Fehler in der SteuererklĂ€rung = Steuerhinterziehung? đ± - Eure Steuerfragen
- Wir lieben Steuern
- 28. Apr.
- 4 Min. Lesezeit
Falls ihr es noch nicht wisst: Wir beantworten auf YouTube regelmĂ€Ăig eure Steuerfragen, die ihr uns ĂŒber Instagram einsenden könnt.Â
Dazu könnt ihr einfach auf unseren Instagram Kanal gehen und in unserem Story Highlight âEure Fragenâ einmal weiterklicken und dann da auf den Link gehen, um auch eure eigenen Fragen loswerden zu können.Â
Wenn ihr uns dann auf YouTube abonniert und die Glocke aktiviert, verpasst ihr kein Video mehr von uns und entdeckt dann vielleicht in einem unserer YouTube Videos auch eure Frage.Â
Aber jetzt zur heutigen Frage Nummer 1:

Vorweg: Ihr kennt bestimmt den Spruch âUnwissenheit schĂŒtzt vor Strafe nichtâ - das gilt nicht nur fĂŒr die âallgemeinenâ Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, sondern auch in Bezug auf Steuern.Â
Ihr als Steuerpflichtiger seid verantwortlich dafĂŒr, eure Angaben vollstĂ€ndig und richtig zu machen.Â
Seid ihr ânurâ angestellt und habt vielleicht noch ein paar KapitalertrĂ€ge bei deutschen Banken oder Brokern, seid ihr aber grundsĂ€tzlich eher auf der sichereren Seite.Â
Grund ist ganz einfach der, dass in beiden FĂ€llen neben euch und dem Finanzamt noch eine dritte Partei zwischengeschaltet ist, die dafĂŒr sorgt, dass Steuern einbehalten und abgefĂŒhrt werden.Â
Bei eurem Job ist das der Arbeitgeber, bei KapitalertrĂ€gen die Bank.Â
Solange ihr denen gegenĂŒber keine falschen Angaben macht, fĂŒhren die fĂŒr euch die notwendige Steuer erst mal ans Finanzamt ab und sind genau dafĂŒr auch verantwortlich.Â
Bei der SteuererklĂ€rung könnt ihr dann also im Normalfall nur noch âetwas falsch machenâ, wenn ihr Kosten ansetzen wollt.Â
Das prĂŒft das Finanzamt aber auf PlausibilitĂ€t, da wird also schon geschaut, ob eure Angaben passen können.Â
Und wenn es sich nicht um Pauschalen handelt, sondern Kosten, die in tatsĂ€chlicher Höhe nachgewiesen werden mĂŒssen, fragt das Finanzamt auch schon mal nach den Nachweisen.Â
Gerade wenn ihr aber selbststĂ€ndig seid, vermietet, bei auslĂ€ndischen Brokern aktiv seid oder Dinge wie Immobilien oder Kryptos verkauft, ist eure Eigenverantwortung gefragt.Â
Hier mĂŒsst ihr euch selbst gut informieren oder im Zweifel einen Steuerberater einschalten, um keine gefĂ€hrlichen Fehler zu machen, weil eben kein Dritter mehr von der Partie ist, der Steuern fĂŒr euch abfĂŒhrt.Â
Wenn euch aber doch Fehler passieren, kann das im schlimmsten Fall Steuerhinterziehung sein und ziemlich empfindliche Strafen nach sich ziehen.Â
Es gibt auch noch die sogenannte SteuerverkĂŒrzung, die âetwas weniger schlimmâ ist als Steuerhinterziehung, weil es sich hier um grobe FahrlĂ€ssigkeit handelt, nicht um Vorsatz wie bei der Steuerhinterziehung.Â
Macht ihr Fehler zu euren Ungunsten, also die euch schlechter stellen, passiert aber nichts.Â
Wenn ihr euch zu unsicher seid: Ab zum Steuerberater.Â
Und ĂŒbrigens könnt ihr dafĂŒr sorgen, dass sich ein Sachbearbeiter eure SteuererklĂ€rung manuell anschaut, indem ihr ergĂ€nzende Angaben macht.Â
In ELSTER ist das ein Textfeld, in dem ihr frei etwas eingeben könnt.Â
Apropos der Arbeitgeber fĂŒhrt Steuern ab:

Wenn ihr nicht verheiratet seid, seid ihr grundsĂ€tzlich in der âStandardsteuerklasseâ 1.Â
Wenn ihr heiratet, könnt ihr â noch - wĂ€hlen zwischen der Steuerklassenkombi 4/4 und 3/5 und es gibt auch noch 4/4 mit Faktor.Â
4/4 ist der Standard, bei 3/5 bekommt der eine die ganzen FreibetrĂ€ge des anderen und 4/4 mit Faktor ist ein Zwischending.Â
Hier bekommt nicht einer die kompletten FreibetrĂ€ge des anderen, sondern nur einen Teil - dafĂŒr ist der Faktor da.Â
Ihr könnt also nach eurer Hochzeit nicht mehr in Steuerklasse 1 sein.Â
Aber: Die Meldung ĂŒber die Ănderung der Steuerklasse muss erst mal ihren Weg zu eurem Arbeitgeber finden.Â
NatĂŒrlich könnt ihr eurem Arbeitgeber auch Bescheid geben, aber das bringt im Endeffekt nichts.Â
Denn euer Arbeitgeber kann die Steuerklasse nicht einfach anpassen.Â
Er bekommt sie elektronisch mit den sogenannten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen, kurz ElStAM, gemeldet.Â
Deshalb: Wenn eure erste Gehaltsabrechnung nach eurer Hochzeit noch genauso aussieht wie vor der Hochzeit, keine Panik.Â
Behaltet es einfach im Blick, das sollte sich dann ganz von selbst beheben und korrigieren.Â
Was euer Arbeitgeber aber kann, ist euren Lohn zu optimieren.Â
Das meint man auch, wenn man von âMehr Netto vom Bruttoâ spricht.Â
DafĂŒr kann euch euer Arbeitgeber steuerfreie Gehaltsbestandteile geben:

Und das Gute: Steuerfrei bedeutet in der Regel auch sozialversicherungsfrei â also abzugsfrei und damit netto wie brutto.Â
Das können ganz typisch zum Beispiel monatliche SachbezĂŒge bis 50 ⏠wie eine Tankkarte oder die Ăbernahme des Fitnessstudiobeitrags sein.Â
Oder auch die Erstattung von Reisekosten fĂŒr Dienstreisen, Fortbildungen und so weiter.Â
Da gehen nicht nur Fahrtkosten, sondern auch sogenannte Verpflegungsmehraufwandspauschalen.Â
Und bei Fortbildungen auch die Kosten fĂŒr die Fortbildung selbst.Â
Auch ein Jobticket oder ein Fahrrad sind drin, genauso wie ZuschĂŒsse zur Kinderbetreuung noch nicht schulpflichtiger Kinder.Â
Wichtig ist aber immer, dass ihr diese Extras zusĂ€tzlich zu eurem schon bestehenden Gehalt bekommen mĂŒsst.Â
Ansonsten warâs das leider mit der Steuerfreiheit.Â
Das war aber noch nicht alles und vor allem kann euer Chef mit der sogenannten Pauschalsteuer noch ziemlich viele andere Dinge fĂŒr euch möglich machen.Â
Wenn ihr dazu mehr wissen wollt, haben wir hier (links oben zeigen) eine eigene Playlist dazu fĂŒr euch.
Hinweis: Bei unseren Videos und BeitrĂ€gen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und BeitrĂ€ge keinen Anspruch auf VollstĂ€ndigkeit. Wir formulieren hier einfach und verstĂ€ndlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. FĂŒr steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.
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