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Investieren & Steuern - Warum Kapitalerträge besonders sind



Steuern schaffen es bei wenigen Leuten in die Top 10 ihrer Lieblingsthemen.

Investieren schon eher.

Aber zu einer anständigen Vermögensplanung gehören eben auch die Steuern dazu, weswegen wir jetzt nochmal ein paar Videos zu dem Thema machen.


Steuern optimieren?


Damit ihr euch die Freude aufs und am Investieren nicht von den Steuern verderben lasst, wollen wir euch die wichtigsten Infos an die Hand geben und euch zeigen, wie mit ein paar kleinen Kniffen die Steuerangelegenheiten bei euren Kapitalerträgen smooth as butter werden.

Übrigens solltet ihr Investitionsentscheidungen nicht nur aus steuerlichen Gründen treffen.

Denn – zumindest dann, wenn man nicht mit wirklich sehr viel Kohle arbeitet – spielen Steuervorteile und Steuergestaltungen eine vielen, vielen anderen Faktoren untergeordnete Rolle.

Deshalb, erst entscheiden, welche Form von Investment zu euch passt und dann schauen, wie ihr die Steuern in diesem Rahmen so easy und optimal wie möglich haltet.


Was sind eigentlich Kapitalerträge?


Zuallererst wäre es ja gut, zu wissen, was Kapitalerträge eigentlich sind.

Die erhaltet ihr immer dann, wenn andere Leute mit eurem Kapital “arbeiten”.

Ganz klassisch sind da zum Beispiel Zinsen oder Gewinnausschüttungen, die viele von euch als Dividenden kennen dürften.

Zu letzteren haben wir euch in diesem Video hier ja auch schon einiges erklärt.

Aber auch, wenn ihr Fondsanteile oder Aktien verkauft, kommen dabei – hoffentlich positive – Kapitalerträge bei raus.


Im Fachjargon nennt sich die Einkunftsart “Einkünfte aus Kapitalvermögen” und ist in §20 EStG geregelt.

Sie zählt zu den sogenannten Überschusseinkunftsarten, bei denen von den Einnahmen die sogenannten Werbungskosten abgezogen werden.

Sie ist außerdem eine subsidiäre Einkunftsart, was einfach nur bedeutet, dass die Erträge erst dann als Kapitalerträge deklariert werden, wenn sie keiner anderen Einkunftsart – zum Beispiel den Einkünften aus Gewerbebetrieb – zugerechnet werden.

Und sie ist besonders, weil sie ein eigenständiges Besteuerungssystem hat, in das wir genau jetzt einsteigen.


Die Kapitalertragsteuer


Die meisten von euch werden bestimmt schon mal von der Kapitalertragsteuer oder Abgeltungsteuer gehört haben – was übrigens das Selbe ist.

Die “normale” Einkommensteuer ist ja progressiv, heißt der Steuersatz steigt mit steigendem Einkommen und jeder hat einen individuellen Einkommensteuersatz.

Eigentlich sogar nicht nur einen, sondern zwei, nämlich einmal den Spitzensteuersatz und einmal den Durchschnittssteuersatz.

Die Abgeltungsteuer dagegen hat einen fixen Steuersatz von 25% - wobei hier eventuell noch Soli und Kirchensteuer drauf kommen.


Diese Steuer wird dann von deutschen Banken automatisch von euren Einnahmen einbehalten und ans Finanzamt weitergeleitet, was einerseits sicherstellt, dass das alles auch wirklich besteuert wird und andererseits dafür sorgt, dass ihr euch ziemlich entspannt zurücklehnen könnt, weil ja schon alles für euch erledigt wurde.


Die Günstigerprüfung


Der ein oder andere findet jetzt aber vielleicht unfair, dass er 25% Steuern zahlen muss, weil er selbst einen niedrigeren persönlichen Steuersatz hat.

Aber ihr müsst euch keine Sorgen machen, denn dafür gibt es eine Lösung.

Ihr könnt dann eine sogenannte Günstigerprüfung beantragen, wenn ihr eure Steuererklärung abgebt, bei der das Finanzamt dann automatisch prüft, ob euer persönlicher Steuersatz günstiger für euch ist oder eben die 25% und das dann auch entsprechend anwendet.


Die Nichtveranlagungsbescheinigung

Wenn ihr euch unter dem Grundfreibetrag bewegt, der jedem Steuerpflichtigen einen gewissen Betrag pro Jahr steuerfrei stellt, um das Existenzminimum zu sichern, gibt es sogar noch eine Option, um Ruhe vor Steuern zu haben: Die Nichtveranlagungsbescheinigung.

Die stellt euch das Finanzamt auf Antrag aus und befreit euch dann von der Kapitalertragsteuer.

Dazu müsst ihr sie aber bei der Bank abgeben.

Die gilt immer für 3 Jahre, danach muss sie neu beantragt werden und wenn sich eure Einkommenssituation so ändert, dass ihr über den Grundfreibetrag kommt, müsst ihr die Bescheinigung wieder ans Finanzamt zurückgeben.

Die NV-Bescheinigung lohnt sich besonders oft bei Kindern oder Studenten, die noch kein eigenes Einkommen neben den Kapitalerträgen haben.




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.


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