Wir haben jetzt schon mehrmals den Begriff verdeckte Gewinnausschüttung fallen gelassen und hatten euch versprochen, dass wir euch das nochmal ganz in Ruhe erklären.
Deshalb machen wir heute genau das.
Was sind überhaupt Gewinnausschüttungen?
Was “normale” Gewinnausschüttungen sind wissen die meisten von euch – eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH zum Beispiel macht Gewinne und kann die an ihre Gesellschafter ausschütten.
Das Ganze wird dann in der Regel mit der Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% versteuert.
Was für alternative Möglichkeiten es da sonst noch bei der Besteuerung gibt, haben wir euch in diesem Video hier schon mal erklärt.
Warum gibt es verdeckte Gewinnausschüttungen?
Das mit der Besteuerung muss ja deswegen sein, weil das Geld nun mal der GmbH gehört, die juristisch eine eigenständige Person darstellt.
Wenn ihr als Gesellschafter jetzt also einfach Geld aus der Tasche der GmbH nehmen würdet, könnt ihr euch das vorstellen als würdet ihr eine andere Person beklauen.
Das geht nicht und genau an dem Punkt kommt auch die verdeckte Gewinnausschüttung ins Spiel.
Man sagt es kann nicht sein, dass der Gesellschafter einfach Geld aus der GmbH zieht und wenn er das doch tut, es aber nicht als ordentliche Gewinnausschüttung macht, wird einfach gesagt, dass es trotzdem eine Gewinnausschüttung war, die versteuert werden muss.
Das war jetzt recht grob erklärt, damit ihr den Sinn hinter der Systematik nachvollziehen könnt.
Jetzt aber mal ein bisschen genauer.
Was genau ist eine verdeckte Gewinnausschüttung?
Nach offizieller Definition handelt es sich bei einer verdeckten Gewinnausschüttung um eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung bei der Gesellschaft, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und nicht im Zusammenhang mit einer offenen Gewinnausschüttung steht
Zu Deutsch: Die GmbH verliert Vermögen oder kann kein neues dazu gewinnen, weil der Gesellschafter Dinge macht, die mit fremden Dritten in der Form nicht passieren würden.
Das kann zwar erstmal alles Mögliche sein, aber hier schießt einem direkt in den Kopf, warum grade die Gehälter von Gesellschafter-Geschäftsführern so ein großes Problem in Sachen vGA sind, da der Geschäftsführer natürlich Dinge vereinbaren kann für sein Gehalt, um damit Gewinne aus der GmbH zu schleusen.
Wann genau es bei Geschäftsführergehältern zu verdeckten Gewinnausschüttungen kommt, haben wir euch in diesem Video hier erklärt.
Welche Arten von verdeckten Gewinnausschüttungen gibt es?
Es gibt dabei verdeckte Gewinnausschüttungen, die dem Grunde nach vorliegen.
Die hat man dann, wenn ein Rechtsgeschäft mit einem fremden Dritten so überhaupt nicht abgeschlossen worden wäre - beispielsweise ein Geschäftsführergehalt, was keinen fixen Teil enthält, sondern zu 100% umsatz- oder gewinnorientiert ist.
Bei denen ist dann der komplette Betrag, der sich aus dem Rechtsgeschäft ergibt, eine vGA.
Und dann gibt es noch solche, bei denen das Rechtsgeschäft zu günstigeren Konditionen mit einem fremden Dritten abgeschlossen worden wäre.
Zum Beispiel kann das sein, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer ein zu hohes Geschäftsführergehalt bekommt, wobei das Gehalt von der Sache an sich her richtig ausgestaltet ist, nur eben zu hoch.
Und dann gibt es noch den Fall, dass es kein zivilrechtlich wirksames Rechtgeschäft gibt, das ist dann immer eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Deshalb sollten alle Transaktionen zwischen einer GmbH und ihren Gesellschaftern immer im Voraus schriftlich vereinbart werden, damit man eben diese zivilrechtlich wirksame Grundlage schafft und auch nachweisen kann.
Was passiert bei einer verdeckten Gewinnausschüttung?
Aber jetzt ist ja die große Frage, was dann passiert, wenn man eine vGA hat.
Da das Ganze ja dann als Gewinnausschüttung behandelt wird, muss sie als solche auch mit 25% Kapitalertragsteuer – wie immer gegebenenfalls zuzüglich Soli und Kirchensteuer – besteuert werden, zumindest solange es sich bei dem Gesellschafter um eine natürliche Person handelt, die die Anteile im Privatvermögen hält.
Es kann aber auch das Teileinkünfteverfahren angewendet werden wie bei den normalen Gewinnausschüttungen auch.
Was das ist, haben wir euch auch in dem vorhin schon erwähnten Video zur Besteuerung von Gewinnausschüttungen erklärt.
Werden die Anteile im Betriebsvermögen gehalten, handelt es sich bei der verdeckten Gewinnausschüttung um Betriebseinnahmen.
Wenn dieses Betriebsvermögen das einer anderen Kapitalgesellschaft ist – also in einer klassischen Holdingstruktur, die wir euch hier schon mal erklärt haben – bleibt die vGA fast steuerfrei, zumindest wenn sie das Einkommen der Tochtergesellschaft nicht gemindert hat.
Wer muss ganz besonders aufpassen?
Was auch noch wichtig zu wissen ist: Natürlich rutschen beherrschende Gesellschafter – also solche, die über 50% der Stimmrechte halten – deutlich leichter in die verdeckte Gewinnausschüttung, denn sie können ja alleine Einfluss auf die Gesellschaft und ihre Rechtsgeschäfte nehmen.
Deshalb sollten beherrschende Gesellschafter neben Gesellschafter-Geschäftsführern ganz besonders darauf achten, dass alles seine Ordnung hat und dem Fremdvergleich standhält.
Aber auch, wenn es mehrere Minderheitsgesellschafter gibt, die aber gemeinsame Interessen haben, wird es schneller “gefährlich”, wenn sie eine Interessengemeinschaft bilden, die dann beherrschenden Einfluss auf die Gesellschaft hat.
Also immer merken: Alles so machen, wie ihr es auch mit einem fremden Dritten machen würdet, dann fahrt ihr schon mal ganz gut.
Wie ihr doch mal private Kosten vom GmbH-Konto zahlen könnt
Aus all diesen Gründen ist es auch wichtig, dass man die GmbH und Privates wirklich ganz sauber trennt und nicht wild Geld hin und her schiebt.
Was viele machen, um trotzdem mal Kosten in die eine oder andere Richtung verauslagen zu können sind Gesellschafterdarlehen oder sogenannte Kontokorrentkonten für Gesellschafter.
Wichtig bei denen ist aber, dass auch die fremdüblich sind – heißt fremdüblich verzinst werden – und auch im Voraus vertraglich geregelt wurden.
Solche Darlehen werden aber von Prüfern auch gerne mal ganz genau unter die Lupe genommen.
Hier solltet ihr also wirklich sicherstellen, dass das wasserdicht ist, wenn ihr ein solches Darlehen unbedingt braucht.
Was passiert bei der GmbH?
Übrigens muss nicht nur die vGA beim Gesellschafter versteuert werden, sondern sie wird außerdem der Gesellschaft außerbilanziell wieder hinzugerechnet, heißt der Gewinn der Gesellschaft wird wieder erhöht.
Das macht ja auch total Sinn, denn eine normale Gewinnausschüttung senkt ja auch nicht das Einkommen der Gesellschaft, weil sie ja eben eine Ausschüttung vom Gewinn ist, keine Betriebsausgabe.
Deswegen darf auch eine verdeckte Gewinnausschüttung das Einkommen nicht mindern, sodass sie auch von der Gesellschaft nochmal mit Körperschaft- und Gewerbesteuer versteuert werden muss.
Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.
Comments