Wir haben ja jetzt schon in eeeeinigen Videos über die Steuerklassen gesprochen und dass um die wirklich immer viel mehr Theater gemacht wird als nötig.
Was wir da aber auch immer wieder angerissen haben, ist, dass es doch eine Situation gibt, in der man die Steuerklassen sinnvoll einsetzen kann.
Und das ist, wenn ihr mit der Familienplanung loslegt.
Um zu verstehen, wieso das da Sinn macht, holen wir hier jetzt noch mal ein klein bisschen weiter aus.
Die Steuerklassen steuern ja – wie ihr mittlerweile von uns wisst – nicht, wie viel ihr an Einkommensteuer zahlt, sondern nur, was unterjährig schon von eurem Gehalt an Lohnsteuer einbehalten wird.
Das heißt sie haben einen Einfluss darauf, wie viel Netto von eurem Brutto übrigbleibt.
Viele neigen dazu, dem Ehegatten, der mehr verdient, die Steuerklasse 3 zu geben und dem, der weniger verdient die Steuerklasse 5.
Denn dadurch hat man monatlich mehr Geld zu Verfügung.
Wichtig ist nur, dass ihr, wenn ihr das macht, daran denkt, euch Geld zur Seite zu legen, damit euch eine Nachzahlung bei der Einkommensteuererklärung nicht überrascht, denn die ist bei 3/5 wahrscheinlicher.
Die andere Alternative, die meistens genutzt wird, ist Steuerklasse 4/4.
Da habt ihr unterjährig weniger Netto zur Verfügung, braucht aber dann nicht zwingend eine Steuererklärung abgeben – wobei wir euch natürlich empfehlen, es trotzdem zu tun.
Denn in dem Fall kommen häufiger mal Erstattungen bei der Steuererklärung raus, die ihr euch sonst durch die Lappen gehen lassen würdet.
Welche Steuerklassen für mehr Elterngeld?
Wie ihr vielleicht wisst, wird das Elterngeld auf Basis eures Nettogehalts berechnet.
Und das ist genau der Knackpunkt, an dem man sich die Steuerklassen zu Nutze machen kann, wenn man weiß wie.
4/4 ist in dem Fall keine so gute Idee, denn da habt ihr ja monatlich netto weniger raus.
3/5 kann aber eine noch schlechtere Idee sein - nämlich dann, wenn ihr die Kombination falschrum eingesetzt habt.
Und das wird in vielen Fällen der Fall sein, wenn ihr schon 3/5 nutzt und nicht aktiv eingreift.
Denn wie gesagt gibt man ja in der Regel demjenigen, der mehr verdient, die Steuerklasse 3 und demjenigen, der weniger verdient, die Steuerklasse 5.
Dadurch hat derjenige mit Steuerklasse 3 niedrigere Abzüge und ein höheres Netto und derjenige mit Steuerklasse 5 höhere Abzüge und damit ein niedrigeres Netto.
Jetzt ist es aber zumindest meistens so, dass derjenige in Elternzeit geht, der weniger verdient.
Und der hätte ja dann bei der klassischen Verteilung der Steuerklassen zusätzlich dazu, dass er eh schon weniger verdient, auch noch hohe Abzüge und damit ein noch niedrigeres Netto als eh schon.
Und das würde auch ein niedrigeres Elterngeld bedeuten.
Deshalb macht es in dem Fall Sinn, es genau umgekehrt zu machen: Der, der weniger verdient, bekommt Steuerklasse 3 und der, der mehr verdient, Steuerklasse 5.
Dadurch gibt’s dann bei demjenigen, der weniger verdient, die geringen Abzüge und das hohe Netto – und damit höheres Elterngeld.
Wenn bei euch aber eh derjenige zuhause bleibt, der mehr verdient, dann könnt ihr alles so lassen wie es ist, wenn ihr 3/5 klassisch nutzt.
Auf was muss ich achten?
Zwei wichtige Sachen gibt es aber dabei zu beachten.
Erstens müsst ihr das Ganze dann wirklich frühzeitig machen.
Denn das Elterngeld wird nicht einfach auf Basis des letzten monatlichen Nettos berechnet, sondern auf Basis der letzten 12 Monate vorm Elterngeldbezug.
Deshalb müsst ihr allerspätestens mit dem positiven Schwangerschaftstest, besser aber noch früher den Antrag auf Steuerklassenwechsel einreichen.
Und zweitens braucht ihr euch diese Gedanken nur machen, wenn ihr über den Mindestsatz des Elterngeld kommt und unter dem Höchstsatz liegt.
Denn nur dann kann sich die Höhe des Elterngeld ja überhaupt verändern.
Eine Sache außerdem auch noch: Das Elterngeld-Netto ist nicht einfach gleich dem Netto, was ihr auf eurer Gehaltsabrechnung findet.
Aber das Elterngeld-Netto werden eben auch die sogenannten Abzugsmerkmale verwendet, zu denen auch die Steuerklasse gehört.
Deshalb hat die Steuerklasse trotzdem einen Einfluss auf das Elterngeld.
Und übrigens auch auf das Mutterschaftsgeld, was sogar nur auf Basis der letzten drei Monate berechnet wird.
Wenn die Mutter also auch in Elternzeit geht, kann man hiermit sowohl das Elterngeld als auch das Mutterschaftsgeld ein bisschen nach oben schieben.
Das Gleiche gilt übrigens auch für das Krankengeld beispielsweise.
Weil sich ein längerer Ausfall wegen Krankheit aber nicht unbedingt so gut voraussehen lässt, schon gar nicht ein Jahr im Voraus, ist es da schon deutlich schwieriger, das bewusst zu planen.
Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.
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