top of page
Suche

Steuerfalle für Sammler auf eBay, Vinted und Kleinanzeigen?


Für diejenigen unter euch, die nur ab und zu mal irgendwelche aussortierten Sachen online verkaufen, sollte das Video eigentlich auch schon so ziemlich alles beantwortet haben. 

Aber es gibt ja auch welche unter euch, die eine Sammelleidenschaft haben. 

Bei der kauft und verkauft man ja schon gerne mal öfter und – wenn die Leidenschaft groß ist – bewegt dabei auch schon mal größere Summen übers Jahr. 

Für euch ist dieses Video heute gedacht, denn ihr müsst ein paar Sachen mehr beachten. 

Natürlich gelten auch für Sammler dieselben Grenzen für die Meldepflicht der Plattformen: 30 Verkäufe oder mehr als 2.000 € Umsatz pro Jahr. 

Hintergrund dieser Regelung ist ja der, dass echte Gewerbetreibende nicht über solche Plattformen an der Steuer vorbei verkaufen können. 

Aber natürlich ist nicht jeder von euch, nur weil er Sammler ist und deshalb häufiger mal was kauft und teilweise oder auch ganz verkauft, gewerblich tätig. 

Wann ihr gewerblich seid und wann nicht, ist aber heute noch genauso wie vor dem PStTG. 

Die Regelungen dazu kommen nämlich nicht aus dem PStTG, sondern aus dem EStG, dem Einkommensteuergesetz

Um genau zu sein aus § 15 EStG. 

Ein Gewerbe hat man dann, wenn man einer Tätigkeit “selbständig und nachhaltig” nachgeht, sich dabei am “allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr” beteiligt und eine sogenannte Gewinnerzielungsabsicht hat. 

Pflücken wir das mal auseinander. 

Selbständig macht ihr das in aller Regel schon, denn ihr habt ja keinen Chef, für den ihr eure private Sammlung irgendwie verwaltet. 

Nachhaltig tätig seid ihr als Sammler meistens auch, weil ihr eben nicht nur ganz selten mal was macht, sondern schon häufiger und regelmäßig. 

Am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt ihr euch auch, denn ihr verkauft eure Sammelgegenstände vermutlich nicht nur an euren besten Freund

Der einzige Punkt, bei dem es tricky wird, ist die Gewinnerzielungsabsicht. 

Gebrauchtes wird zwar in der Regel günstiger verkauft als es gekauft wurde, aber bei Sammlern kann das auch schon mal anders sein. 

Habt ihr aber keine Gewinnerzielungsabsicht und macht nur Verluste, dann seid ihr raus aus der Gewerblichkeit.  

Ihr als Sammler werdet es kennen: Wenn ihr nach etwas Bestimmtem sucht, um eure Sammlung zu komplettieren, findet man leider oft nicht genau das eine Teil, was man braucht, als einzelnes. 

Stattdessen muss man oft sogenannte Warenbündel kaufen, in denen sowohl das drin ist, was ihr sucht, als auch ganz viel, was ihr nicht braucht. 

Das, was ihr nicht braucht, verkauft ihr vermutlich gerne weiter. 

Das ist auch grundsätzlich nicht gewerblich – es sei denn, ihr erzielt Gewinne damit und macht das eben öfter. 

Deshalb ist es gerade als Sammler super wichtig, dass ihr nachweisen könnt, dass ihr keine Gewinnerzielungsabsicht habt. 

Oder eben das Ganze nicht nachhaltig macht. 

Ihr solltet also glaubhaft beweisen können, dass das nur ein Hobby ist. 

Wenn ihr irgendwann mal eure gesamte Sammlung verkaufen wollt und eben nicht gewerblich seid, dann müsst ihr vermutlich auch keine Steuern zahlen, selbst wenn ihr mit diesem Verkauf einen Gewinn machen solltet. 

Denn eure Sammlung werdet ihr vermutlich ja dann schon länger als ein Jahr haben. 

Damit fällt der Verkauf steuerlich unter den Tisch. 

Wenn ihr aber eure Sammelleidenschaft doch wieder schnell beendet habt und deshalb innerhalb eines Jahres verkauft, gibt es auch noch eine Freigrenze

Die liegt bei 1.000 €

Solange euer Gewinn unter 1.000 € liegt, müsst ihr keine Einkommensteuer zahlen. 

Sobald ihr die 1.000 € aber knackt, müsst ihr den kompletten Gewinn versteuern. 

Solltet ihr da also voraussichtlich drüber kommen, kann es sinnvoll sein, noch ein bisschen zu warten. 

Jetzt wäre aber natürlich noch gut zu wissen, wie ihr das mit dem Hobby nachweisen könnt. 

Dafür solltet ihr einfach all eure Transaktionen dokumentieren

Heißt: Alle Käufe und Verkäufe aufschreiben und Belege dazu sammeln. 

Denn ihr könntet ohne Belege natürlich viel erzählen, wenn der Tag lang ist, also dass ihr teurer eingekauft habt oder günstiger verkauft habt. 

Deshalb: Macht Screenshots von euren Aktivitäten auf den Plattformen und von PayPal Zahlungen. 

Kauft ihr Dinge auf Flohmärkten, Sammlertreffen oder Messen ein, lasst euch auch da Quittungen geben, hebt Eintrittstickets auf und dokumentiert, wann ihr wo wart. 

Und das alles am besten so, dass ein Fremder da easy durchsteigt, denn nur dann nützen dem Finanzamt die Unterlagen was. 

Wenn ihr dann Post vom Finanzamt bekommt, weil ihr die Grenzen für die Meldepflicht der Plattformen gerissen habt, seid ihr gleich vorbereitet und könnt easy nachweisen, wie lange ihr Dinge hattet und ob ihr einen Gewinn gemacht habt oder eben nicht. 

Wenn ihr Hilfe dabei braucht, wie man das in eurem individuellen Fall am sinnvollsten macht, solltet ihr auf jeden Fall mal mit einem Steuerberater sprechen. 

Und auch wenn ihr sagt “Ja, doch, ich mache Gewinne und ich mache da auch wirklich oft und viel was” können wir euch einen Gang zum Steuerberater nur ans Herz legen, damit ihr das Thema mit der Gewerblichkeit einmal abklären lassen könnt. 




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




 
 
 

Comentarios


  • Grau YouTube Icon
  • Grau Icon Instagram
  • Tick Tack
  • Grau LinkedIn Icon
  • Grau Facebook Icon
bottom of page