Das Wort „Betriebsaufspaltung“ gibt leider noch gar keinen Hinweis darauf, was das eigentlich ist, deswegen holen wir jetzt erstmal ein bisschen aus und starten jetzt gleich direkt mit einem Beispiel.
Wir haben eine Ein-Mann-GmbH.
Also eine GmbH, die nur einer einzigen Person gehört.
Die GmbH produziert irgendwas und braucht dafür eine Produktionshalle.
Die GmbH hat aber keine Produktionshalle.
Wer aber eine Produktionshalle hat, ist der Gesellschafter der GmbH.
Der hat in seinem Privatvermögen ein Grundstück und auf dem Grundstück steht eine Halle, die wie für seine GmbH gemacht ist.
Jetzt vermietet unser GmbH Gesellschafter sein Grundstück mit der Produktionshalle an die GmbH.
Die GmbH zahlt dafür Miete und macht die auch als Betriebsausgabe geltend.
Der Gesellschafter kassiert jeden Monat die Miete und glaubt, er hat damit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, auf die er Einkommensteuer zahlen muss.
Und außerdem glaubt er auch, dass er das Grundstück im Rahmen eines steuerfreien privaten Veräußerungsgeschäfts verkaufen kann, wenn er es 10 Jahre gehalten hat.
Was unser Gesellschafter nicht weiß, ist, dass das mit der steuerfreien privaten Veräußerung nicht mehr funktioniert.
Denn dadurch, dass er das Grundstück an seine GmbH vermietet, hat sich das Grundstück aus einem Privatvermögen in sein Betriebsvermögen hereintransferiert.
Und aus dem Betriebsvermögen heraus kann man keine steuerfreien privaten Veräußerungsgeschäfte machen.
Und da das Grundstück jetzt im Betriebsvermögen ist, sind seine Vermietungseinkünfte auch keine Vermietungseinkünfte.
Denn auch die kann man nur im Privatvermögen haben.
Stattdessen sind das gewerbliche Einkünfte.
Und gewerbliche Einkünfte unterliegen neben der Einkommensteuer auch der Gewerbesteuer.
Das an sich ist aber keine riesige Katastrophe, denn die Gewerbesteuer wird zu weiten Teilen auf die Einkommensteuer angerechnet.
Wem gehört was?
Aber jetzt gucken wir das alles noch mal genau an.
Das Grundstück samt Halle ist nicht mehr Privatvermögen, sondern Betriebsvermögen.
Dadurch, dass er das an die GmbH vermietet, gründet er nämlich quasi ein neues Unternehmen – das sogenannte Besitzunternehmen.
Und in dieses Besitzunternehmen muss jetzt alles rein, was unser Gesellschafter im Zusammenhang mit dieser GmbH so besitzt.
Die GmbH selber, also die operative Gesellschaft, ist dann die Betriebsgesellschaft.
Was passiert, wenn eine Betriebsaufspaltung entsteht?
Das Grundstück wird in der Bilanz des Besitzunternehmens mit seinem Teilwert zum Zeitpunkt der Einlage angesetzt.
Der Teilwert ist im Prinzip das Gleiche wie der gemeine Wert.
Also der Wert, den man bekäme, würde man es verkaufen.
Zumindest wird es dann mit dem Teilwert angesetzt, wenn es vor mehr als 3 Jahren angeschafft wurde.
Wurde es innerhalb von 3 Jahren angeschafft, dann wird es maximal mit den Anschaffungskosten angesetzt.
Für die Halle gilt das Gleiche, allerdings würden die Anschaffungskosten hier noch um die Abschreibung gemindert, die während der privaten Vermietung abgesetzt wurde.
Die Einnahmen aus der Vermietung sind ab der Einlage ins Betriebsvermögen gewerblich.
Die Abschreibung wird damit auch zur Betriebsausgabe.
Die Beteiligung an der GmbH wird auch mit dem Teilwert und maximal mit ihren Anschaffungskosten eingelegt.
Damit sind Gewinnausschüttungen aus der GmbH dann auch keine Kapitaleinkünfte mehr, sondern gewerbliche Einkünfte.
Die unterliegen dann nicht mehr der Abgeltungsteuer, sondern dem sogenannten Teileinkünfteverfahren.
Die Gewinnausschüttungen sind aber spätestens ab dem zweiten Jahr nicht mehr gewerbesteuerpflichtig.
Bis hierher ist das also alles noch nicht so unendlich dramatisch.
Warum ist die Betriebsaufspaltung so gefährlich?
Bis hierher ist es nur ein bisschen dramatisch, wenn die Betriebsaufspaltung nicht sofort erkannt wurde und man nun rückwirkend alles ändern muss.
Und auch wenn die Betriebsaufspaltung von Anfang an erkannt wird, hat man einfach organisatorischen Mehraufwand.
Die Steuerbelastung ist bisher aber noch nicht unendlich angestiegen.
Dramatisch wird es aber, wenn man die Betriebsaufspaltung beendet – zum Beispiel, weil das Mietverhältnis beendet wird oder weil die Immobilie verkauft wird.
Und das hat dann schon eher dramatische Konsequenzen.
Denn in dem Moment muss der ganze Kram aus dem Besitzunternehmen wieder in das Privatvermögen, weil man im Besitzunternehmen dann quasi einen Betriebsaufgabe hat.
Und dabei müssen dann alle sogenannten stillen Reserven aufgelöst werden und das kostet richtig viel Geld.
Was kann ich gegen die Gefahren einer Betriebsaufspaltung tun?
Man kann die Beendigung einer Betriebsaufspaltung aber auch verhindern.
Zum einen kann man das komplette Besitzunternehmen in die GmbH einbringen.
Oder man kann die GmbH in eine GmbH & Co. KG umwandeln, denn dann hat man ganzen Kram, den man im Besitzunternehmen hat, in der KG im Sonderbetriebsvermögen.
Oder man kann eine GmbH & Co. KG gründen und den ganzen Kram aus der Besitzgesellschaft steuerfrei in die neue Gesellschaft rübertransferieren.
Das sind natürlich alles Lösungen, die man nicht mal so eben macht.
Das bedeutet alles ziemlichen Verwaltungsaufwand und kostet auch nicht unbedingt gerade wenig in der Umsetzung.
Das kann zum Beispiel alles Notar- und Grundbuchkosten und Grunderwerbsteuer auslösen.
Wen betrifft die Betriebsaufspaltung?
Es gibt übrigens noch gefühlt 100 andere Konstellationen, in denen Betriebsaufspaltungen entstehen können.
Damit wir die nicht alle einzeln aufzählen müssen, klären wir besser noch schnell die grundsätzlichen Voraussetzungen dafür, dass eine Betriebsaufspaltung entsteht.
Gibt 2 Stück, die beide erfüllt sein müssen.
Die erste ist die personelle Verflechtung.
Die hat man, wenn die Leute, die das Besitzunternehmen beherrschen, auch das Betriebsunternehmen beherrschen.
Und beherrschen heißt hier: Sie können dauerhaft ihren Willen durchsetzen.
Die zweite ist die sachliche Verflechtung:
Das ist, wenn das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen zumindest eine wesentliche Betriebsgrundlage überlässt.
Das bedeutet so viel wie: Irgendwas, was für den Betrieb des Betriebsunternehmens wichtig ist.
Was bedeutet das alles für die Umsatzsteuer?
Weiterer Fun Fact:
Häufig sind Besitzunternehmen und Betriebsunternehmen übrigens auch eine umsatzsteuerliche Organschaft.
Das bedeutet, dass eine Gesellschaft dann keine eigenen Umsatzsteuervoranmeldungen mehr machen muss, sondern dass die andere Gesellschaft dann für beide Unternehmen zusammen Umsatzsteuervoranmeldungen abgibt und die Umsatzsteuer zahlen muss.
Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.
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