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Vorabpauschale & Co. - Wie Thesaurierer besteuert werden



Heute haben wir ein weiteres eeeetwas komplizierteres Thema im Bezug aufs Investieren für euch, was aber viele von euch betreffen wird, grade die, die Fans vom passiven Investieren und dem Zinseszinseffekt sind – die Besteuerung thesaurierender Fonds.


Für wen ist das wichtig?


Grade ETFs sind ja ein sehr beliebtes Anlageinstrument und in der thesaurierenden Variante werden die einerseits für den Zinseszinseffekt geschätzt als auch für ihre steuerlichen Vorteile.

Die sind zwar heute nicht mehr so groß wie noch vor der Investmentsteuerreform 2018, aber zumindest solange die Zinsen noch niedrig sind, gibt es trotzdem noch einen Vorteil gegenüber Ausschüttern, aber um euch zu zeigen wieso, müssen wir ganz vorne anfangen.

Bei thesaurierenden Fonds bekommt ihr ja keine Gewinnausschüttungen, sondern es werden sozusagen die Gewinne reinvestiert.

Bei einer Ausschüttung kann man ja einfach den Ausschüttungsbetrag als Steuerbemessungsgrundlage nehmen, die man dann mit 25% besteuert.

Wenn es aber keine Ausschüttung gibt, geht das so ja nicht.

Damit die Besteuerung thesaurierender Fonds aber “fair” gegenüber der Besteuerung ausschüttender Fonds bleibt, hat der Gesetzgeber sich hier ein Modell einfallen lassen, in dem man die Erträge fiktiv berechnet und zwar mittels der sogenannten Vorabpauschale.

Bevor ihr jetzt in Panik geratet ein kleiner Spoiler: Diese vorab erfolgte Besteuerung wird dann aber bei einem späteren Verkauf von Anteilen angerechnet, damit es keine Doppelbesteuerungen gibt.

Übrigens gibt es seit der Reform keine steuereinfachen oder steuerhässlichen ETFs mehr, wie das vorher der Fall war.


Wie hoch ist die Vorabpauschale?


Die Vorabpauschale errechnet man, indem man den Wert der Fondsanteile zum 1.1. des Jahres mit 70% des Basiszinses des betreffenden Jahres multipliziert.

Der Basiszins wird jedes Jahr vom Bundesfinanzministerium festgelegt und fußt auf der langfristig erzielbaren Rendite deutscher Bundesanleihen.

Damit es nicht unfair wird, ist sie aber auch gedeckelt auf die tatsächliche Wertsteigerung der Anteile am Jahresende gegenüber dem Jahresanfang.

Wir rechnen das gleich aber auch einmal durch.


Wofür gibt es Teilfreistellungen?


Von der Vorabpauschale wird dann je nach Art des Fonds noch eine Teilfreistellung abgezogen.

Es bleibt also ein Teil steuerfrei.

Hintergrund hierfür ist, dass auch schon auf Ebene des Fonds eine Besteuerung erfolgt, die auch nicht zu Doppelbesteuerungen führen soll.

Bei Aktienfonds, also Fonds mit einem Aktienanteil von über 50%, beträgt die Teilfreistellung 30%, bei Mischfonds mit einem Aktienanteil von über 25% dann 15%.

Bei Immobilienfonds wird danach unterschieden, wo der Großteil der Immobilien liegt.

Sind über 50% deutsche Immobilien enthalten, gibt es 60% Teilfreistellung, liegen über 50% im Ausland, sind es 80%.


Rechenbeispiel


Jetzt rechnen wir das aber mal an einem Beispiel durch, damit es besser greifbar wird.

Wir rechnen jetzt mit dem Jahr 2020, weil der Basiszins in 2021 negativ war, da kämen wir also nicht wirklich weit.

Wir sagen unsere Anteile an einem Fond mit über 50% Aktienanteil waren am 1.1.2020 20.000€ wert und am 31.12.2020 21.000€.

In 2020 hatten wir einen Basiszins von 0,07% und damit es nicht zu kompliziert wird, sagen wir ihr habt euren Sparerpauschbetrag schon komplett genutzt und ihr zahlt weder Soli noch Kirchensteuer.

Dann müssen wir 20.000€ x 70% x 0,07% rechnen, wobei 9,80€ Vorabpauschale rauskommen.

Die Teilfreistellung muss ja noch runter, also rechnen wir 9,80€ mal 30% und ziehen das Ergebnis in Höhe von 2,94€ von der Vorabpauschale ab.

Wir landen bei 6,86€, die dann mit 25% besteuert werden, also 1,72€ Steuern.


Deckelung der Vorabpauschale


Wenn wir uns jetzt vorstellen wir hätten am 31.12.2020 einen Wert von nur 20.005€ gehabt, dann würde die Vorabpauschale nicht 9,80€ betragen, sondern 5,00€, weil sie ja auf die Wertsteigerung gedeckelt ist.

Damit würden hier dann nur 3,50€ nach dem Abzug der Teilfreistellung von 30% besteuert werden, was dann 0,88€ Steuern bedeuten würde.


Aber keine Panik, all das rechnet eure Bank automatisch für euch aus.

Und wenn ihr das doch mal selbst rechnen wollt, gibt es dafür auch gute Rechner im Internet, das müsst ihr nicht von Hand machen.

Dieser hier von Finanzfluss ist da zum Beispiel eine gute Anlaufstelle.


Der kleine Vorteil irländischer ETFs


Ein kleiner Fun Fact an dieser Stelle noch: Wir hatten ja vorhin schon mal kurz erwähnt, dass auch schon die Fonds selber besteuert werden.

In Irland beheimatete, physische ETFs haben hier einen Vorteil, wenn sie einen hohen US-Aktienanteil haben.

Das liegt daran, dass Irland ein älteres DBA mit den USA hat als die anderen EU-Länder.

Dieses DBA ermöglicht es nicht nur Privatanlegern, sondern eben auch Fonds, sich ausländische Quellensteuern erstatten zu lassen.

Und da die ausländische Quellensteuer in den USA 30% beträgt, entsteht ein Steuervorteil, der sich in einer etwas besseren Performance dieser ETFs niederschlägt.

Was ausländische Quellensteuern und DBAs sind, haben wir euch in diesem Video hier erklärt.


Aber auch hier noch mal: Trefft Investmententscheidungen nicht nur auf Basis der Steuern, sondern bezieht alle Faktoren in eure Entscheidung mit ein ;)




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




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