News für Minijobber
Die erste Frage dreht sich um das Thema Minijobber - es wurde gefragt, ob es richtig ist, dass sich hier einiges geändert hat.
Leider können wir nicht sehen, wann uns Fragen eingeschickt wurden, daher ist es ein bisschen schwierig zu wissen, von welchen neuen Regelungen die Rede sein könnte, aber wir können ja mal die wichtigsten Änderungen durchgehen, die es in jüngster Vergangenheit bei den Minijobbern gab.
Zuerst einmal hat die Erhöhung des Mindestlohns auf 12€ die Stunde natürlich grade Minijobber betroffen.
Solltet ihr also weniger als 12€ die Stunde in eurem Minijob bekommen, ist das nicht mehr rechtens, aber da hoffen wir mal, dass das bei keinem von euch der Fall ist.
Die zweite große Änderung war die Anhebung der Minijobgrenze von 450€ auf 520€ im Monat.
Die kam gleichzeitig mit der Anhebung des Mindestlohns auf 12€ und das macht auch total viel Sinn.
Denn vor dem 1.10.22 lag der Mindestlohn bei 10,45€ die Stunde.
Wenn ihr die vollen 450€ verdient habt, hättet ihr also mit diesem Mindestlohn maximal 43 Stunden im Monat arbeiten dürfen.
Wenn man jetzt den Mindestlohn auf 12€ erhöht, ihr aber die gleiche Stundenanzahl arbeiten wollt, dann würdet ihr bei 516€ im Monat landen.
Rundet man das auf – zack 520€.
Die dritte Neuerung bei den Minijobs in letzter Zeit war die, dass der Arbeitgeber jetzt auch die Steueridentifikationsnummern von Minijobbern abfragen und an die Minijob-Zentrale übermitteln muss.
Das war vorher anders, da brauchte man die Steuer-ID nicht, weswegen sie auch in vielen Personalfragebögen für Minijobber vorher nie mit abgefragt wurde.
Natürlich gibt’s über Minijobs noch einiges mehr zu wissen und deshalb haben wir euch dafür hier (oben links zeigen) auch schon ein eigenes Video gemacht.
Steuererklärung schon gemacht, aber mir ist noch was eingefallen
Wer von euch kennt es nicht, man hat die Steuererklärung mit Ach und Krach fertig bekommen und dann fällt einem ein – Mist, ich hab noch was vergessen!
Jetzt ist die Frage, ob man das dann nochmal berichtigen kann.
Und hier ist wieder die ganz klare Antwort: Es kommt drauf an.
Nämlich darauf, an welchem Punkt im Steuererklärungsprozess wir uns befinden.
Wenn ihr eure Erklärung abgeschickt, aber noch keinen Bescheid vom Finanzamt bekommen habt, dann ist alles easy.
Ihr könnt dann eine berichtigte Steuererklärung einreichen.
Egal, ob ihr das per ELSTER macht oder in irgendeinem Tool, da kann man meistens ganz am Anfang der Steuererklärung einmal auswählen, dass es eine berichtigte Erklärung sein soll.
In ELSTER ist ganz praktisch, dass ihr euch eure schon abgegebene Erklärung aus euren übermittelten Formularen nochmal in ein neues, leeres Formular kopieren könnt, sodass ihr nicht alles komplett nochmal neu machen müsst, sondern nur das noch nachtragt, was ihr ändern wollt.
Habt ihr aber schon einen Bescheid vom Finanzamt bekommen, dann habt ihr grundsätzlich erstmal einen Monat Zeit, Einspruch gegen diesen Bescheid einzulegen und im Rahmen dieses Einspruchs noch Sachen ändern zu lassen.
Manchmal kann es aber auch Sinn machen, keinen Einspruch innerhalb dieses Zeitraums einzulegen, sondern einen sogenannten Antrag auf schlichte Änderung zu stellen.
Der Unterschied ist der, dass beim Einspruch der komplette Fall “offen bleibt”, also das Finanzamt auch nochmal was ändern kann, wenn ihnen noch irgendwas auffällt.
Beim Antrag auf schlichte Änderung ist nach dem einen Monat alles fest so wie es im Bescheid ist bis auf eben den Punkt, an dem ihr noch was ändern wollt.
Das kann toll sein, allerdings habt ihr dann Pech, falls euch danach nochmal was einfällt, was ihr noch mit angeben wollt.
Nochmal anders sieht es aus, wenn der Bescheid unter dem sogenannten Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO ergeht.
Das steht meistens auf der ersten Seite nach der Adresse und so und bevor der Bescheid dann anfängt.
Wenn das der Fall ist, bedeutet das quasi, dass das Finanzamt euch schonmal einen Bescheid geschickt, euren Fall aber noch gar nicht abschließend geprüft hat.
Wenn das da steht, dann kann jederzeit nochmal etwas geändert werden und zwar sowohl vom Finanzamt als auch von euch, jedenfalls bis der Vorbehalt der Nachprüfung aufgehoben wird.
Darüber bekommt ihr dann nochmal einen Bescheid, in dem dann keine Zahlen drin stehen, sondern nur, dass der Vorbehalt der Nachprüfung aufgehoben wird.
Lieber in einer GmbH traden als privat?
Zuletzt wollte Jemand wissen, ob es Sinn macht, eine Trading GmbH zu gründen, in der er traden kann.
Der Hintergrund seiner Frage ist der, dass man im Privatvermögen auf den Verkauf von Aktien 25% Kapitalertragsteuer zahlen muss, wenn man Gewinne macht.
Und die Verluste, die beim Verkauf von Aktien entstehen, kann man zusätzlich auch noch nur begrenzt verrechnen.
Nämlich erstens nicht mit anderen Einkunftsarten – also zum Beispiel nicht mit eurem Gehalt aus eurem Job – und zweitens, zumindest aktuell noch, nicht einmal mit anderen Kapitaleinkünften, also zum Beispiel Dividenden, die ihr erhaltet.
Verluste aus dem Verkauf von Aktien kann man zur Zeit noch nur mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien verrechnen.
Bei einer Trading GmbH sieht das anders aus.
Hier können die Verluste innerhalb der GmbH mit sämtlichen anderen Erträgen verrechnet werden.
Das ist Vorteil Nummer 1.
Vorteil Nummer 2 ist, dass der Verkauf von Anteilen an anderen Kapitalgesellschaften – und Aktien sind nichts anderes – in einer GmbH fast komplett steuerfrei ist.
Eigentlich streng genommen sogar komplett steuerfrei, aber 5% der Gewinne aus dem Verkauf gelten als sogenannte nicht abziehbare Betriebsausgaben.
Und die werden dann eben mit 15% Körperschaftsteuer und round about 15% Gewerbesteuer besteuert.
5% mal 30% ergibt dann also auf den gesamten Veräußerungsgewinn betrachtet eine Besteuerung mit einem Steuersatz von 1,5%.
Das ist natürlich schon ziemlich nice.
Kleine Side Note an der Stelle: Das gilt aber bei den typischen Aktien wirklich nur für den Gewinn aus dem Verkauf der Aktien, nicht für Dividenden.
Die zwei größten Nachteile an einer Trading GmbH sind die Inflexibilität und die Kosten.
Denn ihr könnt aus einer GmbH nicht einfach unversteuert Geld rausziehen.
Wenn ihr Geld aus eurer GmbH haben wollt, dann müsst ihr das entweder als Gewinnausschüttung nochmal mit 25% Kapitalertragsteuer versteuern oder mit eurem persönlichen Einkommensteuersatz als Lohnsteuer über ein Gehalt.
Wenn ihr das Geld also privat braucht, dann macht das Ganze für euch wenig Sinn.
Und: Eine GmbH verursacht einfach Kosten.
Die Gründung kostet, man hat Dinge wie die Pflichtmitgliedschaft bei der IHK, man muss eine Buchhaltung und eine Bilanz machen, die elektronisch ans Finanzamt übermittelt und außerdem im Bundesanzeiger offengelegt werden muss.
Außerdem muss man für so eine GmbH am Anfang einen steuerlichen Erfassungsbogen abgeben und dann jährlich noch zusätzliche Steuererklärungen - mindestens die Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung.
Das können aber die wenigsten selbst und daher bedeutet das in der Regel: Steuerberater.
Man sollte durchaus damit rechnen, dass auch eine kleine Trading GmbH gut und gerne schnell mal 2.000€ und mehr im Jahr an Kosten produziert.
Im Privatvermögen bedeutet Kapitalvermögen in der Regel einfach nur die Steuerbescheinigung in der Steuererklärung abzutippen – das kann man auch selbst noch gut hinkriegen.
Fazit ist also: Kann sich lohnen, muss es aber nicht.
Das ist total einzelfallabhängig - sowohl der eigene Typ als auch die Planung spielen eine wirklich große Rolle.
Es kann hier wirklich Sinn machen, mal in einen einzelnen Beratungstermin bei einem Steuerberater zu investieren, um mit einem Profi zu überlegen, ob man ein geeigneter Kandidat für eine Trading GmbH ist oder nicht.
Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.
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