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Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer - Video 5 - Kinder


Wir hoffen ihr habt euch ein bisschen von dem letzten komplexen und etwas trockenen Thema der Vorsorgeaufwendungen erholt und könnt frisch mit uns in die nächste Anlage starten - die Anlage Kind!


Ihr habt bei den Vorsorgeaufwendungen Irgendwas von "Kind im steuerlichen Sinne" erzählt - Was bedeutet das?


Euer Kind bleibt natürlich euer Leben lang euer Kind.

Trotzdem wird es irgendwann nach dem deutschen Steuerrecht jedoch nicht mehr Kind sein.

Ob es euer leibliches Kind oder ein Adoptiv- oder Pflegekind ist, ist aber total egal, da wird steuerlich keine Unterscheidung gemacht.


Es geht um eine zeitliche Grenze.

Grundsätzlich ist euer Kind bis zu seinem 18. Geburtstag auch steuerlich noch ein Kind.

Mit seinem 18. Geburtstag, also mit der Volljährigkeit, ist aber grundsätzlich erstmal Schluss.


Wie ihr schon mitbekommen habt, gibt es aber für so ziemlich jede Regelung im deutschen Steuerrecht eine Ausnahmeregelung.

Und hier gibt es nicht nur eine, sondern gleich mehrere, bei denen euer Kind auch noch steuerlich als Kind berücksichtigt wird:


1. Euer Kind ist jünger als 21 Jahre und als arbeitssuchend gemeldet


2. Euer Kind ist jünger als 25 Jahre und macht aktuell seine erste Berufsausbildung

Das kann übrigens auch ein Studium sein.


3. Euer Kind ist jünger als 25 Jahre und befindet sich in einer sogenannten Übergangszeit

Damit ist gemeint, dass sich das Kind zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet.

Die Übergangszeit darf maximal 4 Monate betragen.

Diese Regelung ist vor allem für die Zeit zwischen dem Schulabschluss - meistens im Frühjahr - und dem Beginn der Ausbildung oder des Studiums - meistens im Herbst - gedacht.


4. Euer Kind ist jünger als 25 Jahre und sucht nach einem Ausbildungsplatz

Klingt erstmal ein bisschen wie Option 1 oder Option 3.

Gemeint ist aber vor allem, wenn euer Kind beispielsweise auf einen Studienplatz warten muss, weil es schwierig ist in den jeweiligen Studiengang reinzukommen.


5. Euer Kind ist jünger als 25 Jahre und macht ein FSJ oder FÖJ


Für die, denen die Abkürzungen nichts sagen:

FSJ = Freiwilliges soziales Jahr

FÖJ = Freiwilliges ökologisches Jahr


6. Euer Kind ist so schwer behindert, dass es nicht für sich selbst sorgen kann


Die geistige oder körperliche Behinderung muss hierfür aber vor dem 25. Lebensjahr eingetreten sein.

Dann gilt euer Kind sein ganzes Leben lang als Kind im steuerlichen Sinne.


Und wie kann ich dann mein Kind steuerlich geltend machen?


Ihr bekommt für jedes eurer Kinder dann einen Kinderfreibetrag, der von Jahr zu Jahr unterschiedlich hoch ist.

Für 2020 zum Beispiel liegt er bei 5.172 €.


Ihr bekommt ja aber auch schon jeden Monat Kindergeld für euer Kind.

Das Ganze wird dann in der Steuererklärung gegeneinander gehalten, es wird also ausgerechnet, wie hoch eure Steuerlast mit den Kinderfreibeträgen ist und wie hoch sie bei der Anwendung des Kindergeldes ist.

Das, was für euch günstiger ist, wird dann automatisch für euch vom Finanzamt angewendet.


Und was muss ich noch eintragen?


Pflicht sind hier die persönlichen Daten eures Kindes, also Name, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer und auch die Adresse, die aber nur dann, wenn euer Kind nicht bei euch wohnt.


Woher ihr die Steueridentifikationsnummer nochmal bekommt, könnt ihr im ersten Video oder Blogbeitrag unserer Reihe nachschauen oder -lesen.


Außerdem müsst ihr bei einem volljährigen Kind auch angeben, warum es noch Kind im steuerlichen Sinne ist, also welche der oben aufgelisteten Voraussetzungen es erfüllt.

Da gebt ihr dann auch noch ein paar Infos zu an, zum Beispiel welche Berufsausbildung euer Kind grade macht.


Was ist, wenn mein Kind selbst auch Geld verdient?


Wenn euer Kind einen Ausbildungsberuf erlernt, bekommt es ja auch eine Ausbildungsvergütung.

Die ist aber unproblematisch.


Auch bei einem Erststudium braucht ihr euch nach neuer Rechtslage keinerlei Sorgen machen, euer Kind kann hier nebenher arbeiten.


Anders sieht es aus, wenn euer Kind während eines Zweitstudiums noch nebenher arbeitet, wie zum Beispiel bei einem Studentenjob neben des Masterstudiums oder auch bei einem berufsbegleitenden Masterstudium.

Das Ganze nennt sich übrigens Erwerbstätigkeit und hier ist es wichtig, dass euer Kind maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten darf.

Wenn es mehr arbeitet, ist es völlig egal, ob es eine der genannten Voraussetzungen erfüllt, es ist dann im steuerlichen Sinne kein Kind mehr und die steuerlichen Vergünstigungen fallen weg.


Was ist denn mit den Kosten, die ich für mein Kind habe?


Ihr zahlt als Eltern des Kindes erstmal die Kranken- und Pflegeversicherung eures Kindes mit.

Die Beiträge könnt ihr in der Anlage Kind ansetzen.


Wenn ihr Schulgeld für eine private Schule zum Beispiel zahlt, könnt ihr auch das steuerlich geltend machen.

Aber Achtung - damit ist wirklich reines Schulgeld gemeint, kein Geld für Verpflegung oder Ähnliches und Studiengebühren fallen hier leider auch nicht drunter.


Zusätzlich können Betreuungskosten angesetzt werden und das sowohl für Betreuungseinrichtungen wie den Kindergarten als auch für die Betreuung bei euch Zuhause, beispielsweise durch eine Au-Pair.

Außerdem gibt es auch ein paar Pauschalen, die ihr nutzen könnt.


Solltet ihr alleinerziehend sein, gibt es für euch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Ihr müsst hier nur aufpassen, dass in eurem Haushalt keine weitere Person leben bzw. gemeldet sein darf, die kein Kind im steuerlichen Sinne ist.

Das heißt ein neuer Partner darf für diesen Pauschalbetrag nicht bei euch wohnen, aber auch ein Kind, welches steuerlich nicht mehr als Kind gilt, muss ausgezogen sein, damit euch dieser Betrag angerechnet wird.


Wenn euer Kind aber ausgezogen ist und noch eine Ausbildung macht, gibt es hier für euch den Ausbildungsfreibetrag, der es euch ermöglichen soll euer Kind während seiner Ausbildung zu unterstützen.


Nächste Woche kommen wir dann endlich zu der Anlage, um die sich eure Steuererklärung eigentlich dreht - die Anlage N, in der alles rund um euren Job erfasst wird.




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.

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