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Die 5 GRÖßTEN Steuermythen

  • Autorenbild: Wir lieben Steuern
    Wir lieben Steuern
  • 12. Mai
  • 5 Min. Lesezeit


Das deutsche Steuerrecht ist kompliziert. 

Das führt zu vielen Missverständnissen und auch dazu, dass es selbsternannte “Steuer-Gurus” gibt, die mit Halbwahrheiten um sich werfen. 

Als Laie erkennt man dann oft nicht, dass die Infos halt nur so halb oder auch so gar nicht wahr sind. 

Deshalb gibt’s heute mal ein paar Fakten zu den größten Steuermythen, die uns immer wieder begegnen. 

Super weit verbreitet ist der erste Mythos: Wenn ich eine Steuererklärung abgebe, muss ich das für immer tun. 

Das ist für viele der Grund, ihre Einkommensteuererklärung nicht zu machen und so wirklich viele Euros zu verschenken. 

Dabei ist das einfach nur kompletter Quatsch, von dem wir leider auch nicht wissen, wo er herkommt. 

Ob ihr eine Einkommensteuererklärung abgeben müsst oder nicht, hat nichts damit zu tun, ob ihr in der Vergangenheit schon mal eine abgegeben habt. 

Seid ihr beispielsweise selbstständig, vermietet Immobilien oder verkauft Kryptos, die ihr nicht länger als ein Jahr gehalten habt, müsst ihr eure Steuererklärung abgeben. 

Und auch Rentner sind zur Abgabe verpflichtet, wenn sie über den Grundfreibetrag kommen. 

Aber auch wenn ihr angestellt seid und vielleicht noch Kapitalerträge habt, könnt ihr verpflichtet sein, eure Steuererklärung abzugeben. 

Zum Beispiel weil ihr Steuerklasse 3/5 oder 4/4 mit Faktor habt oder weil ihr mehr als 410 € Entgeltersatzleistungen in einem Jahr bezogen habt. 

Das sind zum Beispiel Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld. 

Oder weil ihr Kapitalerträge hattet, für die noch keine Bank die Steuern abgeführt habt, zum Beispiel wenn ihr Zinsen für ein Darlehen an einen Freund bekommt oder wenn ihr bei ausländischen Brokern investiert. 

Trifft das alles nicht zu und ihr seid grundsätzlich nicht verpflichtet, eure Einkommensteuererklärung abzugeben, könnt ihr das jedes Jahr machen wie ihr lustig seid. 

Ein Jahr abgeben, dann zwei nicht, dann drei schon, dann wieder eins nicht – alles kein Problem.

Der einzige Grund, warum ihr durch die Abgabe auch für die Jahre danach verpflichtet seid, ist, wenn ihr von Anfang an verpflichtet wart, aber es nicht wusstet. 

Wenn ihr also eure Einkommensteuererklärung abgegeben habt und dachtet das hättet ihr freiwillig getan, aber das Finanzamt dann feststellt, dass es Gründe gibt, aus denen ihr eben doch zwingend abgeben müsst, dann wird es auch in Zukunft jedes Jahr eine Erklärung von euch haben wollen. 

Mythos Nummer 2: Mit der richtigen Steuerklasse spart man Geld. 

Auch das hält sich hartnäckig und wird leider im Internet auch immer wieder als “Steuerspartipp” gehandelt. 

Die Steuerklassen sind nur dafür da, den unterjährigen Lohnsteuerabzug für euer Gehalt zu regeln. 

Die Lohnsteuer ist aber nichts anderes als eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuerschuld, die sich für das gesamte Jahr ergibt. 

Solange ihr eure Steuererklärung abgebt, ist es unterm Strich komplett egal, welche Steuerklasse ihr habt. 

Bei der Steuererklärung wird die Einkommensteuer berechnet und bei dieser Berechnung spielen Steuerklassen keine Rolle. 

Von dieser Einkommensteuer werden dann die vorausgezahlten Steuern abgezogen. 

Dabei ergibt sich entweder eine Erstattung, weil man mehr vorausgezahlt hat als nötig oder eine Nachzahlung, weil man weniger vorausgezahlt hat als nötig. 

Die Steuerklassen machen also nur dafür einen Unterschied, wann man die Steuern zahlt. 

Zahlen tut ihr aber das Gleiche. 

Mythos Nummer 3 ist, dass jeder Selbstständige eine GmbH braucht. 

Und versteht uns bitte nicht falsch – es gibt viele Gründe, die für eine GmbH sprechen und für viele ist das auch der richtige Weg. 

Aber eben nicht für alle. 

Es wird oft behauptet, dass jeder Unternehmer eine GmbH haben sollte, weil man damit Steuern spart. 

Denn die GmbH hat einen fixen Steuersatz von ca. 30 % während Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit der Einkommensteuer einem progressiven Steuersatz unterliegen, der mit steigendem Einkommen steigt. 

In der GmbH ist also mit ca. 30 % Steuern Schluss, der Einzelunternehmer muss aber viel mehr blechen. 

Denkfehler Nummer 1 kommt hier bei der Gewerbesteuer ins Spiel: Es wird gerne behauptet, dass bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften auf die (wirklich) teure Einkommensteuer dann noch die Gewerbesteuer draufkommt. 

Aber die Gewerbesteuer wird je nach Ort entweder komplett oder fast komplett auf die Einkommensteuer angerechnet, sodass die nicht “on top” kommt. 

Und zusätzlich haben Einzelunternehmer im Gegensatz zu der GmbH auch noch einen Gewerbesteuerfreibetrag. 

Was auch gerne vergessen wird: Der Einzelunternehmer kann dann mit seinem versteuerten Gewinn alles machen, was er will – also auch privat verbraten. 

Um Geld aber aus der GmbH für Privates rauszubekommen muss entweder der versteuerte Gewinn noch mal mit Kapitalertragsteuer besteuert werden oder man bekommt mit einem Gehalt – was aber eben auch mit dem progressiven Einkommensteuertarif besteuert wird.  

Dafür ist das dann allerdings in der GmbH auch eine Betriebsausgabe. 

Der noch viel wichtigere Punkt, der gefühlt IMMER unter den Tisch fällt: Eine GmbH produziert hohe Verwaltungskosten. 

Ist ja schön, wenn man Steuern spart – falls man es denn tut – aber wenn die Verwaltungskosten diesen Steuervorteil auffressen, ist am Ende genau gar nichts gewonnen. 

Deshalb lohnt sich eine GmbH nur dann, wenn sie auch zu den eigenen Bedürfnissen und Plänen passt. 

Und auch wenn ich in der Lage bin, mit einer GmbH entsprechend umzugehen, also Privates komplett von der GmbH zu trennen. 

Will ich alle Gewinne rausholen, um sie privat zu verbrauchen oder will ich mir jederzeit Geld vom betrieblichen Konto nehmen können, bin ich vermutlich eher nicht der richtige Kandidat. 

Das Ganze mal 100 haben wir dann bei Mythos Nummer 4: Die Holding als Wundermittel zum Steuern sparen. 

Man kann fast steuerfrei Gewinne aus einer GmbH in eine darüber liegende Holding schieben und dann da das Geld für weitere Investments nutzen. 

Man benutzt die Holding wie eine Spardose. 

Und auch das kann super sinnvoll sein, gerade wenn man sich an mehreren Unternehmen beteiligen möchte oder weiß, dass man ein Unternehmen irgendwann verkaufen will. 

Aber auch hier wird leider im Internet oft so getan, als sei die Holding der heilige Gral, den jeder braucht, der was auf sich hält. 

Die Holding ist eine weitere Gesellschaft, die noch mal Kosten produziert. 

Und GmbHs produzieren jährlich locker vierstellig Kosten, selbst wenn so gut wie gar nichts in dem Unternehmen passiert. 

Um die Kosten von mindestens zwei GmbHs wieder reinzuholen, muss sich der Steuervorteil also sehen lassen können. 

Es ist also schon nicht für alle Unternehmer die GmbH das Richtige.  

Und von denen, für die die GmbH das Richtige ist, ist nicht für alle eine Holdingstruktur das Richtige. 

Informiert euch also bitte unbedingt gut im Voraus, ob das Ganze für euch Sinn macht oder nur für das Portemonnaie eures Steuerberaters oder anderer Berater. 

Der allerallergrößte Mythos ist der letzte: Ausgaben produzieren, um Steuern zu sparen. 

Natürlich könnt ihr Ausgaben, die ihr braucht, steuerlich geltend machen. 

Aber irgendwo Geld auszugeben mit der Hauptmotivation, eure Steuern zu drücken, ist, als würdet ihr euch selbst ins Knie schießen. 

Was viele nicht verstehen, ist, dass ihr bei den Ausgaben, die ihr geltend macht, nicht 100 % eurer Ausgaben vom Finanzamt zurückbekommt. 

Wenn ihr in eurer Einkommensteuererklärung Kosten in Höhe von 1.000 € geltend macht, bekommt ihr nicht 1.000 € vom Finanzamt zurück. 

Stattdessen mindert ihr euer Einkommen um 1.000 €, was dann mit eurem persönlichen Steuersatz versteuert ist. 

Sagen wir also mal vereinfacht ihr habt einen persönlichen Steuersatz von 30 %, dann bekämt ihr 300 € vom Finanzamt. 

Die restlichen 700 € sind aber trotzdem weg. 

Ihr habt also 300 € Steuern gespart, aber seid trotzdem ärmer als vorher. 

Deshalb: Niemals Dinge einfach nur machen, um Steuern zu sparen. 

Wer euch das rät, hat entweder keine Ahnung oder will Geld an euch verdienen. 




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




 
 
 

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