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Mehrere Steuererklärungen pro Jahr? - Eure Steuerfragen



Die erste Frage für heute ist eine ganz beliebte:

Dazu kann man erst mal ganz klar sagen: Nein, das muss man nicht und das kann man auch gar nicht. 

Das liegt daran, dass die Einkommensteuer eine sogenannte Jahressteuer ist, das heißt, dass sie sich immer auf ein Jahr bezieht - und zwar das Kalenderjahr

Wenn man nicht das ganze Jahr über gearbeitet hat, ist das nicht weiter wild, denn in der Lohnsteuerbescheinigung steht ganz einfach drin, auf welchen Zeitraum sie sich bezieht und damit ist alles klar für das Finanzamt. 

Wenn ihr also nur vom 1.6. bis zum Jahresende gearbeitet habt, weist die Lohnsteuerbescheinigung eure Gehaltsdaten vom 1.6. bis zum 31.12. aus. 

In der Frage steckt aber noch ein zusätzlicher Denkfehler: Auch als Azubi arbeitet man ja in der Regel - zumindest, wenn es sich um eine Berufsausbildung handelt, bei der ihr nicht nur in der Berufsschule, sondern auch in einem Betrieb seid. 

Und euer Azubigehalt sind genauso Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit wie auch das spätere „richtige“ Gehalt. 

Wenn ihr also bei dem Arbeitgeber bleibt, bei dem ihr auch eure Ausbildung gemacht habt, dann wechselt ihr einfach aus dem Ausbildungsverhältnis in ein „normales“ Anstellungsverhältnis. 

Dafür bekommt ihr trotzdem nur eine Lohnsteuerbescheinigung, in der dann alle Daten fürs ganze Jahr zusammen drinstecken. 

Sarah ist nach ihrem ersten Studium im Fach Fahrzeugtechnik durch Zufall beim Steuerrecht gelandet und hat parallel zur Ausbildung zur Steuerfachangestellten mit Berufsschule und allem einen Bachelor im Fach Steuerrecht gemacht. 

Das hat sie in einer Einzelkanzlei gemacht, die aber schon etwas größer war. 

Danach ist sie nach Dortmund gekommen zu einer großen internationalen Gesellschaft - nicht Big4, sondern Next10

Da haben wir uns zum Glück kennengelernt und sind mittlerweile zusammen mit Franzi selbständig mit einer eigenen Kanzlei. 

Helen ist zu dieser großen Gesellschaft, um ihren Wirtschaftsprüfer zu machen, nachdem sie vorher auch in einer etwas größeren Einzelkanzlei ihren Steuerberater gemacht hat. 

Sie hat aber auch was ganz Anderes studiert, nämlich Agrarökonomie im Bachelor und Master und ist dann auch eher zufällig bei den Steuern gelandet. 

Wir kennen also beide sowohl große Gesellschaften als auch kleinere Kanzleien und sind der Meinung, dass eine gute Einzelkanzlei der beste Weg ist, um viel zu lernen und ein solides Grundwissen aufzubauen. 

Dadurch dass man da häufig alles machen muss, entwickelt man einen umfassenderen Blick als wenn man sich direkt in einer Big4 Gesellschaft einem speziellen Fachbereich widmet. 

Außerdem baut man in kleineren Kanzleien meistens etwas mehr Selbstvertrauen auf, weil man häufiger im direkten Mandantenkontakt steht und sich meistens eigenverantwortlicher in Dinge einfuchsen muss. 

Aber: Die richtig komplexen Sachen bekommt man meistens eher in den größeren Gesellschaften zu sehen. 

Wenn man sich zum Beispiel sehr für internationales Steuerrecht interessiert, hat man da bei einer Big4 Gesellschaft bessere Chancen, das zu machen. 

Der Workload kann bei beiden Varianten ziemlich hoch sein, muss es aber in beiden Fällen nicht. 

Bei der Lage in der Branche braucht man jetzt auch nicht unbedingt einen großen Namen im Lebenslauf, um einen guten Job zu finden. 

Es ist also einfach ein bisschen Typfrage, aber wir sind für unseren Teil jedenfalls ganz glücklich, nicht irgendwo in einer Riesengesellschaft zu sein und würden auch nicht wieder zurückgehen.

Ja, auch für ein Nebengewerbe ist es möglich, ein Arbeitszimmer abzusetzen, solange es die Voraussetzungen für ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer erfüllt. 

Wenn es euer einziger Arbeitsplatz für euer Gewerbe ist, dann könnt ihr die Kosten für das Arbeitszimmer sogar in unbeschränkter Höhe absetzen. 

Dann müsst ihr die allerdings auch genau nachweisen. 

Wenn ihr noch ein zusätzliches Büro irgendwo angemietet habt, dann sind die Kosten nur begrenzt abziehbar und zwar bis zu einem Betrag von 1.260 €

Wollt ihr euch die Mühe nicht machen, die tatsächlichen Kosten zu ermitteln und nachzuweisen, könnt ihr übrigens seit 2023 diese 1.260 € auch als Pauschale ansetzen. 

Hier findet ihr aber auch noch mal ein eigenes Video zu dem Thema. 




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




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