In unserem zweiten Video geht es wie versprochen darum, welche Belege ihr in der Regel für eure Arbeitnehmer-Steuererklärung braucht.
Da jede Steuererklärung allerdings individuell ist, können wir hier keine völlig allgemein gültigen Angaben machen - wir nennen daher lediglich die gängigsten Belege.
Einnahmenseite
Der wichtigste Beleg, den ihr braucht, ist die Lohnsteuerbescheinigung.
Das ist diese tabellarische Aufstellung, die ihr am Anfang des Jahres immer von eurem Arbeitgeber für das vergangene Jahr bekommt.
Mit dieser Aufstellung habt ihr die Einnahmenseite eurer Steuererklärung in der Regel schon erschlagen.
Eure monatlichen Lohnabrechnungen benötigt ihr nicht unbedingt.
Es kann aber trotzdem nie schaden sie aufzuheben, wenn steuerlich relevante Dinge von euerm Lohn einbehalten werden, die nicht auf eurer Lohnsteuerbescheinigung auftauchen.
Das kann zum Beispiel der Beitrag zu einer Gewerkschaft oder Kammerbeiträge sein.
Ausgabenseite
Nun wenden wir uns den Ausgaben zu.
Hier ist zunächst die wichtigste Info: Hebt alles an Belegen, Rechnungen und Quittungen für Anschaffungen im Zusammenhang mit eurer Angestelltentätigkeit auf!
Als nächstes müssen wir jetzt eine wichtige Begrifflichkeit klären.
Und zwar: Die Werbungskosten.
Werbungskosten sind laut Gesetz alle Aufwendungen, die der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen.
Aus dieser Definition ergibt sich schon ziemlich viel.
Werbungskosten sind also im Prinzip alle Kosten, die euch in direktem Zusammenhang mit eurer Angestelltentätigkeit entstehen.
Klassische Beispiele für Werbungskosten sind die Anschaffung von Arbeitsmitteln, wie Laptops, Taschenrechner, Schreibmaterial, Blöcke und so weiter.
Wenn ihr aber nur sehr wenig solcher Aufwendungen habt, braucht ihr nicht zwingend Belege, da es auch pauschale Beträge gibt.
Aber auch hier gilt wieder: Werbungskosten können sich bei jeder Einkommensteuererklärung unterscheiden.
Wir gehen hier wieder nur auf die gängigsten Dinge ein.
Welche Werbungskosten ihr genau ansetzen könnt, erklären wir euch in unserem Video zur Anlage N.
Versicherungen
Darüber hinaus gibt es noch einige wichtige Belege, die gar nicht direkt mit den Einkünften zusammenhängen.
Da haben wir zuerst einmal die Versicherungen.
Insbesondere die Kranken- und Pflegeversicherung.
Hier wissen Viele oft nicht, welche Belege und Abrechnungen benötigt werden.
Das ist aber eigentlich ganz einfach.
Wenn ihr gesetzlich versichert seid, benötigt ihr nur die Belege über Beitragserstattungen, wenn ihr denn welche bekommen habt.
Seid ihr privat versichert benötigt ihr die zusammenfassende Auflistung, die euch eure Versicherung immer am Anfang des Jahres für das letzte Jahr schickt.
Das ist die, auf der etwas von „geleistete Beiträge für die Basisabsicherung“ stehen sollte.
Gegebenenfalls braucht ihr auch Belege über eure private Haftpflichtversicherung, die KFZ-Haftpflichtversicherung oder auch die Tierhalterhaftpflichtversicherung, die Unfallversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung, über die Riester-Rente oder auch über Beiträge zur Rürüp-Rente.
Eventuell kann es auch sein, dass ihr Nachweise über bestimmte Lebensversicherungen braucht.
Kinderbetreuungskosten
Wenn ihr Kinder habt, die in den Kindergarten, die OGS oder ähnliche Betreuungseinrichtungen gehen, könnt ihr die Kosten dafür in der Regel auch absetzen.
Auch Kosten für die Betreuung der Kinder Zuhause können angesetzt werden. Auch hier wichtig: Bewahrt die Belege gut auf.
Außerdem könnt ihr für eure Kinder auch Schulgeld geltend machen.
Hier müsst ihr aber darauf achten, dass es sich nicht um Beiträge für Mahlzeiten handelt.
Die sind nicht absetzbar.
Es muss sich hier wirklich um echtes Schuldgeld für die Ausbildung der Kinder handeln wie zum Beispiel für eine Privatschule.
Sonstige Unterlagen
Dann haben wir noch „sonstige Unterlagen“, also die, die sich nicht so richtig in eine Kategorie zusammenfassen lassen.
Hier haben wir als Erstes die Spenden.
Wenn ihr also zum Beispiel an eine gemeinnützige Organisation spendet, könnt ihr das auch in eurer Steuererklärung ansetzen.
Bis 200 € benötigt ihr hierüber auch keinen besonderen Nachweis.
Es ist ausreichend, wenn ihr einen Kontoauszug habt, aus dem sich ergibt, wann ihr welchen Betrag an welche Organisation gespendet habt.
Bei Beträgen über 200 € braucht ihr allerdings eine Spendenbescheinigung.
Die bekommt ihr entweder automatisch oder auf Nachfrage von der Organisation, der ihr gespendet habt, zugeschickt.
Wenn ihr zur Miete wohnt, kann es sich auch lohnen mal einen Blick auf eure Nebenkostenabrechnung zu werfen.
Es kann sein, dass euer Vermieter zum Beispiel Handwerkerleistungen oder Instandhaltungsaufwand anteilig auf euch umgelegt hat.
Dann könnt ihr diese Kosten auch gegebenenfalls in eurer Steuererklärung ansetzen.
Solltet ihr selbst beispielsweise einen Handwerker, eine Haushaltshilfe oder einen Gärtner beauftragt haben, könnt ihr den Anteil für die Lohnkosten und die Anfahrtskosten ebenfalls in eurer Steuerklärung ansetzen.
Voraussetzung ist aber, dass ihr die Rechnungen per Banküberweisung beglichen habt.
Das geht auch unabhängig davon, ob ihr zur Miete oder im Eigentum wohnt.
Darüber hinaus braucht ihr auch Nachweise, wenn ihr Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld, Elterngeld, Kurzarbeitergeld, Mutterschaftsgeld oder Arbeitslosengeld bezogen habt.
Solltet ihr Empfänger solcher Leistungen gewesen sein, bekommt ihr die Nachweise darüber automatisch zugeschickt.
Zu guter Letzt benötigt ihr gegebenenfalls auch noch eine Steuerbescheinigung.
Die bekommt ihr von eurer Bank zugeschickt, wenn ihr dort Geld angelegt habt und Zinsen bekommt oder zum Beispiel Gewinne aus der Veräußerung von Aktien erzielt habt.
Wenn ihr der Bank aber einen Freistellungsauftrag über euren Sparerpauschbetrag erteilt habt und eure Kapitalerträge unterhalb der Summe eures Freistellungsauftrags liegen, dann kann es sein, dass die Bank euch gar keine Steuerbescheinigung schickt.
Denn in diesem Fall hat sie auch keine Steuern für euch einbehalten und abgeführt.
Deshalb braucht ihr dann aber auch keine Bescheinigung.
Was es genau mit dem Sparerpauschbetrag und überhaupt mit den Kapitalerträgen so auf sich hat, erklären wir in unserem Video zur Anlage KAP.
Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.
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