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Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer - Video 9 - Der Steuerbescheid


Endlich habt ihr eure Steuererklärung fertig, habt sie dem Finanzamt geschickt und wartet jetzt auf das krönende Finale - den Steuerbescheid!

Worauf ihr achten solltet, wenn ihr euren Steuerbescheid erhalten habt, erklären wir euch heute in unserem letzten Part der Reihe.


Was ist der Bescheid?


Der Bescheid ist die sogenannte Veranlagung oder auch Festsetzung eurer Steuern für das entsprechende Jahr.

In ihm setzt das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen fest und ermittelt auf deren Basis eure zu zahlende Steuer.


Wann kommt der Bescheid?


Normalerweise dauert es zwischen 3 Wochen und 6 Monaten bis der Steuerbescheid in eurem Briefkasten landet, abhängig davon, wie viel gerade im Finanzamt zu tun ist und ob bei eurer Steuererklärung kompliziertere Sachverhalte dabei sind oder nicht.

Sollte nach 6 Monaten immer noch nichts bei euch angekommen sein, könnt ihr auch mal telefonisch beim Finanzamt nachhören.


Wie erkenne ich den Bescheid?


Die Bescheide der Finanzämter unterscheiden sich optisch zum Teil doch recht stark.

Aber ein paar Grundpfeiler gelten für alle Bescheide:


Auf der ersten Seite findet ihr eure Steuernummer und eure Steueridentifikationsnummer meistens im oberen linken Bereich.

Falls ihr nicht mehr wisst, was diese Nummern sind, schaut euch nochmal unser Video zu den Rahmenbedingungen an.


Meistens ziemlich weit oben auf der rechten Seite findet ihr dann die Art der Steuer, in eurem Fall also die Einkommensteuer und das sogenannte Veranlagungsjahr, für das der Bescheid gilt.


Auf Seite 1 findet ihr außerdem noch euren Namen und eure Adresse sowie eventuell noch die eures Steuerberaters, falls er die Steuererklärung für euch gemacht hat und ihr dem Finanzamt erlaubt habt, den Bescheid direkt zum Steuerberater zu schicken.

Dann geht es auch schon los mit der Steuerabrechnung.


Die Steuerabrechnung


Zuerst werdet ihr eine Art Tabelle vorfinden.

Die nennt sich Abrechnung und hier seht ihr auf einen Blick, wie hoch eure gesamte Steuerlast ist und wie viel Steuern ihr schon gezahlt habt beziehungsweise wie viel Steuern von eurem Gehalt einbehalten wurden. Im Ergebnis ergibt sich daraus dann entweder eine Steuererstattung oder eine Nachzahlung.

Hoffentlich Ersteres :D


Sollte es aber nicht so gut für euch gelaufen sein und ihr müsst doch noch Steuern nachzahlen, findet ihr unterhalb der Abrechnung auch gleich die Zahlungsfrist - die beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids.

Wie man ausrechnet, wann der Bescheid bekanntgegeben wurde, erklären wir euch noch im Detail.

Damit ihr das aber nicht berechnen müsst, schreibt euch das Finanzamt das Datum hin, bis zu dem die Nachzahlung zu leisten ist.

An diese Frist solltet ihr euch auch halten, denn sonst kann es zu Säumniszuschlägen kommen und das möchte nun wirklich niemand.


Wie prüfe ich meinen Steuerbescheid?


Am Besten nehmt ihr euch hierfür die Berechnungsliste des Steuerprogramms, mit dem ihr die Steuererklärung erstellt habt, zur Hand und legt sie neben euren Steuerbescheid.

Jetzt könnt ihr ganz easy abgleichen, welche Zahlen gleich sind und wo es zu Abweichungen gekommen ist.


Zuerst solltet ihr hier schauen, ob die Höhe der Einnahmen passt.

Das sollte in der Regel so sein, aber Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.


Dann schaut ihr euch die Werbungskosten an.

Was das nochmal war, könnt ihr im Video zur Anlage N nachschauen.

Hier kann es schonmal eher zu Abweichungen kommen, nämlich immer dann, wenn das Finanzamt den Ansatz von bestimmten Werbungskosten nicht anerkennt.

Am Besten hakt ihr einfach jede Zahl ab und habt so einen guten Überblick.


Sollte das Finanzamt tatsächlich irgendwelche Kosten nicht anerkannt haben, solltet ihr einen Blick in die Erläuterungen weiter hinten im Bescheid werfen.

Hier wird häufig aufgeführt, welche Kosten aus welchen Gründen nicht anerkannt wurden.

Das ist ganz wichtig für euer Verständnis und kann auch für weitere Schritte wichtig sein.

Aber auch sonst solltet ihr immer einmal in die Erläuterungen schauen, denn das Finanzamt kann hier auch noch Unterlagen von euch anfordern oder Rückfragen stellen.


Was muss ich tun, wenn es Abweichungen gibt?


Zuerst einmal solltet ihr versuchen nachzuvollziehen, woher die Abweichungen kommen.

Wie beschrieben sind die Erläuterungen hier oft hilfreich.

Falls ihr damit immer noch nicht weiterkommt, könnt ihr auch mal mit einem Steuerberater oder dem Sachbearbeiter im Finanzamt sprechen.

Uns könnt ihr natürlich bei Verständnisfragen auch anschreiben oder vielleicht findet ihr auch schon eine Lösung in einem unserer Videos.


Solltet ihr zu dem Schluss kommen, dass ihr tatsächlich einen Fehler gemacht habt und das Finanzamt mit seiner Einschätzung richtig liegt, braucht ihr nichts weiter tun.

Solltet ihr aber der Meinung sein, ihr habt Recht und das Finanzamt täuscht sich, dann müsst ihr vielleicht gegen den Bescheid Einspruch einlegen.

Wie genau das funktioniert, erklären wir euch in unserem nächsten Video aber noch im Detail.


Von den Einkünften zum Einkommen


Nach der Ermittlung der Einkünfte passiert im Bescheid meistens nicht mehr ganz so viel.

Es wird gegebenenfalls der Altersentlastungsbetrag und/oder der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende abgezogen, falls ihr die Voraussetzungen hierfür erfüllt.

Danach landen wir schon beim Gesamtbetrag der Einkünfte.


Jetzt wird - falls ihr sowas habt - noch euer Verlustvortrag aus Vorjahren abgezogen.

Außerdem gehen noch die Sonderausgaben und die außergewöhnlichen Belastungen ab, die wir euch im Video zum Mantelbogen schon erklärt haben.

Und schon landen wir beim Einkommen.


Vom Einkommen zur Steuer


Jetzt ist es nicht mehr weit - vom Einkommen werden jetzt noch Kinderfreibeträge, falls ihr Kinder im steuerlichen Sinne habt und diese Regelung bei euch Anwendung findet und schon ergibt sich das sogenannte zu versteuernde Einkommen.

Dieses ist gleichzeitig die Bemessungsgrundlage für die Steuerberechnung, also der Betrag, auf den ihr eure Steuern zahlt.


Und damit habt ihr euren Steuerbescheid auch schon abgefrühstückt :)


Wie gesagt, wenn alles so aussieht wie in eurer Berechnungsliste, ist alles super und ihr braucht nichts weiter tun als auf eure Erstattung zu warten oder die Nachzahlung ans Finanzamt zu zahlen.

Für den Fall, dass nicht alles so ist, wie ihr es gern hättet, gibt es, wie schon angekündigt, in der nächsten Woche dann ein neues Video zum Thema Einspruch!




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.


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