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Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer Video 1 - Die Rahmenbedingungen


Wir haben uns überlegt euch eine Reihe zu machen, in der wir euch alles zu eurer Einkommensteuererklärung erzählen, was ihr so wissen müsst, wenn ihr Arbeitnehmer seid.

Wenn ihr also eure Steuererklärung erstellt und dabei ein bisschen Hilfe braucht, könnt ihr euch an dieser Reihe entlanghangeln.


Bevor wir aber in die einzelnen Anlagen eurer Steuererklärung einsteigen, wollen wir euch gerne erstmal ein paar grundsätzliche Dinge erklären, die mit ihr zu tun haben.


Wer muss also überhaupt eine Steuererklärung abgeben?


Das ist erstmal relativ einfach - immer dann, wenn ihr Einkommen habt, welches noch nicht versteuert wurde, braucht das Finanzamt eine Steuererklärung von euch, um auf dieser Basis eure Steuer zu berechnen.

Ein klassisches Beispiel hierfür sind Vermietungseinkünfte.

Die habt ihr, wenn ihr beispielsweise eine Eigentumswohnung nicht selbst nutzt, sondern vermietet.

In unserer Reihe soll es ja aber erstmal um den klassischen Arbeitnehmer gehen, deshalb blenden wir das jetzt einmal aus.


Als Arbeitnehmer ist es nämlich ja so, dass ihr euer Gehalt von eurem Arbeitgeber bekommt, aber eben nicht den Bruttobetrag, sondern den Nettobetrag.

Das liegt daran, dass euer Arbeitgeber die Lohnsteuer und auch die Sozialabgaben einbehält und sie direkt für euch abführt.

Also habt ihr ja schon Steuern auf euer Gehalt gezahlt und müsst damit in der Regel keine Steuererklärung abgeben.


Freiwillig könnt ihr die Steuererklärung aber natürlich trotzdem abgeben.


Es gibt aber Ausnahmen, bei denen ihr auch als Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben müsst.


1. Ihr habt Entgeltersatzleistungen von über 410 € im Jahr bezogen


Entgeltersatzleistungen sind zum Beispiel Elterngeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Mutterschaftsgeld oder Arbeitslosengeld.


2. Ihr seid verheiratet und habt die Steuerklassen 3 und 5


Das trifft auch zu, wenn ihr die Steuerklassen 4 und 4 mit Faktor gewählt habt, aber was das genau ist, erklären wir euch mal in einem anderen Beitrag.


3. Ihr habt eure Steuerklasse innerhalb eines Jahres gewechselt


Fun Fact: Ab 2020 könnt ihr eure Steuerklasse sogar mehrmals im Jahr wechseln! Juhu! :D


Und bis wann muss ich meine Steuererklärung jetzt abgeben?


Das hängt davon ab, ob ihr abgeben müsst oder nicht.


Falls ihr abgeben müsst: Bis zum 31. Juli des nächsten Jahres - 2020 also beispielsweise bis zum 31. Juli 2021.


Wenn ihr euch in diesem Fall einen Steuerberater zur Seite holt, der eure Steuererklärung erstellt, wird die Frist automatisch auf den 28. Februar des übernächsten Jahres verlängert, die Steuererklärung für das Jahr 2020 wäre dann also bis zum 28. Februar 2022 abzugeben.


Fall ihr freiwillig abgebt: Bis zu 4 Jahre nach Ablauf des Jahres - 2020 also beispielsweise bis zum 31. Dezember 2024.


Wenn ihr noch Verlustvorträge geltend machen wollt könnt ihr das sogar 7 Jahre lang machen.

Das ist häufiger mal bei Studienkosten der Fall.

Dann könntet ihr die Erklärung für 2020 also bis zum 31. Dezember 2027 abgeben.

Das hat der Bundesfinanzhof, auch BFH genannt, entschieden.

Was es damit auf sich hat, erklären wir euch aber gerne in einem zukünftigen Beitrag nochmal genauer.


Wie gebe ich meine Steuererklärung denn ab?


Die Digitalisierung ist auch in der Welt des Finanzamtes angekommen und dadurch könnt ihr mittlerweile eure Steuererklärung elektronisch abgeben.

In Ausnahmefällen lässt das Finanzamt zwar auch noch eine Abgabe in Papierform zu, aber grundsätzlich soll die Steuererklärung sogar elektronisch abgegeben werden.


Ihr könnt hierfür auf das Tool ELSTER zurückgreifen.

Dieses stellt die Finanzverwaltung selbst zur Verfügung und ist komplett kostenlos.

Hier braucht ihr auch nichts mehr ausdrucken und wegschicken, sondern könnt alles online im Browser erledigen.

Wir machen euch bei Interesse gerne ein Video dazu, wie ihr ELSTER benutzt.


Außerdem gibt es noch viele weitere Anbieter, die Softwarelösungen zur Erstellung der Steuererklärung programmiert haben.


Was sind die Steueridentifikationsnummer und die Steuernummer?


Die Steueridentifikationsnummer ist eine elfstellige Nummer, die Jedem bei Geburt per Brief mitgeteilt wird und sich das ganze Leben lang nicht verändert.

Alle, die bei Einführung der Steueridentifikationsnummer schon geboren waren, haben diesen Brief im Jahr 2008 erhalten.


Wenn euch der Brief mal abhanden kommen sollte, ist das aber recht unproblematisch, denn ihr könnt die Nummer auch auf eurer Lohnsteuerbescheinigung finden.

Und wenn auch die nicht auffindbar sein sollte, könnt ihr einfach beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen, dass euch eure Steueridentifikationsnummer erneut mitgeteilt wird.


Die Steuernummer dagegen kann sich immer mal ändern und vielleicht habt ihr auch noch gar keine Steuernummer.

Diese Nummer wird euch nämlich erst dann vom Finanzamt zugeteilt, wenn ihr eine Steuererklärung abgebt.


Ändern kann sich die Steuernummer zum Beispiel, wenn ihr heiratet und euch dann eine Steuernummer teilt, weil ihr eure Steuererklärung zusammen abgebt.

Auch bei Umzügen kann sich die Steuernummer ändern und zwar immer dann, wenn ihr in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamtes zieht.

Falls ihr nicht wisst, welches Finanzamt für euch zuständig ist, könnt ihr das total einfach mit dem Finanzamtsfinder herausfinden.


Aber was für Belege brauche ich denn dann und was kann ich ansetzen?


Mit den Antworten zu dieser Frage geht es dann nächste Woche weiter.




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.

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