€ Abschreibungen absetzen.

Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig investiere?


Jetzt noch kurz zu der Frage, was passiert, wenn man nicht innerhalb der 3-Jahres-Frist investiert.

Tut ihr das nicht, dann wird der gebildete IAB aufgelöst.

Und das leider nicht erst in dem Jahr, in dem die Frist abläuft, sondern rückwirkend in dem Jahr, in dem ihr ihn gebildet habt.

Heißt also, wenn ihr im Jahr 2025 nicht investiert, dann wird rückwirkend das Jahr 2022 wieder geändert, euer Gewinn wieder auf die ursprünglichen 100.000€ gesetzt und dann nachversteuert.

Und nicht nur das, dann wird das Ganze auch noch verzinst.

Deshalb solltet ihr unbedingt eure IABs im Blick behalten und auf nicht einfach ins Blaue hinein IABs bilden, um Steuern nach hinten zu schieben.

Das kann böse ins Auge gehen.

Im Zweifel sprecht das Thema mit einem Steuerberater durch, um zu entscheiden, wie sinnvoll das Ganze in eurem Fall ist.

Eine gute Nachricht aber noch für aktuell laufende IABs: Aufgrund von Corona und der Liquiditätsprobleme, die viele deswegen hatten, wurden die Investitionsfristen verlängert.

Für IABs, deren Fristen eigentlich Ende 2022 auslaufen, habt ihr ein Jahr länger, also bis Ende 2023 Zeit.




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




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