top of page

20 Tipps für Deine Steuererklärung

  • 3. Aug.
  • 7 Min. Lesezeit

Die Einkommensteuererklärung abzugeben, lohnt sich eigentlich immer. 

Zwar nicht unbedingt immer finanziell, aber es lohnt sich alleine schon, um das Thema besser zu verstehen, die Berührungsängste abzubauen und so gewappnet zu sein für Jahre, in denen ihr abgeben müsst oder in denen es sich auch finanziell lohnt. 

Und wenn ihr eure Steuererklärung immer einfach abgebt, dann müsst ihr gar nicht erst überlegen, ob es sich dieses Jahr lohnt oder nicht und ihr könnt so dann gar kein Geld verschenken, weil ihr es nicht gemacht habt. 

Damit ihr aber eure Chancen erhöhen könnt, dass sich eure Steuererklärung auch finanziell lohnt, haben wir heute eine bunte Palette an Tipps für euch parat. 


Tipp 1: Pendlerpauschale 


Habt ihr einen weiteren Arbeitsweg, kann alleine das schon Grund genug sein, die Steuererklärung abzugeben. 

Automatisch und auch schon unterjährig in eurer Gehaltsabrechnung berücksichtigt wird ja der sogenannte Arbeitnehmerpauschbetrag, eine Werbungskostenpauschale von 1.230 € pro Jahr. 

Sobald ihr mit den Werbungskosten für euren Job über diesen Wert kommt, lohnt sich die Steuererklärung alleine schon dadurch finanziell. 

Da die Pendlerpauschale zu Anfang 2026 auf einheitlich 38 Cent pro Entfernungskilometer festgelegt wurde, ist das der Fall bei einem Arbeitsweg ab ungefähr 14 Kilometern, wenn ihr 5 Tage die Woche zur Arbeit fahrt (1.230 € / 0,38 € / 230 Tage).

Da ihr aber nicht nur die Pendlerpauschale als Kosten haben werdet, wird es sich sogar schon früher lohnen. 

Vermutlich schon ab ungefähr 10 Kilometern Entfernung ((1.230 € - 110 € Arbeitsmittel – 240 € Telefon – 16 € Kontoführung) / 0,38 € / 230 Tage).

Wie wir darauf kommen? 

Das liegt an den folgenden Tipps. 


Tipp 2: Arbeitsmittelpauschale 


Da man Arbeitsmittel für den Job braucht oder vielleicht auch Kleidung für den Job waschen muss, gibt es die sogenannte Arbeitsmittelpauschale in Höhe von 110 €, die vom Finanzamt in der Regel akzeptiert wird. 

Achtung: Dann könnt ihr aber nicht mehr zusätzlich Kosten für Fachliteratur oder sowas absetzen, denn genau das deckt diese Pauschale eben pauschal ab. 


Tipp 3: Telefonkostenpauschale 


Dasselbe Prinzip gilt für Telefonkosten. 

So gut wie jeder braucht ein Telefon, um im Job erreichbar zu sein. 

Hier werden in der Regel 20 % der Gesamtkosten, maximal 20 € pro Monat – also 240 € im Jahr – ohne Einzelnachweise anerkannt. 


Tipp 4: Kontoführungspauschale 


Klein, aber Kleinvieh macht ja bekanntlich auch Mist: 16 € könnt ihr als Kontoführungspauschale ansetzen, weil ihr ja ein Konto braucht, um euer Gehalt zu bekommen.

 

Tipp 5: Öffis 


Wenn ihr statt mit dem Auto mit den Öffis fahrt, könnt ihr statt der Pendlerpauschale die Kosten dafür ansetzen – je nach Ticketart ist auch das schnell viel. 


Tipp 6: Home Office 


Mittlerweile braucht ihr nicht mehr zwingend ein eigenes Arbeitszimmer, um die Kosten fürs Arbeiten aus dem Home Office absetzen zu können. 

Habt ihr ein eigenes Arbeitszimmer, das der Mittelpunkt eurer beruflichen Tätigkeit ist, gehen pauschal 1.260 € pro Jahr oder auch mehr, wenn eure tatsächlichen Kosten höher sind – dann müsst ihr die Kosten aber nachweisen. 

Habt ihr kein eigenes Arbeitszimmer oder der Mittelpunkt eurer beruflichen Tätigkeit liegt nicht bei euch zuhause, gehen 6 € für jeden Home Office Tag, maximal aber auch hier 1.260 €. 


Tipp 7: Einrichtung 


Wenn ihr von zuhause arbeitet und dafür Möbel oder Geräte anschafft, dann könnt ihr auch die absetzen. 

Achtung: Wenn die Anschaffungen teuer sind, kann es sein, dass ihr sie aber über mehrere Jahre abschreiben müsst. 

Was Abschreibungen sind und wie sie funktionieren, haben wir euch schon erklärt, das Video dazu haben wir euch im YouTube Video verlinkt.


Tipp 8: Umzugskosten 


Müsst ihr für einen Job umziehen, weil er weit weg ist, dann könnt ihr die Kosten für den Umzug entweder durch Nachweis der einzelnen tatsächlichen Kosten oder über eine Umzugskostenpauschale absetzen. 

Für euch selbst sind das 964 €, für jede weitere Person eures Haushalts 643 €. 

Wichtig: Wenn ihr euren Arbeitsort nicht wechselt, sondern einfach nur näher an euren bestehenden Arbeitsort ziehen wollt, dann ist das steuerlich nur relevant, wenn ihr mindestens eine Stunde Fahrtzeit täglich durch den Umzug spart. 


Tipp 9: Doppelte Haushaltsführung 


Wenn ihr für einen Job nicht umziehen könnt oder nur zeitweise weit von eurem Zuhause arbeiten müsst, aber für diese Zeit eine Zweitwohnung braucht, könnt ihr die Kosten für eine Zweitwohnung und auch für die Heimfahrten geltend machen. 

Für die Unterkunft gehen bis zu 1.000 € pro Monat und eine Heimfahrt pro Woche ist drin. 

Und was ihr für bis zu 3 Monate auch noch absetzen könnt, sind die Verpflegungsmehraufwandspauschalen. 

Die gehören zu


Tipp 10: Reisekosten 


Wenn ihr für euren Job statt zuhause oder im Büro auswärts unterwegs seid, kann sich die Steuererklärung seh schnell rechnen. 

Denn seid ihr mehr als 8 Stunden an einem einzelnen Tag unterwegs, könnt ihr dafür 14 € in der Steuererklärung geltend machen. 

Seid ihr mehrere Tage am Stück, also mit Übernachtung, unterwegs, gehen für den An- und Abreisetag jeweils 14 €, für volle Tage – also 24 Stunden – 28 €. 

Seid ihr im Ausland geht meistens noch mal deutlich mehr. 

Wie viel, könnt ihr rausfinden, indem ihr nach “VMA Tabelle” für das jeweilige Jahr, für das ihr die Steuererklärung macht, googelt. 

Wenn ihr noch weitere Kosten habt, wie zum Beispiel Parkgebühren oder Tickets für Bahn oder Flug, geht das natürlich noch extra. 

Und wenn ihr mit dem Auto fahrt, gehen hier 30 Cent pro gefahrenem Kilometer. 

Eine sogenannte “auswärtige Tätigkeit” habt ihr beispielweise auch, wenn ihr zu Schulungen oder in die Berufsschule geht! 

Gerade das läppert sich also schnell. 


Tipp 11: Fortbildungskosten 


Sowohl Kosten für Kurse als auch Prüfungsgebühren, Bücher, Fahrtkosten und auch Verpflegungsmehraufwand für Fortbildungen, die ihr für euren Job macht, könnt ihr absetzen. 

Und auch ein Studium neben dem Job produziert Fortbildungskosten. 

Aber nur dann, wenn es nicht eure Erstausbildung ist, also zum Beispiel das Bachelorstudium nach dem Abi, könnt ihr das Studium dann auch wirklich als Werbungskosten absetzen. 

Sonst sind die Kosten nur Sonderausgaben, die ein paar Nachteile haben. 

Auch dazu haben wir euch schon ein ausführliches Video gemacht, was ihr in der Beschreibung findet. 


Tipp 12: Hilfe im Haushalt


Habt ihr Haushaltshilfen oder kommen Handwerker zu euch, um etwas zu reparieren oder zu warten, könnt ihr diese Kosten absetzen. 

Wie genau, haben wir euch schon mal erklärt, das Video dazu findet ihr in der Videobeschreibung. 

Das geht aber sogar dann, wenn ihr die Kosten nicht direkt selbst zahlt, sondern euer Vermieter und der die Kosten dann über die Nebenkostenabrechnung auf euch umlegt. 

Ein Blick in die Nebenkostenabrechnung lohnt sich also! 

Leider gehen hier aber – im Gegensetz zu vermieteten Immobilien – nur die Arbeits- und Fahrtkosten, nicht die Kosten fürs Material. 


Tipp 13: Spenden 


Wenn ihr etwas Gutes tun wollt, könnt ihr den Staat mit ins Boot holen. 

Denn Spenden können unter bestimmten Voraussetzungen abgesetzt werden. 

Wenn ihr eine Spendenbescheinigung bekommt, in der etwas von § 10b Einkommensteuergesetz oder von einer steuerbefreiten Körperschaft steht, dann ist das ein gutes Zeichen für eine absetzbare Spende. 

Auch Parteispenden gehen übrigens. 


Tipp 14: Unterhalt 


Zahlt ihr Unterhalt für Jemanden, könnt ihr den unter Umständen auch absetzen und das kann sich richtig lohnen. 

Weil das aber super kompliziert ist, haben wir dafür ein eigenes Video in der Videobeschreibung für euch. 


Tipp 15: Krankheitskosten 


Wenn ihr Arztbesuche oder Medikamente selbst zahlen müsst, könnt ihr auch das steuerlich geltend machen. 

Aber bevor ihr nachher enttäuscht seid: Wenn es sich dabei nicht um sehr hohe Beträge handelt, kann es sein, dass ihr davon bei der Steuererstattung oder –nachzahlung nichts merkt. 

Denn es gibt die sogenannte zumutbare Belastung. 

Das ist eine von eurem individuellen Einkommen abhängige Grenze. 

Liegen eure Kosten darunter, könnt ihr sie zwar in der Steuererklärung eintragen, aber die wirken sich nicht auf eure Steuerlast aus. 

Dann ist es “zumutbar”, dass ihr diese Belastung privat tragt. 

Wenn ihr aber hohe Kosten habt wegen einer besonderen Erkrankung oder wegen eines Unfalls, kann sich das schon lohnen. 

Es muss allerdings auch nachgewiesen werden, dass die Kosten tatsächlich notwendig waren. 


Tipp 16: Grad der Behinderung 


Gerade dann, wenn bei euch eine Behinderung festgestellt wird, solltet ihr das Thema nicht bei der Steuererklärung ignorieren. 

Denn hier gibt es, gestaffelt nach dem festgestellten Grad der Behinderung und danach, ob ihr hilflos oder gehbehindert seid, doch recht hohe Pauschalen, die ihr ganz einfach und ohne Zusatzaufwand eintragen könnt. 


Tipp 17: Pflege 


Wenn ihr Jemanden pflegt, solltet ihr auch das nicht in der Steuererklärung vergessen, denn auch hier gibt es Pauschalen, die ihr ganz easy eintragen könnt. 

Die sind abhängig vom Pflegegrad der gepflegten Person. 

Zum Thema Behinderung und Pflege haben wir euch auch schon mehr erzählt, auch das Video findet ihr in der Videobeschreibung aus YouTube. 


Tipp 18: Versicherungen 


Ihr könnt auch bestimmte Versicherungen von der Steuer absetzen. 

Leider wirken auch die sich oft nicht auf die Steuerlast aus, weil es hier Höchstbeträge gibt, die oft schon durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gesprengt werden. 

Welche Versicherungen absetzbar sind und wie ihr rausfindet, ob ihr euch die Mühe machen solltet, sie einzutragen, könnt ihr auch in einem eigenen Video nachgucken, was wir euch in der Beschreibung verlinken. 


Tipp 19: Freistellungsauftrag nachholen 


Wenn ihr in Aktien oder ETFs investiert oder Zinsen bekommt, aber keinen Freistellungsauftrag bei eurer Bank beziehungsweise eurem Broker hinterlegt habt, solltet ihr nicht nur die Steuererklärung, sondern auch die Anlage KAP mit abgeben. 

Grundsätzlich müsst ihr die nämlich nicht zwingend mit abgeben, wenn ihr bei inländischen Banken und Brokern seid, weil die die Kapitalertragsteuer schon einbehalten und für euch ans Finanzamt abführen. 

Wenn ihr aber keinen Freistellungsauftrag eingereicht habt, tun sie das ab dem ersten Euro, obwohl auf die ersten 1.000 € wegen des Sparerpauschbetrags keine Steuer anfällt. 

Das könnt ihr dann über die Steuererklärung nachträglich regeln und euch die zu viel gezahlten Steuern zurückholen. 


Tipp 20: Günstigerprüfung 


Wenn ihr wenig anderes Einkommen habt, könnt ihr in der Anlage KAP außerdem die sogenannte Günstigerprüfung beantragen. 

Da guckt das Finanzamt dann, ob die Versteuerung mit eurem persönlichen Einkommensteuersatz günstiger für euch ist und falls ja, wird das dann auch gemacht. 

Das ist so, wenn der unter 25 % liegt, denn so hoch ist ja der Kapitalertragsteuersatz. 


So, welche Tipps für eine erfolgreiche Steuererklärung habt ihr noch, die alle wissen müssen? 

Haut sie in die Kommentare auf YouTube und vergesst nicht zu liken, zu abonnieren, zu hypen UND – ganz wichtig – das Video an alle eure Freunde und Familie zu schicken, damit auch die alles aus ihrer Steuererklärung rausholen! 

Danke dafür und bis bald! 




Hinweis: Bei unseren Videos und Beiträgen handelt es sich nicht um steuerliche Beratung. Auch erheben unsere Videos und Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir formulieren hier einfach und verständlich, daher erheben wir auch keinen Anspruch auf steuerrechtlich vollkommen korrekte Begrifflichkeiten. Für steuerliche Beratung wendet euch bitte an euren Steuerberater.




 
 
 

Kommentare


  • Grau YouTube Icon
  • Grau Icon Instagram
  • Tick Tack
  • Grau LinkedIn Icon
  • Grau Facebook Icon
bottom of page