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Steuern auf Aktien, falsche Kleinunternehmer-Rechnungen, SB noch möglich? - Eure Steuerfragen



Für unsere heutige erste Frage sind wir zwar etwas zu spät dran, aber erfahrungsgemäß hat diese Frage immer mal wieder jemand, also:

Möglich ist das safe. 

In der Steuerberatung werden so händeringend Leute gesucht, dass es kein Problem sein sollte, einen Job bei einer kleineren Kanzlei zu finden. 

Gerade dann, wenn man dabei ist, das Examen zu machen oder es schon hinter sich hat, denn dann geht man ja nicht ganz ohne Plan an das Thema Steuern ran. 

Landet ihr dann in einer “guten” Kanzlei, die nicht einfach jeden Mitarbeiter nimmt und behält, müsst ihr aber vermutlich damit leben, dass ihr eine ziemlich intensive Einstiegszeit haben werdet. 

Und vermutlich auch eine frustrierende

Denn ihr wollt vermutlich bei eurer Vorbildung nicht verdienen wie ein Azubi, aber könnt in der Praxis trotzdem noch nicht viel. 

Das heißt ihr seid für die Kanzlei vermutlich ein ziemlich teurer Mitarbeiter, der sich nur rechnet, wenn ihr schnell lernt. 

Wenn ihr in einer sagen wir mal “weniger guten” und anspruchsvollen Kanzlei landet, ist der Druck vermutlich nicht ganz so groß, aber auch das kann sehr frustrierend sein. 

Denn keine vernünftige Einarbeitung, keine vernünftigen Prozesse und kein vernünftiges Feedback sorgen nicht unbedingt für weniger Verwirrung, wenn man versucht, bei komplexen Themen umfassend durchzusteigen. 

Ihr solltet also, wenn ihr diesen Weg gehen wollt, eine gewisse Frustrationstoleranz mitbringen und gleich von vorneherein akzeptieren, dass ihr von den Dingen, die von euch gefordert werden einfach noch nicht viel wisst und könnt. 

Die richtige Erwartungshaltung macht hier viel aus. 

Jetzt aber: Ist der Spaß auch sinnvoll? 

Wir würden sagen: Ja! 

Natürlich ist das nicht der sinnvollste Weg, wenn man Steuerberater werden will, aber wenn man das vorher einfach noch nicht wusste, dann muss man eben manchmal auch Umwege gehen. 

Wir haben das ja selbst auch so gemacht und uns hat das nicht geschadet. 

Auf jeden Fall ist der Wechsel zu einer kleineren Kanzlei mit kleineren Mandanten, in denen ihr die Mandate vollumfänglich selbst betreut, sogar viel sinnvoller, als bei den Big4 zu bleiben, wenn ihr gut in Steuern werden wollt. 

Denn so bekommt ihr einen viel umfassenderen Blick, könnt kreativer mit Problemen umgehen und Stolperfallen sehen, die Spezialisten für ein bestimmtes Gebiet nicht unbedingt sehen würden. 

Und wenn es euch ein bestimmtes Fachgebiet im Steuerrecht besonders angetan hat, könnt ihr euch später immer noch spezialisieren

Um kleinere und mittelständische Unternehmen gut beraten zu können, ist aus unserer Sicht der Allrounder-Ansatz aber genau der richtige! 

 

Als zweite Frage haben wir heute eine ganz einfache für euch im Angebot:

Fangen wir mal oben an und ignorieren aus Vereinfachungsgründen dabei den Soli und die Kirchensteuer

Außerdem gehen wir davon aus, dass ihr euer Depot bei einem inländischen Broker habt, der die Abgeltungsteuer für euch ans Finanzamt abführt. 

Beim Kauf von Aktien passiert steuerlich erst mal nichts, außer eben, dass ihr die Aktien anschafft. 

Hier müsst ihr aber keine Steuern zahlen oder das in einer Steuererklärung angeben oder so. 

Während ihr die Aktien haltet, passiert auch erst mal nichts, außer ihr bekommt Dividenden

Wenn ihr eine Dividende bekommt, kriegt ihr nur 75 % ausgezahlt, es sei denn ihr habt euren Freistellungsauftrag noch nicht aufgebraucht. 

Damit ist die Besteuerung der Dividende erledigt

Wenn ihr Aktien verkauft, wird euer Gewinn oder Verlust ermittelt

Dabei wird gerechnet:


Verkaufspreis – Anschaffungskosten – Kosten für die Anschaffung oder den Verkauf, also Transaktionskosten aka Gebühren


Kommt dabei ein Gewinn raus, bekommt ihr hiervon wieder nur 75 % ausgezahlt, es sei denn ihr habt euren Freistellungsauftrag noch nicht aufgebraucht. 

Und auch damit ist die Besteuerung der Gewinne erledigt

Kommt ein Verlust raus, wird der mit Gewinnen aus anderen Aktienverkäufen verrechnet, denn aktuell noch können Verluste aus Aktienverkäufen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden, also nicht mit Gewinnen aus dem Verkauf von ETF-Anteilen oder mit Zinsen beispielsweise. 

Gibt es nicht genug Gewinne zum Verrechnen, wandern die Verluste in einen sogenannten Verlustverrechnungstopf, der in kommende Jahre mitgenommen wird und mit dem dann spätere Gewinne aus Aktienverkäufen verrechnet werden können. 

Grundsätzlich hat sich damit alles in Sachen Steuern in Bezug auf Aktien erledigt, weshalb ihr das grundsätzlich auch nicht in der Einkommensteuererklärung angeben müsst

Es gibt aber einige Fälle, in denen ihr Kapitalerträge doch in der Steuererklärung angeben und damit die Steuererklärung zwingend abgeben müsst

Und einige, in denen es sich lohnt, die Kapitalerträge freiwillig in der Steuererklärung anzugeben, weil ihr Steuern wiederbekommen könnt. 

Welche das sind, haben wir euch schon genauer in mehreren Videos unserer Playlist hier erklärt. 

 

Die letzte Frage dreht sich um die Kleinunternehmer-Regelung, um die sich ja gefühlt drölftausend Mythen ranken. 

Die Kleinunternehmer-Regelung kennt zwei Grenzen: Erstens die Umsätze des Vorjahres und zweitens die zum Jahresanfang geschätzten Umsätze des aktuellen Jahres

Ist eine von beiden überschritten, könnt ihr die Kleinunternehmer-Regelung im aktuellen Jahr nicht nutzen

Bisher liegen die Grenzen bei 22.000 € für den Vorjahresumsatz und bei 50.000 € für den geschätzten Umsatz fürs aktuelle Jahr

Die werden ab 2025 voraussichtlich auf 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € geschätzter Umsatz fürs aktuelle Jahr angehoben. 

Unsere dritte Frage bezieht sich auf den geschätzten Umsatz des aktuellen Jahres:

Hier ist jetzt immer erst mal die Frage: Weiß ich schon zum 1.1., dass ich die Grenze reißen werde? 

Wenn nein, aber ich merke im März, dass es wohl darauf hinauslaufen wird, dann muss ich gar nichts tun

In dem Fall kann die Kleinunternehmer-Regelung noch das gesamte Jahr genutzt werden. 

Wenn es aber zum 1.1. schon klar war, dann hat man einen Fehler gemacht

Denn für diese Grenze ist total egal, ob und wann man das dem Finanzamt meldet oder nicht. 

Es kommt nur darauf an, ob man zum 1.1. wusste, dass die Grenze gerissen wird. 

Ist das der Fall, darf man die Kleinunternehmer-Regelung für das Jahr nicht mehr nutzen, egal ob man das dem Finanzamt sagt oder nicht

Dementsprechend hätten auch keine Rechnungen ohne Umsatzsteuer geschrieben werden dürfen

Bedeutet also: Die Rechnungen sind falsch und sie müssen korrigiert werden

Wenn eure Kunden in dem Fall Unternehmerkunden sind, wird denen das vielleicht noch egal sein, weil Unternehmer die Umsatzsteuer in der Regel ja eh als Vorsteuer vom Finanzamt wiederbekommen. 

Durch die korrigierte Rechnung zahlen sie dann unterm Strich genauso viel wie vorher. 

Not so amused dürften aber Privatkunden sein, denn die müssten euch dann 19 % nachzahlen, auf denen sie sitzen bleiben. 

Und realistisch betrachtet wird es bestimmt auch einige Kunden geben, die euch den korrigierten, höheren Rechnungsbetrag nicht zahlen wollen. 

Dann habt ihr vielleicht sogar noch viel Spaß mit Mahnungen und Streitigkeiten

Wenn ihr viele Rechnungen geschrieben habt, ist außerdem allein das Korrigieren schon sau viel Arbeit. 

Also: Wenn ihr schon bei Jahresbeginn wisst, dass ihr die Grenze reißen werdet, auf keinen Fall einfach Rechnungen ohne Umsatzsteuer schreiben, sondern informieren, gegebenenfalls umstellen und/oder einen Steuerberater befragen!




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




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